Schweizer Rechnungswesen
Buchhaltung in der Schweiz
Wer in der Schweiz ein Unternehmen führt, muss Geschäftsvorfälle so erfassen, dass Vermögenslage und Geschäftsergebnis nachvollziehbar bleiben. Umfang und Form der Buchführung hängen insbesondere von der Rechtsform und bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch vom Umsatz ab.
Grundlagen
Buchhaltung ist die Grundlage der Rechnungslegung
Die Buchhaltung erfasst die laufenden Geschäftsvorfälle eines Unternehmens: Rechnungen, Zahlungen, Löhne, Investitionen, Steuern und sonstige Veränderungen von Vermögen und Schulden. Aus diesen Daten wird am Ende des Geschäftsjahres die Jahresrechnung erstellt.
Das Schweizer Obligationenrecht verlangt eine ordnungsmässige Buchführung. Sie muss die Geschäftsvorfälle und Sachverhalte vollständig, wahrheitsgetreu und systematisch erfassen und durch Belege nachvollziehbar machen.
Buchführungspflicht
Welche Buchhaltung muss geführt werden?
AG, GmbH und andere juristische Personen
Juristische Personen unterliegen grundsätzlich unabhängig von ihrer Unternehmensgrösse der Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht nach Art. 957 ff. OR.
- Doppelte Finanzbuchhaltung
- Inventar
- Bilanz und Erfolgsrechnung
- Buchungsbelege für Geschäftsvorfälle
- Periodengerechte Abgrenzung
- Jährlicher Abschluss
Umsatz ab CHF 500'000
Erzielt ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft im letzten Geschäftsjahr einen Umsatzerlös von mindestens CHF 500'000, gelten ebenfalls die ordentlichen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften.
- Ordentliche Finanzbuchhaltung
- Inventar
- Bilanz und Erfolgsrechnung
- Nachvollziehbare Belegorganisation
- Abgrenzungen und Abschlussbuchungen
Umsatz unter CHF 500'000
Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterhalb der Umsatzschwelle dürfen grundsätzlich eine vereinfachte Buchhaltung führen. Aufzuzeichnen sind mindestens Einnahmen, Ausgaben und die Vermögenslage.
- Einnahmen
- Ausgaben
- Vermögenslage
- Private Einlagen und Entnahmen
- Nachweise und Belege
Einfacher erlaubt bedeutet nicht immer sinnvoll
Auch wenn eine vereinfachte Buchführung rechtlich zulässig ist, kann eine vollständige Finanzbuchhaltung für Steuererklärung, MWST, Bankgespräche, Liquiditätssteuerung und eine spätere Umwandlung des Unternehmens sinnvoll sein.
- Bessere Kontrolle von Forderungen und Verbindlichkeiten
- Saubere Trennung von privat und geschäftlich
- Einfachere Steuerdeklaration
- Frühzeitige Erkennung von Ergebnis und Liquidität
Praxis
Was gehört zur laufenden Buchhaltung?
Finanzbuchhaltung
Laufende Verbuchung von Bank, Kasse, Einnahmen, Ausgaben, Investitionen, Finanzierungen und sonstigen Geschäftsvorfällen.
Debitoren & Kreditoren
Erfassung offener Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten einschließlich Rechnungen, Zahlungen und Ausständen.
MWST
Richtige Zuordnung von Umsätzen und Vorsteuern, Abstimmung der MWST-Konten und Vorbereitung der periodischen MWST-Abrechnungen.
Lohnbuchhaltung
Löhne, Sozialversicherungen, Quellensteuer, Arbeitgeberbeiträge sowie Abstimmung mit den entsprechenden Abrechnungen.
Anlagenbuchhaltung
Erfassung langfristiger Vermögenswerte, Anschaffungskosten, Abschreibungen und Abgänge.
Abstimmungen
Regelmässige Abstimmung von Bank, Kasse, Forderungen, Verbindlichkeiten, Löhnen, MWST und weiteren Bilanzkonten.
Jahresende
Von der Buchhaltung zur Jahresrechnung
Eine gute Buchhaltung endet nicht mit der letzten laufenden Buchung. Vor der Erstellung der Jahresrechnung müssen die Konten abgestimmt und die wirtschaftlichen Verhältnisse zum Bilanzstichtag korrekt abgebildet werden.
Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren, MWST, Löhne und übrige Bilanzkonten prüfen.
Vermögenswerte und Verpflichtungen zum Bilanzstichtag vollständig feststellen.
Abschreibungen, Abgrenzungen, Rückstellungen und weitere Abschlusspositionen verbuchen.
Aus der abgeschlossenen Buchhaltung werden Bilanz, Erfolgsrechnung und gegebenenfalls Anhang erstellt.
Dokumentation
Belege und Geschäftsbücher aufbewahren
Geschäftsbücher und Buchungsbelege müssen grundsätzlich zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres.
Die Aufbewahrung kann grundsätzlich auch elektronisch erfolgen, wenn die Übereinstimmung mit den zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen gewährleistet ist und die Unterlagen jederzeit wieder lesbar gemacht werden können.
Schweizer Rechnungswesen
Wie geht es nach der Buchhaltung weiter?
Die laufende Buchhaltung liefert die Datenbasis. Für den Abschluss folgen Rechnungslegung, gegebenenfalls Revision sowie die Prüfung von Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten.
Beratung
Unterstützung bei der Schweizer Buchhaltung
Wir unterstützen bei der laufenden Buchhaltung, MWST-Abstimmungen, Abschlussvorbereitung und der Überleitung von der Buchhaltung zur Schweizer Jahresrechnung.
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