Kanton Basel-Stadt · Vermögenssteuer
Vermögenssteuer im Kanton Basel-Stadt
Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt unterliegen mit ihrem steuerbaren Nettovermögen der Vermögenssteuer – in der Stadt Basel allein der kantonalen, in Riehen und Bettingen zusätzlich der kommunalen. Basel-Stadt verwendet einen Stufentarif mit Sätzen von 4,5 ‰, 6,5 ‰ und 7,9 ‰.
Überblick
Wie funktioniert die baselstädtische Vermögenssteuer?
Ausgangspunkt ist das Vermögen am Ende der Steuerperiode beziehungsweise am Ende der Steuerpflicht. Dazu gehören insbesondere Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Forderungen, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert und Kryptowährungen.
Vom Bruttovermögen werden die Schulden abgezogen. Vom Reinvermögen gehen die Freibeträge ab: CHF 75’000 für Alleinstehende, CHF 150’000 für Ehepaare und Alleinerziehende sowie CHF 15’000 für jedes minderjährige Kind.
Auf das steuerbare Vermögen wird Tarif A (Alleinstehende) oder Tarif B (Verheiratete) angewendet. In der Stadt Basel ist die so berechnete Steuer die gesamte Vermögenssteuer; in Riehen und Bettingen teilen sich Kanton und Gemeinde die Steuer.
Basel-Stadt hat einen Stufentarif mit drei Sätzen.
Jeder Vermögensteil wird mit dem Satz seiner Stufe besteuert: 4,5 ‰ bis CHF 250’000, 6,5 ‰ bis CHF 750’000 und 7,9 ‰ darüber (Tarif A). Für Verheiratete liegen die Stufengrenzen bei CHF 400’000 und CHF 1,2 Mio.
Systematik
Vier Schritte zur baselstädtischen Vermögenssteuer
1. Vermögenswerte erfassen
Bankkonten, Wertschriften, Liegenschaften, Beteiligungen und weitere Vermögenswerte werden per Ende der Steuerperiode vollständig im Wertschriften- und im Liegenschaftenverzeichnis erfasst.
2. Steuerwerte bestimmen
Kotierte Titel werden zum Kurswert, nicht kotierte Titel nach der Wegleitung für Wertpapiere ohne Kurswert und Liegenschaften zum amtlichen Steuerwert erfasst. Marktwert und Steuerwert können erheblich voneinander abweichen.
3. Schulden und Freibeträge
Schulden mindern das Bruttovermögen. Danach werden die Freibeträge von CHF 75’000 bzw. CHF 150’000 sowie CHF 15’000 pro minderjähriges Kind abgezogen; das Ergebnis wird auf CHF 1’000 abgerundet.
4. Steuer berechnen
Auf das steuerbare Vermögen wird Tarif A oder B angewendet. In Riehen und Bettingen ergibt sich die Gesamtsteuer aus dem Kantonsanteil von 50 % und dem Steuerfuss der Gemeinde.
Besonderheit Basel-Stadt
Stufentarif mit Entlastungen bei tiefem Einkommen und geringer Rendite
Die baselstädtische Vermögenssteuer steigt in drei Stufen bis 7,9 ‰. Zwei gesetzliche Regeln mildern die Belastung für Personen mit sehr tiefem Einkommen und für Vermögen mit geringem Ertrag.
Beispiele nach Tarif A
Bei CHF 500’000 steuerbarem Vermögen beträgt die Steuer nach Tarif CHF 2’750, bei CHF 1 Mio. CHF 6’350 und bei CHF 2,5 Mio. CHF 18’200. Das entspricht durchschnittlich 5,5 ‰, 6,35 ‰ und 7,28 ‰.
Ermässigung bei tiefem Einkommen
Bei einem steuerbaren Einkommen bis CHF 14’000 (Verheiratete oder mit Kinder- bzw. Unterstützungsabzug bis CHF 20’000) ermässigt sich die Vermögenssteuer um 75 %, 50 % oder 25 % – je nachdem, ob das Vermögen bis CHF 100’000, 200’000 oder 400’000 beträgt.
Begrenzung bei geringer Rendite
Übersteigen Vermögenssteuer und Einkommenssteuer auf dem Vermögensertrag zusammen 50 % dieses Ertrags, wird die Vermögenssteuer entsprechend ermässigt – höchstens jedoch bis auf 5 ‰ des steuerbaren Vermögens.
Wohngemeinde
Die Gesamtbelastung beträgt 2026 in Basel 100 %, in Riehen 96 % und in Bettingen 86,5 % der nach Tarif berechneten Vermögenssteuer.
Vermögenssteuertarif 2026
| Satz | Tarif A (Alleinstehende) | Tarif B (Verheiratete) |
|---|---|---|
| 4,5 ‰ | bis CHF 250’000 | bis CHF 400’000 |
| 6,5 ‰ | CHF 250’000 bis CHF 750’000 | CHF 400’000 bis CHF 1,2 Mio. |
| 7,9 ‰ | über CHF 750’000 | über CHF 1,2 Mio. |
Stufentarif heisst: Nur der Mehrbetrag wird höher belastet.
Die 7,9 ‰ gelten nur für den Vermögensteil über der obersten Stufengrenze. Die durchschnittliche Belastung bleibt deshalb unter 7,9 ‰ und verringert sich in Riehen und Bettingen zusätzlich über den tieferen Gesamtsteuerfuss.
Wohnort
Basel, Riehen oder Bettingen: Der Wohnort beeinflusst die Belastung
Wer in der Stadt Basel wohnt, bezahlt die volle kantonale Vermögenssteuer und keine Gemeindesteuer. In Riehen und Bettingen erhebt der Kanton nur 50 % der nach Tarif berechneten Steuer; die Gemeinde erhebt ihren eigenen Anteil nach Steuerfuss.
2026 beträgt der Gemeindesteuerfuss für die Vermögenssteuer in Riehen 46 % und in Bettingen 36,5 %. Daraus ergibt sich eine Gesamtbelastung von 96 % beziehungsweise 86,5 % der Tarifsteuer.
Weil auch die Einkommenssteuer in Riehen (90 %) und Bettingen (87,5 %) tiefer ausfällt als in Basel, sollte ein Wohnortsvergleich beide Steuern sowie Wohnkosten und persönliche Verhältnisse berücksichtigen. Ein tieferer Steuerfuss allein sagt noch wenig über die Gesamtbelastung eines Haushalts aus.
Bewertung
Bei komplexem Vermögen ist die Bewertung entscheidend
Wertpapiere und Forderungen werden zum Kurswert oder, falls ein solcher fehlt, zum Verkehrswert bewertet; für nicht kotierte Titel gilt die Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert. Liegt der kapitalisierte Gesamtertragswert der Wertpapiere tiefer als ihr Verkehrswert, wird nach § 46 Abs. 2 StG das Mittel der beiden Werte besteuert.
Selbst bewohnte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen werden auf Basis des Realwerts geschätzt, also aus Gebäude- und Landwert; massgebend ist die allgemeine Neubewertung per 31. Dezember 2016. Vermietete Liegenschaften werden grundsätzlich zum Ertragswert, Bauland zum Verkehrswert bewertet.
Geschäftsvermögen wird zu dem für die Einkommenssteuer massgebenden Wert erfasst. Bei Unternehmern machen private Beteiligungen oft den grössten Teil des steuerbaren Vermögens aus.
International
Auslandsvermögen und Vermögenssteuer
Bei Wohnsitz in Basel-Stadt ist grundsätzlich das gesamte bewegliche Vermögen steuerbar – auch Bankkonten und Depots im Ausland. Fremdwährungen werden zu den Devisenkursen umgerechnet, welche die Steuerverwaltung für die Veranlagung publiziert.
Ausländische Liegenschaften und Betriebsstätten werden nicht in Basel-Stadt besteuert, aber für die Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt. Umgekehrt begründet eine Liegenschaft in Basel-Stadt für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons eine beschränkte Steuerpflicht.
Ausländische Werte zuerst vollständig erfassen.
Erst wenn das gesamte Vermögen deklariert ist, lässt sich bestimmen, welche Werte Basel-Stadt besteuert und welche nur für den Steuersatz relevant sind.
Steuerberechnung
Offizieller Steuerrechner des Kantons Basel-Stadt
Mit dem Steuerrechner der Steuerverwaltung lassen sich die Steuern natürlicher Personen provisorisch berechnen. Die Tarife, die Steuerfüsse 2026 und die Tariftabellen sind auf der Website des Kantons publiziert.
Standardfall oder Beratungsfall?
Wann wird die baselstädtische Vermögenssteuer komplex?
Einfaches Wertschriftendepot
Bankkonten und kotierte Wertschriften lassen sich anhand von Steuerverzeichnissen der Banken und der amtlichen Kurse meist einfach erfassen.
Unternehmensbeteiligung
Private Aktien oder GmbH-Anteile können erhebliche Bewertungsfragen auslösen und einen grossen Teil des steuerbaren Vermögens ausmachen.
Immobilien
Bei Liegenschaften sind Realwert oder Ertragswert, Hypotheken und gegebenenfalls eine interkantonale oder internationale Steuerausscheidung zu berücksichtigen.
Internationale Vermögen
Bei Depots, Gesellschaften oder Immobilien in mehreren Staaten müssen Bewertung, Währungsumrechnung und internationale Zuordnung abgestimmt werden.
Elektronische Deklaration
BalTax Online für die Steuererklärung
Natürliche Personen füllen die Steuererklärung in Basel-Stadt mit BalTax Online im Steuerportal eSteuern.BS aus und reichen sie mit allen Belegen elektronisch und ohne Unterschrift ein. Einkommen und Vermögen werden gemeinsam in derselben Steuererklärung deklariert.
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