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Kanton Solothurn · Unternehmenssteuern

Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Solothurn

Wie Unternehmen im Kanton Solothurn auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, proportionale Gewinnsteuer, Kapitalsteuer mit Anrechnung der Gewinnsteuer, Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde, Finanzausgleichssteuer, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und Deklaration.

Solothurn auf einen Blick

Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer

Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Solothurn unterliegen der Solothurner Gewinn- und Kapitalsteuer. Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können durch eine Betriebsstätte oder ein Grundstück im Kanton beschränkt steuerpflichtig werden.

Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Auf dem Gewinn fällt zusätzlich die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.

Gewinnsteuer4,4 % einfache Steuer

Proportional auf dem steuerbaren Reingewinn von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften; seit 2022 in Kraft.

Kapitalsteuer0,8 ‰ einfache Steuer

Auf dem steuerbaren Eigenkapital; die Gewinnsteuer wird angerechnet, Minimalsteuer CHF 200.

Staatssteuerfuss 2026100 % plus 10 %

Finanzausgleichssteuer von 10 % der ganzen Staatssteuer; dazu kommt der Steuerfuss der Sitzgemeinde.

Bund8,5 % Gewinnsteuer

Auf dem Reingewinn nach Steuern; keine direkte Bundes-Kapitalsteuer.

Steuersystem

Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird

Gewinnsteuer

Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerlich erforderliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Im dualistischen System fallen auch Gewinne aus dem Verkauf von Geschäftsgrundstücken in die Gewinnsteuer; Verluste der sieben vorangegangenen Geschäftsjahre können verrechnet werden.

  • Geschäftsmässig begründeter Aufwand
  • Nicht abziehbare Aufwendungen
  • Verlustvorträge aus sieben Jahren
  • Beteiligungsabzug
  • Abschreibungen und Rückstellungen
  • Patentbox und F&E-Zusatzabzug
  • Gewinne auf Geschäftsgrundstücken

Kapitalsteuer

Die Kapitalsteuer knüpft an das dem Kanton Solothurn zurechenbare steuerbare Eigenkapital an. Weil die Gewinnsteuer angerechnet wird, ist die Kapitalsteuer von 0,8 ‰ im Ergebnis nur geschuldet, soweit sie die Gewinnsteuer übersteigt. Sie beträgt mindestens CHF 200, bei nur wirtschaftlicher Zugehörigkeit CHF 100.

  • Aktien- oder Stammkapital
  • Offene Reserven
  • Versteuerte stille Reserven
  • Gewinnvorträge
  • Verdecktes Eigenkapital
  • Ermässigung auf 5 % für Beteiligungen
  • Anrechnung der Gewinnsteuer

Steuersätze 2026

Der einfache Tarif ist nur der Ausgangspunkt

Die Solothurner Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet und dann mit dem Staatssteuerfuss und dem Steuerfuss der Sitzgemeinde multipliziert; dazu kommt die Finanzausgleichssteuer von 10 % der ganzen Staatssteuer. Der Satz von 4,4 % ist die letzte Stufe der Steuerreform: Er gilt seit 2022, nachdem er 2020 bei 5,0 % und 2021 bei 4,7 % lag.

Für 2026 beträgt der Staatssteuerfuss für juristische Personen 100 %. Die Gemeindesteuerfüsse für juristische Personen liegen zwischen 53 % in Feldbrunnen-St. Niklaus und 145 % in Bolken; in Olten betragen sie 108 %, in der Stadt Solothurn 112 % und in Grenchen 120 %. Für eine belastbare Planung ist zusätzlich die direkte Bundessteuer einzubeziehen.

Einfache Gewinnsteuer4,4 % (proportional)
Einfache Kapitalsteuer0,8 ‰
Staatssteuerfuss 2026100 % (juristische Personen)
Direkte Bundessteuer8,5 % auf Gewinn nach Steuern

Sonderthemen

Wann die Solothurner Unternehmensbesteuerung komplexer wird

Patentbox und Forschung & Entwicklung

Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag nur zu 10 % einbezogen, also mit einer Ermässigung von 90 %; qualifizierter F&E-Aufwand kann zusätzlich um 50 % abgezogen werden. Die gesamte Entlastung darf 70 % des steuerbaren Gewinns nicht übersteigen.

Beteiligungen und Kapitalsteuer

Qualifizierte Beteiligungserträge werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer wird das Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und vergleichbare Rechte sowie Konzerndarlehen entfällt, nur zu 5 % einbezogen – wichtig für Holding- und Finanzierungsgesellschaften.

Grundstücke im Unternehmen

Solothurn besteuert Grundstückgewinne dualistisch: Bei ordentlich besteuerten juristischen Personen fallen sie in die Gewinnsteuer. Der Erwerb von Grundstücken oder einer Stimmenmehrheit an einer Immobiliengesellschaft löst dagegen grundsätzlich die kantonale Handänderungssteuer von 2,2 % aus.

Interkantonale und internationale Strukturen

Betriebsstätten oder Liegenschaften in mehreren Kantonen erfordern eine Steuerausscheidung. Bei ausländischen Gesellschaften, Verrechnungspreisen oder grenzüberschreitender Finanzierung treffen Solothurner Steuern auf internationales Steuerrecht und Doppelbesteuerungsabkommen.

Deklaration in der Praxis

Vom Jahresabschluss zur Solothurner Steuerveranlagung

Schritt 1

Jahresabschluss

Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinn- und Kapitalermittlung.

Schritt 2

Steuerliche Überleitung

Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.

Schritt 3

Steuererklärung einreichen

Abgabe bis 30. Juni; Verlängerung bis 31. Oktober gebührenfrei, bis 30. November mit Begründung gegen CHF 30.

Schritt 4

Veranlagung

Prüfung der Veranlagung, Beantwortung von Rückfragen und bei Bedarf Einsprache innert 30 Tagen oder Ruling.

Kanton Solothurn

Weitere Steuern im Kanton Solothurn

Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.

Häufige Fragen

Gewinn- und Kapitalsteuer Solothurn

Welche Unternehmen zahlen im Kanton Solothurn Gewinn- und Kapitalsteuer?
Insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Solothurn. Eine beschränkte Steuerpflicht kann auch durch Betriebsstätten oder Grundstücke im Kanton entstehen. Bei Vereinen, Stiftungen und übrigen juristischen Personen werden Gewinne unter CHF 5’000 und ein Kapital bis CHF 200’000 nicht besteuert.
Wie hoch ist die Solothurner Gewinnsteuer?
Die einfache Gewinnsteuer beträgt proportional 4,4 % des steuerbaren Reingewinns. Sie wird 2026 mit dem Staatssteuerfuss von 100 % und dem Steuerfuss der Sitzgemeinde multipliziert; dazu kommen die Finanzausgleichssteuer von 10 % der ganzen Staatssteuer und die direkte Bundessteuer von 8,5 %.
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 0,8 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals, mindestens CHF 200. Die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet; Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen entfällt, wird nur zu 5 % einbezogen.
Gibt es im Kanton Solothurn Entlastungen für Innovation?
Ja. Solothurn gewährt auf Antrag eine Patentbox mit 90 % Ermässigung und einen zusätzlichen Abzug von 50 % für qualifizierten Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Die gesamte Entlastung ist auf 70 % des steuerbaren Gewinns begrenzt.
Warum unterscheidet sich die Belastung zwischen Solothurner Gemeinden?
Die Gemeinden legen ihren Steuerfuss für juristische Personen selbst fest; 2026 reicht er von 53 % bis 145 %, der Durchschnitt liegt bei 113,4 %. Der einfache kantonale Tarif ist überall gleich, die Gesamtbelastung hängt aber von der Sitzgemeinde ab.
Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Juristische Personen mit Sitz im Kanton reichen die Steuererklärung grundsätzlich bis 30. Juni ein, solche mit nur wirtschaftlicher Zugehörigkeit bis 31. Oktober. Eine Verlängerung bis 31. Oktober wird gebührenfrei gewährt, bis 30. November mit Begründung gegen eine Gebühr von CHF 30.

Steuerberatung

Ihre Solothurner Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?

Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Zusatzabzug, mehreren Kantonen, internationalen Gesellschaften, Verrechnungspreisen, Rulings oder komplexen Steuerdeklarationen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.