Exit · Schweiz–USA
Verkauf einer Schweizer Gesellschaft durch eine US-Person
Verkauft eine US-Person ihre Beteiligung an einer Schweizer AG oder GmbH, können Schweiz und USA denselben Vorgang völlig unterschiedlich behandeln.
In der Schweiz kann ein privater Beteiligungsverkauf grundsätzlich einen steuerfreien Kapitalgewinn darstellen. In den USA ist der Veräusserungsgewinn dagegen grundsätzlich steuerlich relevant. Bei einer CFC können zusätzlich Section 1248, historische PTEP-Beträge und US-Basisanpassungen entscheidend werden.
Ausgangspunkt
Ein Verkauf hat in beiden Staaten eine eigene Steuerlogik
Der Verkauf einer Schweizer Beteiligung sollte nicht nur anhand der schweizerischen Steuerfolgen beurteilt werden.
Eine US-Person unterliegt grundsätzlich weiterhin den US-Steuerregeln für ihre weltweiten Einkünfte. Ein in der Schweiz steuerfreier Kapitalgewinn kann daher gleichzeitig in den USA steuerpflichtig sein.
Bei Beteiligungen an einer Controlled Foreign Corporation wird die Analyse zusätzlich durch die CFC-Historie beeinflusst.
Schweizer Perspektive
Private Kapitalgewinne auf Beteiligungen sind grundsätzlich steuerfrei
Hält eine natürliche Person die Aktien oder GmbH-Anteile im Privatvermögen, sind Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichem Privatvermögen in der Schweiz grundsätzlich von der Einkommenssteuer befreit.
Das gilt sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch grundsätzlich auf kantonaler Ebene.
Typischer Share Deal einer Privatperson
Aktien oder GmbH-Anteile werden privat gehalten.
Die Beteiligung wird an einen unabhängigen Käufer veräussert.
Der private Kapitalgewinn ist grundsätzlich einkommenssteuerfrei.
Dieser Grundsatz darf jedoch nicht isoliert angewendet werden. Bestimmte Sondertatbestände können dazu führen, dass ein Teil des Verkaufserlöses als steuerbarer Vermögensertrag behandelt wird.
Schweizer Ausnahmen
Nicht jeder Beteiligungsverkauf bleibt steuerfreier Kapitalgewinn
Wird die Beteiligung dem Geschäftsvermögen oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit zugerechnet, können Kapitalgewinne steuerbar werden.
Beim Verkauf einer qualifizierten Beteiligung aus Privat- in Geschäftsvermögen können spätere Substanzausschüttungen unter bestimmten Voraussetzungen zu steuerbarem Ertrag führen.
Bei einer Übertragung an eine vom Verkäufer weiterhin kontrollierte Gesellschaft kann statt eines steuerfreien Kapitalgewinns steuerbarer Vermögensertrag entstehen.
US-Perspektive
Für US-Zwecke ist der Verkauf grundsätzlich steuerpflichtig
Eine US-Person muss grundsätzlich auch Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Beteiligungen in ihrer US-Steuererklärung berücksichtigen.
Ausgangspunkt ist grundsätzlich die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und der für US-Steuerzwecke massgebenden Adjusted Tax Basis der Beteiligung.
Capital Gain
Ohne besondere Recharacterization-Regel wird ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien grundsätzlich als Capital Gain behandelt.
Holding Period
Die Haltedauer beeinflusst die US-Behandlung als short-term oder long-term capital gain.
CFC-Sonderregeln
War die Schweizer Gesellschaft während der Haltedauer eine CFC, kann Section 1248 einen Teil des Gewinns als Dividende recharacterisieren.
US Tax Basis
Die ursprünglichen Anschaffungskosten sind nicht immer die heutige Basis
Für die US-Gewinnberechnung wird die Adjusted Tax Basis der verkauften Beteiligung benötigt.
Bei einer einfachen Beteiligung ohne CFC-Historie kann diese häufig aus den ursprünglichen Anschaffungskosten zuzüglich bestimmter späterer Kapitalzuführungen abgeleitet werden.
Bei einer CFC kann sich die Basis jedoch aufgrund bereits versteuerter CFC-Gewinne und späterer Ausschüttungen verändert haben.
| Ereignis | Mögliche US-Basiswirkung |
|---|---|
| Kauf oder Gründung | Ursprüngliche Cost Basis. |
| Zusätzliche Kapitaleinlage | Kann die Basis erhöhen. |
| Section-951-Inclusion | Section 961 kann die Basis erhöhen. |
| Section-951A-Inclusion | Bereits versteuerte CFC-Beträge können ebenfalls Basisanpassungen auslösen. |
| PTEP-Ausschüttung | Kann die zuvor erhöhte Basis wieder reduzieren. |
Section 1248
Ein Teil des Aktiengewinns kann wie eine Dividende behandelt werden
Section 1248 ist eine der wichtigsten Sonderregeln beim Verkauf von Anteilen an einer ausländischen Corporation durch eine US-Person.
Vereinfacht kann ein Veräusserungsgewinn in dem Umfang als Dividende behandelt werden, in dem während der relevanten Haltedauer bestimmte Earnings and Profits der ausländischen Gesellschaft angesammelt wurden, während die Gesellschaft eine CFC war und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren.
Der Verkauf kann deshalb aus zwei Steuerkomponenten bestehen
Verkaufserlös abzüglich Adjusted US Tax Basis.
Ein Teil kann für US-Zwecke wie eine Dividende behandelt werden.
Der verbleibende Teil kann grundsätzlich Capital Gain bleiben.
PTEP und Basis
Bereits versteuerte Gewinne sollen nicht nochmals im Exit besteuert werden
Hat der US-Gesellschafter in früheren Jahren Subpart-F- oder Section-951A-Beträge bereits versteuert, können entsprechende PTEP-Beträge entstanden sein.
Section 961 enthält Basisanpassungsregeln, die unter anderem verhindern sollen, dass bereits einbezogene, aber noch nicht ausgeschüttete CFC-Gewinne beim späteren Verkauf der Beteiligung nochmals zu zusätzlichem Gewinn führen.
Ausschüttungen von PTEP können umgekehrt die zuvor erhöhte Beteiligungsbasis reduzieren.
Beispiel
Verkauf einer Schweizer GmbH nach mehreren CFC-Jahren
Vereinfachtes Beispiel
US-Staatsbürger hält 100 % einer Schweizer GmbH.
Über mehrere Jahre wurden CFC-Inclusions in den USA erklärt.
Die GmbH-Anteile werden an einen unabhängigen Käufer verkauft.
Aus Schweizer Sicht kann der private Share Deal grundsätzlich einen steuerfreien Kapitalgewinn darstellen.
Für die US-Steuerberechnung müssen dagegen zunächst die historische Adjusted Basis und die CFC-Earnings-and-Profits- Historie ermittelt werden.
Erst danach lässt sich bestimmen, welcher Gewinn verbleibt und ob beziehungsweise in welchem Umfang Section 1248 einen Teil davon als Dividend Income behandelt.
Share Deal oder Asset Deal
Wer verkauft, verändert das steuerliche Ergebnis grundlegend
| Thema | Share Deal | Asset Deal |
|---|---|---|
| Verkäufer | Gesellschafter verkauft seine Beteiligung. | Schweizer Gesellschaft verkauft einzelne Vermögenswerte. |
| Schweizer Ebene | Privater Kapitalgewinn kann grundsätzlich steuerfrei sein. | Gewinn entsteht grundsätzlich auf Ebene der Gesellschaft. |
| Gesellschaftsteuer | Grundsätzlich kein Verkauf von Assets durch die Gesellschaft. | Veräusserungsgewinne können in der Schweizer Gesellschaft der Gewinnsteuer unterliegen. |
| Auszahlung an Gesellschafter | Kaufpreis geht grundsätzlich direkt an Verkäufer. | Nach dem Asset Sale muss der Wert gegebenenfalls noch aus der Gesellschaft an den Gesellschafter übertragen werden. |
| US-Ebene | Stock Gain, Section 1248 und Basis prüfen. | CFC-Income auf Gesellschaftsebene und spätere Ausschüttungen separat analysieren. |
Indirekte Teilliquidation
Auch ein Schweizer Share Deal kann nachträglich steuerbaren Ertrag erzeugen
Beim Verkauf einer privat gehaltenen qualifizierten Beteiligung an einen Käufer, der die Beteiligung seinem Geschäftsvermögen zuordnet, muss die indirekte Teilliquidation geprüft werden.
Der gesetzliche Tatbestand betrifft insbesondere Verkäufe von Beteiligungen von mindestens 20 % und spätere Ausschüttungen bereits vorhandener, ausschüttungsfähiger und nicht betriebsnotwendiger Substanz innerhalb der gesetzlichen Fünfjahresperiode unter Mitwirkung des Verkäufers.
Transponierung
Verkauf an eine eigene Holding ist kein normaler Drittverkauf
Wird eine Schweizer Beteiligung nicht an einen unabhängigen Dritten, sondern beispielsweise an eine vom Verkäufer kontrollierte Holdinggesellschaft übertragen, kann der schweizerische Transponierungstatbestand relevant werden.
Solche Umstrukturierungen sollten deshalb nicht nach denselben Regeln beurteilt werden wie ein gewöhnlicher Verkauf an einen fremden Käufer.
Holdingstruktur Schweiz–USAUS-Reporting
Der Verkauf kann eine letzte Form-5471-Meldung auslösen
Der Verkauf einer Beteiligung an einer ausländischen Corporation kann selbst ein Form-5471-Reporting-Ereignis sein.
Category 3 umfasst unter anderem bestimmte U.S. Persons, die ausreichend Aktien einer ausländischen Corporation veräussern, sodass ihre Beteiligung unter die relevante 10-%-Schwelle fällt.
Schedule O wird unter anderem verwendet, um den Erwerb und die Veräusserung von Anteilen einer ausländischen Corporation zu melden.
CFC-Endjahr
Bei einem Verkauf einer CFC müssen zusätzlich die laufenden CFC-Schedules für den relevanten Zeitraum, PTEP und andere Closing-Year-Daten korrekt abgeschlossen werden.
Währung
Schweizer Verkaufspreis und US-Dollar-Gewinn können unterschiedlich wirken
Der Kaufvertrag einer Schweizer Gesellschaft wird häufig in Schweizer Franken abgeschlossen.
Für US-Steuerzwecke müssen Verkaufserlös und Tax Basis nach den jeweils anwendbaren US-Währungsregeln in US-Dollar ermittelt werden.
Dadurch kann der US-Dollar-Veräusserungsgewinn von einer rein in CHF betrachteten Wertentwicklung abweichen.
Käuferstruktur
Auch die Identität des Käufers kann steuerlich relevant sein
Klassischer Drittverkauf der Beteiligung.
Schweizer indirekte Teilliquidation und Kaufpreisfinanzierung prüfen.
Transponierung und US-Reorganisationstatbestände separat prüfen.
Käuferseite kann neue US-CFC- und Form-5471-Strukturen erzeugen.
Rückkauf eigener Anteile kann andere Schweizer Steuerfolgen auslösen.
Finanzierung und Ausschüttung vorhandener Substanz besonders sorgfältig prüfen.
Exit Planning
Vor dem Verkauf vier Ebenen koordinieren
Privat- oder Geschäftsvermögen, indirekte Teilliquidation, Transponierung und Käuferstruktur prüfen.
Anschaffungskosten, Kapitalzuführungen, Section-961-Anpassungen und PTEP-Historie erfassen.
E&P-Historie und mögliche Dividend-Recharacterization bestimmen.
Form 5471, Schedule O, Closing-Year-CFC-Daten und Schweizer Steuerfolgen koordinieren.
Typische Fehler
Wo der Exit häufig falsch eingeordnet wird
| Fehlannahme | Problem |
|---|---|
| „Der Gewinn ist in der Schweiz steuerfrei, also insgesamt steuerfrei.“ | Die weltweite US-Besteuerung der US-Person wird übersehen. |
| „Verkaufspreis minus Kaufpreis ist der US-Gewinn.“ | Historische Section-961-Basisanpassungen werden ignoriert. |
| „Der gesamte Gewinn ist Long-Term Capital Gain.“ | Eine mögliche Section-1248-Recharacterization wird übersehen. |
| „PTEP spielt beim Verkauf keine Rolle.“ | Bereits besteuerte CFC-Gewinne und Basisanpassungen werden nicht berücksichtigt. |
| „Beim Share Deal gibt es in der Schweiz nie Einkommensteuer.“ | Indirekte Teilliquidation, Transponierung oder Geschäftsvermögen werden übersehen. |
| „Nach Verkauf endet Form 5471 einfach.“ | Disposition Reporting und Closing-Year-Schedules fehlen. |
| „Share Deal und Asset Deal führen zum gleichen Ergebnis.“ | Gesellschafts- und Gesellschafterebene werden vermischt. |
Weiterführende Themen
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