Kanton St. Gallen · Praxisfälle 2026
Einkommenssteuer St. Gallen: Fälle & Beispiele
Wie wirken St. Galler Abzüge, Kapitalanlagen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Vorsorge und Quellensteuer in der Praxis? Die folgenden vereinfachten Beispiele zeigen typische Fälle und erklären die wichtigsten steuerlichen Besonderheiten.
Arbeitnehmer
Fall 1: Angestellter mit CHF 100'000 Bruttolohn
Bruttolohn ist nicht steuerbares Einkommen
Situation: Eine alleinstehende Person wohnt im Kanton St. Gallen und erzielt einen Bruttolohn von CHF 100'000.
Berufskosten: Je nach Arbeitsweg und persönlicher Situation können insbesondere Fahrkosten, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung und übrige Berufskosten berücksichtigt werden.
Vorsorge: Beiträge an Pensionskasse und Säule 3a können die steuerliche Bemessungsgrundlage zusätzlich reduzieren.
Folge: Erst nach Berücksichtigung der zulässigen Abzüge ergibt sich das steuerbare Einkommen.
Die Gemeinde beeinflusst die effektive Belastung
Aus dem steuerbaren Einkommen wird zunächst die einfache St. Galler Steuer berechnet.
Darauf werden der Kantonssteuerfuss und der Steuerfuss der konkreten Wohngemeinde angewandt.
Bei identischem steuerbarem Einkommen kann die tatsächliche Steuerbelastung daher innerhalb des Kantons deutlich variieren.
Für Wohnortsvergleiche reicht der Bruttolohn nicht.
Zuerst sollte ein realistisch steuerbares Einkommen unter Berücksichtigung der persönlichen Abzüge ermittelt werden. Danach können die verschiedenen St. Galler Gemeinden sinnvoll verglichen werden.
Kinder
Fall 2: Familie mit einem Kleinkind und einem Schulkind
Kind noch nicht schulpflichtig
Situation: Ein Ehepaar hat ein noch nicht schulpflichtiges Kind.
St. Gallen: Bei erfüllten Voraussetzungen beträgt der kantonale Kinderabzug CHF 7'200.
Weitere Abzüge können insbesondere für Drittbetreuung entstehen.
Kind in schulischer Ausbildung
Situation: Das zweite Kind besucht die Schule.
St. Gallen: Für ein Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung beträgt der entsprechende Kinderabzug CHF 10'200.
Zusammen: Für beide Kinder ergeben sich in diesem vereinfachten Beispiel bereits CHF 17'400 Kinderabzüge.
St. Gallen differenziert beim Kinderabzug.
Die Höhe hängt unter anderem davon ab, ob ein Kind noch nicht schulpflichtig ist oder sich bereits in schulischer beziehungsweise beruflicher Ausbildung befindet.
Drittbetreuung
Fall 3: Kita-Kosten von CHF 24'000
Beide Eltern arbeiten
Situation: Beide Eltern sind berufstätig. Für ihr achtjähriges Kind entstehen im Jahr nachgewiesene externe Betreuungskosten von CHF 24'000.
Höchstbetrag 2026: Im Kanton St. Gallen können bei erfüllten Voraussetzungen bis zu CHF 26'800 je Kind abgezogen werden.
Folge: Die tatsächlichen Kosten von CHF 24'000 liegen unter dem Höchstbetrag und können damit grundsätzlich vollständig berücksichtigt werden.
Kosten von CHF 32'000
Entstehen stattdessen CHF 32'000 an anrechenbaren Betreuungskosten, begrenzt der gesetzliche Höchstbetrag den Abzug.
In diesem vereinfachten Beispiel wären höchstens CHF 26'800 abzugsfähig.
Kinderabzug und Drittbetreuungsabzug sind getrennte Abzüge.
Der Drittbetreuungsabzug setzt tatsächlich entstandene und nachgewiesene Betreuungskosten voraus. Er ersetzt nicht den allgemeinen Kinderabzug.
Ausbildung
Fall 4: Volljähriges Kind studiert auswärts
Kind in beruflicher oder schulischer Ausbildung
Situation: Das volljährige Kind studiert und ist weiterhin auf die finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen.
Kinderabzug: Bei erfüllten Voraussetzungen kommt der St. Galler Kinderabzug für ein Kind in Ausbildung von CHF 10'200 in Betracht.
Zusätzliche selbst getragene Kosten
Situation: Die Eltern tragen hohe zusätzliche Ausbildungskosten.
2026: Neben dem Kinderabzug kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein zusätzlicher Ausbildungskostenabzug von bis zu CHF 13'800 relevant werden, soweit die berücksichtigungsfähigen selbst getragenen Kosten CHF 3'200 übersteigen.
Stipendien und andere Finanzierungsbeiträge sind bei der konkreten Berechnung zu berücksichtigen.
Das ist eine echte St. Galler Besonderheit.
Kinderabzug und zusätzlicher Ausbildungskostenabzug können bei einem Kind in Ausbildung nebeneinander relevant sein. Gerade bei Studium oder kostspieliger Ausbildung lohnt sich deshalb eine genaue Prüfung.
Kapitalanlagen
Fall 5: CHF 100'000 Aktiengewinn und CHF 20'000 Dividenden
Privater Aktienverkauf
Situation: Eine St. Galler Privatperson verkauft Aktien ihres privaten Depots mit einem Gewinn von CHF 100'000.
Grundsatz: Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen sind grundsätzlich steuerfrei.
Folge: Der CHF-100'000-Kursgewinn wird bei gewöhnlicher privater Vermögensverwaltung grundsätzlich nicht als Einkommen besteuert.
CHF 20'000 laufender Kapitalertrag
Situation: Die Person erhält daneben CHF 20'000 Dividenden.
Grundsatz: Dividenden sind grundsätzlich steuerpflichtiger Vermögensertrag.
Ergebnis: Derselbe Wertschriftentitel kann damit einen steuerfreien Veräusserungsgewinn und zugleich steuerpflichtige laufende Erträge erzeugen.
Kursgewinn und laufender Ertrag müssen getrennt werden.
Die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne bedeutet nicht, dass Erträge wie Dividenden oder Zinsen ebenfalls steuerfrei wären.
Kryptowährungen
Fall 6: Bitcoin mit CHF 80'000 Gewinn verkauft
Langfristige private Anlage
Situation: Eine Privatperson kauft Bitcoin als Anlage und verkauft später mit CHF 80'000 Kursgewinn.
St. Gallen: Kryptowährungen können zum beweglichen Privatvermögen gehören. Private Kursgewinne sind dann grundsätzlich steuerfrei.
Private Kursverluste wären spiegelbildlich grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Professioneller Kryptohandel
Handelt die Person dagegen systematisch und in einem Umfang, der steuerlich als selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert wird, kann der Gewinn steuerbares Geschäftseinkommen darstellen.
Mining-, Staking- und andere laufende Erträge müssen ebenfalls gesondert vom blossen privaten Kursgewinn beurteilt werden.
„Krypto ist steuerfrei“ ist zu pauschal.
Steuerfrei kann der private Kapitalgewinn sein. Einkommen aus professionellem Handel, Mining, Staking oder anderen Aktivitäten folgt anderen Regeln.
Unternehmer
Fall 7: CHF 100'000 Dividende aus der eigenen AG
100-%-Beteiligung im Privatvermögen
Situation: Eine im Kanton St. Gallen wohnhafte Person hält sämtliche Aktien ihrer AG im Privatvermögen und erhält eine Dividende von CHF 100'000.
Qualifizierte Beteiligung: Die Beteiligungsquote liegt deutlich über der gesetzlichen Mindestquote von 10 %.
St. Gallen: Der qualifizierte Beteiligungsertrag ist kantonal grundsätzlich zu 70 % steuerbar.
Vereinfacht: Von einer Dividende von CHF 100'000 gehen damit grundsätzlich CHF 70'000 in die kantonale Einkommenssteuerberechnung ein.
Lohn oder Dividende?
Bei einem Inhaber-Unternehmer sollte die Dividende nicht isoliert betrachtet werden.
Relevant sind insbesondere Unternehmensgewinnsteuer, persönlicher Lohn, Dividende, AHV-Beiträge, Pensionskasse und die finanzielle Situation der Gesellschaft.
Eine höhere Dividende ist deshalb nicht allein wegen der Teilbesteuerung automatisch steuerlich optimal.
St. Gallen unterscheidet sich hier von Zürich und Zug.
Für die kantonale St. Galler Einkommenssteuer beträgt der steuerbare Anteil eines qualifizierten Beteiligungsertrags grundsätzlich 70 %. Die konkreten kantonalen Regeln sollten deshalb nicht von einem anderen Kanton übernommen werden.
Unternehmensverkauf
Fall 8: Verkauf der privat gehaltenen GmbH
Privater Veräusserungsgewinn
Situation: Der Alleingesellschafter verkauft seine privat gehaltenen GmbH-Anteile an einen unabhängigen Käufer mit hohem Gewinn.
Grundsatz: Ein privater Kapitalgewinn kann grundsätzlich steuerfrei sein.
Aber: Bei Unternehmensbeteiligungen müssen besondere Tatbestände wie indirekte Teilliquidation und Transponierung separat geprüft werden.
Struktur des Verkaufs ist entscheidend
Käuferstruktur, Finanzierung, vorhandene ausschüttungsfähige Substanz und nachgelagerte Transaktionen können die steuerliche Einordnung beeinflussen.
Ein Unternehmensverkauf sollte deshalb vor Unterzeichnung des Kaufvertrags steuerlich geprüft werden.
Vorsorge
Fall 9: CHF 400'000 Kapitalbezug aus der Pensionskasse
Kapitalbezug bei Pensionierung
Situation: Eine Person mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen bezieht CHF 400'000 aus ihrer Pensionskasse.
Sonderregel: Die Kapitalleistung wird nicht einfach zum übrigen ordentlichen Jahreseinkommen addiert.
Folge: Vorsorgekapital wird gesondert besteuert.
Pensionskasse und mehrere Säule-3a-Konten
Wer mehrere Vorsorgegefässe besitzt, sollte den Zeitpunkt der einzelnen Kapitalbezüge planen.
Mehrere Leistungen können bei der Steuerberechnung zusammenwirken. Eine Verteilung auf verschiedene Steuerperioden kann deshalb je nach Situation steuerlich relevant sein.
Der Kanton St. Gallen stellt hierfür einen eigenen Steuerkalkulator für Vorsorgeleistungen bereit.
Immobilien
Fall 10: Selbst genutztes Einfamilienhaus
Laufende Einkommenssteuer
Situation: Eine Person besitzt und bewohnt ein Einfamilienhaus im Kanton St. Gallen.
Nach den jeweils geltenden Regeln sind der steuerliche Eigenmietwert sowie abzugsfähige Schuldzinsen und Liegenschaftskosten zu berücksichtigen.
Bei den Liegenschaftskosten kann für berücksichtigungsfähige private Wohnliegenschaften grundsätzlich die tatsächliche Kostenmethode oder der zulässige Pauschalabzug relevant sein.
Gewinn beim späteren Verkauf
Situation: Das Haus wird später mit Gewinn verkauft.
Der Gewinn fällt nicht unter die gewöhnliche Steuerfreiheit privater Aktien- oder Kryptogewinne.
Für Grundstücke des Privatvermögens ist grundsätzlich die St. Galler Grundstückgewinnsteuer zu prüfen.
Grundstückgewinn und Wertschriftengewinn sind steuerlich unterschiedliche Systeme.
Für einfache Fälle stellt St. Gallen einen eigenen Rechner für die Grundstückgewinnsteuer zur Verfügung.
Quellensteuer
Fall 11: Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung mit CHF 135'000 Lohn
Bruttolohn über CHF 120'000
Situation: Ein ausländischer Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C wohnt im Kanton St. Gallen und wird über seinen Arbeitgeber quellenbesteuert.
Jahreslohn: CHF 135'000.
Folge: Bei einem entsprechenden Bruttoerwerbseinkommen von mehr als CHF 120'000 ist zusätzlich zur Quellensteuer grundsätzlich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch.
Die bereits abgezogene Quellensteuer wird bei der endgültigen Veranlagung berücksichtigt.
Weitere Einkünfte oder Vermögen
Auch unterhalb der CHF-120'000-Lohngrenze kann die steuerliche Situation weitergehen.
Zusätzliche nicht quellenbesteuerte Einkünfte, Vermögenswerte oder ein freiwilliger Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung können eine ordentliche Steuererklärung erforderlich machen.
Quellensteuer ist nicht immer die endgültige Steuer.
St. Gallen nennt sowohl Grenzgänger als auch ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung als typische quellensteuerpflichtige Personengruppen. Bei höheren Einkommen kann anschließend die ordentliche Veranlagung hinzukommen.
Freiwillige NOV
Fall 12: CHF 90'000 Lohn und hohe individuelle Abzüge
Säule 3a und Pensionskasseneinkauf
Situation: Eine quellensteuerpflichtige Person erzielt CHF 90'000 Bruttolohn und leistet erhebliche zusätzliche Vorsorgebeiträge.
Um individuelle Abzüge geltend zu machen, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragt werden.
Gesamtveranlagung statt Einzelabzug
Eine NOV berücksichtigt nicht nur Säule 3a oder einen Pensionskasseneinkauf.
Das gesamte steuerlich relevante Einkommen und Vermögen wird nach den ordentlichen Regeln ermittelt.
Der Antrag sollte deshalb anhand der gesamten Steuerbelastung und nicht anhand eines einzelnen Abzugs beurteilt werden.
International
Fall 13: Zuzug aus Deutschland nach St. Gallen
Zuzug während des Kalenderjahres
Situation: Eine Person zieht während des Jahres aus Deutschland in den Kanton St. Gallen.
Zunächst muss bestimmt werden, ab welchem Zeitpunkt die persönliche Steuerpflicht in der Schweiz und im Kanton St. Gallen beginnt.
Arbeitslohn, Bonuszahlungen und andere Einkünfte müssen anschließend zeitlich und gegebenenfalls nach Doppelbesteuerungsabkommen den beteiligten Staaten zugeordnet werden.
Ausländisches Wertschriftendepot bleibt bestehen
Situation: Das deutsche oder US-amerikanische Wertschriftendepot wird nach dem Umzug weitergeführt.
Dividenden und Zinsen können nach Beginn der Schweizer Steuerpflicht grundsätzlich steuerlich relevant sein.
Private Veräusserungsgewinne auf beweglichem Privatvermögen können dagegen nach Schweizer Regeln grundsätzlich steuerfrei sein.
Der Depotbestand ist zusätzlich für die St. Galler Vermögenssteuer relevant.
Auslandsimmobilie
Fall 14: Wohnsitz St. Gallen und Mietwohnung in Deutschland
Deutsche Immobilie
Situation: Eine im Kanton St. Gallen wohnhafte Person besitzt zusätzlich eine vermietete Wohnung in Deutschland.
Bei Immobilien ist das Besteuerungsrecht anhand des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens und der schweizerischen Steuerausscheidungsregeln zu bestimmen.
Dass die Immobilie im Ausland liegt, bedeutet nicht, dass sie in der Schweizer Steuererklärung vollständig unbeachtet bleibt.
Ausländisches Einkommen kann den Steuersatz beeinflussen
Ausländische Immobilienerträge können je nach internationaler Zuordnung von der unmittelbaren Schweizer Besteuerung ausgenommen sein und trotzdem für die Satzbestimmung beziehungsweise Steuerausscheidung relevant bleiben.
Auch Hypothekarschulden und Schuldzinsen müssen bei mehreren Steuerdomizilen korrekt aufgeteilt werden.
Auslandsimmobilien gehören trotzdem in die Schweizer Analyse.
Bei internationalen Immobilienfällen sind Einkommens- und Vermögenssteuer gemeinsam zu betrachten.
Was die Beispiele zeigen
Vier Fragen entscheiden über die St. Galler Einkommenssteuer
Welche Einkunftsart?
Arbeitslohn, Dividende, privater Kapitalgewinn, Geschäftseinkommen, Vorsorge oder Immobiliengewinn unterscheiden.
Welche Abzüge?
Berufskosten, Vorsorge, Kinder, Ausbildung, Betreuung, Schuldzinsen und Immobilienkosten prüfen.
Welche Berechnung?
Ordentliche Einkommensteuer, Teilbesteuerung, separate Vorsorgebesteuerung oder Grundstückgewinnsteuer unterscheiden.
Sonderregel?
Quellensteuer, NOV, Beteiligung, Geschäftsvermögen oder internationale Zuordnung zusätzlich prüfen.
Konkrete Berechnung
St. Galler Steuerbelastung amtlich berechnen
Die Beispiele erklären einzelne steuerliche Mechanismen. Die tatsächliche Belastung hängt insbesondere von steuerbarem Einkommen, Zivilstand, Wohngemeinde, Konfession und persönlicher Situation ab.
Der offizielle St. Galler Steuerkalkulator erlaubt auch Vergleichsrechnungen und bietet einen erweiterten Modus für Satzbestimmungen und Beteiligungserträge.
Hinweis
Vereinfachte Beispiele – keine vollständigen Veranlagungen
Die Fälle zeigen einzelne St. Galler Steuerregeln. Eine tatsächliche Veranlagung kann weitere Einkünfte, Abzüge, Vermögenswerte, persönliche Verhältnisse und die direkte Bundessteuer berücksichtigen.
Steuerperiode
Abzüge und einzelne Beträge können jährlich angepasst werden. Für konkrete Berechnungen müssen die Werte der jeweiligen Steuerperiode verwendet werden.
Gemeinde
Der kommunale Steuerfuss beeinflusst die tatsächliche Staats- und Gemeindesteuer erheblich.
Bund
Die direkte Bundessteuer folgt eigenen Tarifen und teilweise anderen Abzugs- und Teilbesteuerungsregeln.
International
Bei mehreren Staaten können zusätzlich Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuern und internationale Steuerausscheidungen erforderlich sein.
Weitere Fachinformationen
Einkommenssteuer St. Gallen weiter vertiefen
Steuersätze & Gemeinden
St. Galler Einkommensteuertarif, Kantonssteuerfuss und Unterschiede zwischen den Gemeinden.
Steuersätze ansehenAbzüge
Berufskosten, Vorsorge, Kinder, Ausbildung, Betreuung, Immobilien und weitere St. Galler Abzüge.
Abzüge ansehenFormulare & Fristen
Steuererklärung, E-Tax SG, Einreichungsfristen, Fristverlängerungen und erforderliche Unterlagen.
Formulare ansehenSonderregeln
Quellensteuer, Kapitalgewinne, Beteiligungen, Vorsorge, Selbständigkeit und besondere Steuerfälle.
Sonderregeln ansehenAuslandsbezug
Zuzug, Wegzug, Grenzgänger, internationale Erwerbstätigkeit, Auslandsvermögen und Doppelbesteuerungsabkommen.
Auslandsfälle ansehenEinkommenssteuer-Übersicht
Zur zentralen St. Galler Fachseite mit Grundlagen und allen Vertiefungen.
Zur ÜbersichtEinkommenssteuerberatung
Ihr Fall passt nicht in ein Standardbeispiel?
Wir unterstützen bei St. Galler Arbeitnehmer- und Familienfällen, Kapitalanlagen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Vorsorge, Quellensteuer sowie grenzüberschreitenden Einkommenssituationen.
Steuerfall besprechen