Kanton Zug · Steuerdeklaration
Einkommenssteuer Zug: Formulare & Fristen
Die Zuger Einkommens- und Vermögenssteuer wird gemeinsam in der jährlichen Steuererklärung für natürliche Personen deklariert. Für die Steuerperiode 2025 steht erstmals die neue vollständig webbasierte Lösung eTax.zug zur Verfügung.
Ordentliche Frist
Steuererklärung bis 30. April
Natürliche Personen müssen ihre Zuger Steuererklärung grundsätzlich bis zum 30. April des Folgejahres einreichen.
Für die Steuerperiode 2025 war die ordentliche Einreichungsfrist damit der 30. April 2026.
Die Steuererklärung umfasst sowohl die kantonale Einkommens- und Vermögenssteuer als auch die für die Veranlagung der direkten Bundessteuer erforderlichen Angaben.
Kann die Erklärung nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, sollte vor Ablauf der Frist eine Fristerstreckung beantragt werden.
Steuerperiode und Abgabefrist unterscheiden.
Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025 wird im Jahr 2026 eingereicht. Einkommen und Vermögen sind daher der Steuerperiode 2025 zuzuordnen, auch wenn die eigentliche Deklaration erst im Folgejahr erfolgt.
Fristerstreckung
Online grundsätzlich bis 31. Dezember verlängerbar
Wer die Steuererklärung nicht bis 30. April fertigstellen kann, kann beim Kanton Zug elektronisch eine Fristerstreckung beantragen.
Pers ID bereithalten
Für das elektronische Fristerstreckungsgesuch wird die persönliche Steueridentifikationsnummer – die Pers ID – benötigt.
Gesuch online stellen
Die Steuerverwaltung stellt hierfür ein eigenes Online-Formular für natürliche Personen zur Verfügung.
Bis 31. Dezember
Gesuche um Fristerstreckung werden grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Einreichungsjahres gewährt.
Längere Frist
Eine Fristerstreckung über den 31. Dezember hinaus muss schriftlich beantragt und begründet werden.
Über den 31. Dezember hinaus: CHF 35 Bearbeitungsgebühr
Für weitergehende Fristerstreckungen verlangt die Zuger Steuerverwaltung ein schriftliches und begründetes Gesuch. Der Kanton erhebt hierfür derzeit eine Bearbeitungsgebühr von CHF 35, die mit der definitiven Steuerrechnung belastet wird.
Fristerstreckung ändert die Steuerperiode nicht.
Die Verlängerung betrifft lediglich den Zeitpunkt der Einreichung. Einkommen, Abzüge, persönliche Verhältnisse und Vermögenswerte bleiben der ursprünglichen Steuerperiode zugeordnet.
Online-Steuererklärung
eTax.zug ist ab Steuerperiode 2025 vollständig webbasiert
Mit der Steuerperiode 2025 hat Zug seine bisherige lokale Deklarationssoftware durch eine neue webbasierte Lösung ersetzt.
Die Steuererklärung wird direkt im Browser ausgefüllt. Eine lokale Installation der neuen Anwendung ist nicht erforderlich.
Für die Anmeldung wird das Behördenlogin AGOV verwendet. Nach Erhalt der Zugangsinformationen der Steuerverwaltung kann die persönliche Steuererklärung in eTax.zug angelegt, ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden.
Für ältere Steuerperioden bis und mit 2024 stellt der Kanton weiterhin die frühere Deklarationslösung zur Verfügung.
2026 ist das erste Einreichungsjahr mit dem neuen eTax.zug.
Die Steuererklärung für die Steuerperiode 2025 wurde ab Februar 2026 erstmals über die neue vollständig webbasierte Deklarationslösung bereitgestellt.
Digitale Funktionen
Dokumente erfassen und Erklärung teilen
Dokumente
Belege und weitere Unterlagen können im Rahmen der digitalen Steuerdeklaration erfasst und der Steuererklärung zugeordnet werden.
SNAP.SHARE
eTax.zug enthält eine Funktion zur digitalen Erfassung von Dokumenten über SNAP.SHARE.
Steuererklärung teilen
Die neue Anwendung verfügt über eine Funktion zum Teilen der Steuererklärung, was insbesondere bei gemeinsamer Bearbeitung oder Unterstützung durch Dritte hilfreich sein kann.
Online-Einreichung
Nach vollständiger Bearbeitung kann die Steuererklärung elektronisch über eTax.zug eingereicht werden.
Unterlagen
Welche Belege werden typischerweise benötigt?
Welche Unterlagen für die Steuererklärung erforderlich sind, hängt von Einkommen, Vermögen und der persönlichen Situation ab.
Lohnausweis
Arbeitnehmer benötigen insbesondere den Schweizer Lohnausweis sowie gegebenenfalls Unterlagen zu nicht bereits darin berücksichtigten beruflichen Aufwendungen.
Banken & Wertschriften
Jahres- oder Steuerauszüge zu Konten, Depots, Zinsen, Dividenden und Wertschriftenbeständen erleichtern die vollständige Deklaration.
Vorsorge
Bescheinigungen zu Säule 3a, Pensionskasseneinkäufen und anderen steuerlich relevanten Vorsorgebeiträgen sollten bereitgehalten werden.
Familie & Betreuung
Für Kinder-, Betreuungs-, Unterstützungs- und weitere familienbezogene Abzüge können Nachweise zu Ausbildung, Betreuung oder Unterstützungsleistungen erforderlich sein.
Mietzins
Für den Zuger Mietzinsabzug sollten die massgebenden Mietkosten nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Immobilien
Eigentümer benötigen insbesondere Angaben zu Eigenmietwert oder Mieterträgen, Liegenschaftskosten, Hypotheken und Schuldzinsen.
Aus- und Weiterbildung
Für geltend gemachte berufliche Aus- und Weiterbildungskosten sollten Rechnungen und Zahlungsnachweise vorhanden sein.
Auslandswerte
Ausländische Lohn-, Bank-, Depot-, Renten-, Immobilien- und Unternehmensunterlagen können für die internationale Steuerdeklaration erforderlich sein.
Belege nicht nur sammeln, sondern steuerlich zuordnen.
Ein vorhandener Beleg bedeutet noch nicht automatisch, dass die Ausgabe steuerlich abzugsfähig ist. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Zuordnung zur richtigen Steuerperiode.
Selbständigerwerbende
Zusätzliche Angaben zur selbständigen Tätigkeit
Bei selbständiger Erwerbstätigkeit reicht die private Einkommens- und Vermögensübersicht allein nicht aus.
Zusätzlich müssen Gewinn beziehungsweise Verlust und die steuerlich relevanten Geschäftsvermögenspositionen nachvollziehbar erklärt werden.
Der Kanton Zug stellt hierfür neben der allgemeinen Wegleitung unter anderem eine eigene einfache Aufstellung für Selbständigerwerbende zur Verfügung.
Für besondere Fälle stellt der Kanton zudem ein Formular zur Ermittlung eines Liquidationsgewinns bereit.
Besondere Steuerperioden
Zuzug, Wegzug und andere Veränderungen
Nicht jeder Steuerfall besteht aus zwölf Monaten unveränderter persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse.
Zuzug nach Zug
Bei einem Zuzug aus dem Ausland oder aus einem anderen steuerlichen Zuständigkeitsbereich ist zu prüfen, ab welchem Zeitpunkt Zug steuerlich zuständig ist und welche Einkünfte und Vermögenswerte in der Zuger Deklaration zu erfassen sind.
Wegzug ins Ausland
Bei einem internationalen Wegzug kann die unbeschränkte Schweizer Steuerpflicht während des Jahres enden. Zurückbleibende Immobilien oder Geschäftsbetriebe können dennoch weitere Steuerpflichten auslösen.
Heirat oder Trennung
Änderungen des Zivilstands können Einfluss auf Tarif, gemeinsame beziehungsweise getrennte Besteuerung und verschiedene Sozialabzüge haben.
Mehrere Steuerdomizile
Bei Immobilien, Betriebsstätten oder selbständiger Tätigkeit ausserhalb des Kantons kann zusätzlich eine interkantonale oder internationale Steuerausscheidung erforderlich sein.
Bei Sonderfällen ist der genaue Zeitpunkt entscheidend.
Zuzug, Wegzug, Aufgabe einer Tätigkeit oder Veränderungen der persönlichen Verhältnisse können beeinflussen, welcher Zeitraum und welche Bemessungsgrundlagen in Zug zu deklarieren sind.
Auslandsbezug
Ausländische Einkünfte vollständig dokumentieren
Wer im Kanton Zug steuerlich ansässig ist, kann gleichzeitig Arbeitslohn, Kapitalerträge, Renten, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen im Ausland haben.
Solche Positionen sollten in der Steuererklärung nicht allein deshalb weggelassen werden, weil sie aus einer ausländischen Quelle stammen.
Zunächst ist festzustellen, welche Einkünfte und Vermögenswerte für die Schweizer Deklaration relevant sind. Anschliessend ist gegebenenfalls anhand einer Steuerausscheidung oder eines Doppelbesteuerungsabkommens zu bestimmen, welchem Staat das eigentliche Besteuerungsrecht zusteht.
Auslandsdeklaration und Schweizer Besteuerung sind nicht dasselbe.
Ein ausländisches Einkommen kann für die Zuger Steuererklärung relevant sein, obwohl ein Doppelbesteuerungsabkommen das eigentliche Besteuerungsrecht einem anderen Staat zuweist.
Online erledigen
eTax.zug, Fristerstreckung und Formulare
Die Steuerverwaltung stellt eTax.zug, das elektronische Fristerstreckungsgesuch sowie die aktuellen Wegleitungen und Formulare zentral online zur Verfügung.
Für die Steuerperiode 2025 ist die neue browserbasierte eTax-Lösung zu verwenden. Für ältere Steuerperioden stehen weiterhin die entsprechenden früheren Programme und Formulare bereit.
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