Kanton Zug · Internationale Einkommenssteuer
Einkommenssteuer Zug bei Auslandsbezug
Wer in Zug wohnt, im Ausland arbeitet, ausländische Kapitalerträge oder Immobilien besitzt oder während des Jahres in die Schweiz zu- oder wegzieht, muss nationale Steuerregeln und Doppelbesteuerungsabkommen zusammen betrachten. Entscheidend sind steuerliche Ansässigkeit, Einkunftsart, Tätigkeitsort und die Regeln des jeweiligen Abkommens.
Steuerliche Ansässigkeit
Wohnsitz in Zug ist der Ausgangspunkt
Natürliche Personen sind im Kanton Zug aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sie hier ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder steuerrechtlichen Aufenthalt haben.
Bei internationalen Fällen kann gleichzeitig auch ein anderer Staat eine Person nach seinem innerstaatlichen Recht als steuerlich ansässig behandeln.
Besteht mit diesem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen, muss deshalb zusätzlich geprüft werden, welchem Vertragsstaat die Person für Zwecke des Abkommens zugeordnet wird.
Die melderechtliche Anmeldung ist für diese Prüfung wichtig, entscheidet die steuerliche Ansässigkeit aber nicht in jedem grenzüberschreitenden Sachverhalt allein.
Innerstaatliche Steuerpflicht und DBA-Ansässigkeit unterscheiden.
Zunächst wird geprüft, ob nach Schweizer beziehungsweise Zuger Recht eine Steuerpflicht besteht. Erst bei einem Konflikt mit einem anderen Staat wird zusätzlich untersucht, wie das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerungsrechte verteilt.
Wohnsitzwechsel
Zuzug nach Zug und Wegzug ins Ausland
Bei einem internationalen Umzug kann die Zuger Steuerpflicht während des Kalenderjahres beginnen oder enden.
Zuzug aus dem Ausland
Mit der Begründung eines steuerrechtlichen Wohnsitzes oder Aufenthalts im Kanton Zug kann während des Jahres eine persönliche Steuerpflicht entstehen.
Wegzug ins Ausland
Wird der Zuger beziehungsweise schweizerische steuerrechtliche Wohnsitz aufgegeben, kann die persönliche Steuerpflicht während der Steuerperiode enden.
Unterjähriges Einkommen
Bei einer unterjährigen Steuerpflicht müssen die während des relevanten Zeitraums steuerbaren Einkünfte korrekt zugeordnet werden. Für die Satzbestimmung können besondere Hochrechnungsregeln gelten.
Schweizer Anknüpfung bleibt
Auch nach einem Wegzug können bestimmte schweizerische Immobilien, Geschäftsbetriebe oder Betriebsstätten weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht begründen.
Bonus, Aktienvergütung oder Verkauf rund um den Umzug?
Bei grossen einmaligen Zahlungen reicht es nicht, nur das Auszahlungsdatum anzusehen. Je nach Einkunftsart können Tätigkeitszeitraum, Vesting-Zeitraum, Realisationszeitpunkt und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen entscheidend sein.
Vor dem Umzug
Welche Informationen sollten dokumentiert werden?
Aufenthalt
Ein- und Auszugsdaten, Aufenthaltsorte, Wohnungen und relevante Reisetage dokumentieren.
Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber, Arbeitsstaaten, Homeoffice-Tage, Boni und Mitarbeiterbeteiligungen erfassen.
Kapitalanlagen
Depots, Anschaffungswerte, Erträge und ausländische Quellensteuern dokumentieren.
Weitere Einkünfte
Immobilien, Renten, Selbständigkeit, Gesellschaften und sonstige ausländische Einkünfte erfassen.
Arbeit in mehreren Staaten
Der Arbeitgeberstandort allein entscheidet nicht
Bei international tätigen Arbeitnehmern muss geprüft werden, in welchem Staat die Arbeit tatsächlich ausgeübt wird und welche Regel das einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen vorsieht.
Schweizer Arbeitgeber
Ein Arbeitsvertrag mit einem Zuger Unternehmen bedeutet nicht automatisch, dass das gesamte Erwerbseinkommen ausschließlich in der Schweiz steuerbar ist, wenn Arbeitstage tatsächlich in anderen Staaten geleistet werden.
Ausländischer Arbeitgeber
Umgekehrt kann Einkommen eines ausländischen Arbeitgebers in der Schweiz steuerlich relevant sein, wenn die Tätigkeit von Zug aus ausgeübt wird.
Homeoffice
Regelmässige Arbeit aus einer Wohnung in einem anderen Staat kann Einfluss auf die internationale Aufteilung des Erwerbseinkommens haben.
Geschäftsreisen
Einzelne Arbeitstage in Drittstaaten müssen je nach DBA, Arbeitgeber und Aufenthaltsdauer gesondert beurteilt werden.
Arbeitstage dokumentieren.
Bei Tätigkeit in mehreren Staaten sollte ein belastbarer Kalender geführt werden. Reisetage, Arbeitstage, Homeoffice-Tage, Ferien und sonstige Abwesenheiten sollten voneinander unterscheidbar sein.
Grenzgänger
Wohnsitz im Ausland, Arbeitsort in der Schweiz
Bei Arbeitnehmern mit Wohnsitz im Ausland und Arbeitsort in Zug können Quellensteuer und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zusammentreffen.
Die Zuger Steuerverwaltung erhebt Quellensteuer auch auf Erwerbs- und Ersatzeinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern mit Arbeitsort in der Schweiz.
Wie hoch die Schweizer Besteuerung letztlich sein darf, kann jedoch davon abhängen, in welchem Staat die Person wohnt und welche besonderen Grenzgängerregelungen das einschlägige DBA vorsieht.
Deshalb sollten Grenzgängerfälle nicht allein anhand des kantonalen Quellensteuertarifs beurteilt werden.
Ausländische Kapitalanlagen
Zinsen, Dividenden und Quellensteuern
Ein Bankkonto oder Depot im Ausland bleibt bei einem Zuger Steuerpflichtigen grundsätzlich für die Schweizer Steuerdeklaration relevant.
Ausländische Zinsen
Zinsen aus ausländischen Bankkonten und verzinslichen Anlagen sind grundsätzlich als Kapitalerträge zu prüfen.
Ausländische Dividenden
Auch Dividenden aus ausländischen Aktien gehören grundsätzlich zu den steuerlich relevanten Kapitalerträgen.
Private Kursgewinne
Die schweizerische Grundregel für steuerfreie private Kapitalgewinne kann auch bei ausländischen Wertschriften relevant sein, sofern die Anlagen tatsächlich zum Privatvermögen gehören.
Ausländische Quellensteuer
Ein im Ausland vorgenommener Steuerabzug entscheidet nicht über die Schweizer Steuerpflicht des Ertrags. Rückforderung und schweizerische Anrechnung müssen separat geprüft werden.
Erträge grundsätzlich brutto betrachten.
Bei der Schweizer Deklaration sollte nicht lediglich der nach ausländischer Quellensteuer ausgezahlte Nettobetrag übernommen werden. Die ausländische Steuer ist getrennt vom eigentlichen Kapitalertrag zu behandeln.
DA-1 & Quellensteueranrechnung
Nicht rückforderbare ausländische Quellensteuer kann anrechenbar sein
Auf ausländischen Dividenden, Zinsen und bestimmten weiteren Einkünften können im Quellenstaat Steuern einbehalten werden.
Soweit ein Betrag nach dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland zurückgefordert werden kann, ist grundsätzlich zunächst zwischen rückforderbarem und definitiv verbleibendem Quellensteueranteil zu unterscheiden.
Für bestimmte nicht im Ausland rückforderbare Quellensteuern kann bei in der Schweiz ansässigen Personen eine Anrechnung an die Schweizer Einkommenssteuer möglich sein.
Der Antrag erfolgt grundsätzlich mit dem Formular DA-1 als Ergänzung zum Wertschriftenverzeichnis.
Zuständiger Kanton
Für die Anrechnung ausländischer Quellensteuern ist grundsätzlich der Kanton zuständig, in dem die steuerpflichtige Person am 31. Dezember des Fälligkeitsjahres ihren Wohnsitz hatte.
USA
US-Wertschriften und Schweizer Steuererklärung
US-Dividenden
Dividenden aus US-Aktien können in Zug steuerpflichtige Kapitalerträge darstellen, obwohl in den USA bereits Quellensteuer einbehalten wurde.
US-Quellensteuer
Die DBA-Regeln und das schweizerische DA-1-Verfahren bestimmen, welcher Teil der Quellensteuer endgültig im Ausland verbleibt beziehungsweise in der Schweiz angerechnet werden kann.
US-Person in Zug
Bei US-Staatsbürgern oder anderen US-steuerpflichtigen Personen bestehen zusätzlich US-Steuer- und Meldepflichten. Die Schweizer und US-amerikanischen Bemessungsregeln stimmen nicht automatisch überein.
Depotstandort
Ob das Wertschriftendepot bei einer Schweizer oder einer ausländischen Bank geführt wird, ändert nicht automatisch die einkommenssteuerliche Behandlung der zugrunde liegenden Erträge in Zug.
Auslandsimmobilien
Immobilieneinkünfte folgen besonderen Zuordnungsregeln
Mieterträge und andere Einkünfte aus ausländischem Grundeigentum müssen von gewöhnlichen Kapitalerträgen unterschieden werden.
Immobilie in Deutschland
Besitzt eine in Zug wohnhafte Person ein deutsches Mietobjekt, ist zu prüfen, welchem Staat das DBA das Besteuerungsrecht für die Immobilienerträge zuweist.
Ferienhaus
Auch selbst genutztes ausländisches Grundeigentum kann für die Schweizer Steuerausscheidung und die Satzbestimmung relevant sein.
Hypothek
Schuldzinsen und Schulden müssen bei grenzüberschreitenden Immobilienfällen nach den schweizerischen Ausscheidungsregeln richtig zugeordnet werden.
Verkauf
Beim Verkauf einer ausländischen Immobilie sind sowohl das Recht des Belegenheitsstaates als auch das einschlägige DBA und die Schweizer steuerliche Behandlung zu prüfen.
Steuerbefreiung kann mit Satzbestimmung verbunden sein.
Wird ein ausländischer Immobilienertrag aufgrund einer internationalen Zuordnungsregel in der Schweiz nicht unmittelbar besteuert, kann er je nach Sachverhalt dennoch für die Bestimmung des auf das übrige Einkommen anwendbaren Steuersatzes relevant sein.
Doppelbesteuerungsabkommen
Das jeweilige Abkommen entscheidet über die Verteilung der Besteuerungsrechte
Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Für Zug besonders häufig relevant sind Deutschland, Österreich, Liechtenstein und die USA.
Deutschland
Das DBA Schweiz–Deutschland regelt unter anderem Ansässigkeit, unselbständige Arbeit, Unternehmensgewinne, Kapitalerträge, Renten und Immobilien. Für Grenzgänger und bestimmte weitere Personengruppen bestehen zusätzliche Sonderregeln.
Österreich
Das DBA Schweiz–Österreich erfasst Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und bestimmt je nach Einkunftsart, welchem Staat ein Besteuerungsrecht zusteht.
Liechtenstein
Das DBA Schweiz–Liechtenstein gilt für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Bei täglichem oder regelmäßigem Pendeln zwischen Liechtenstein und der Schweiz sind die besonderen Regeln des Abkommens zu berücksichtigen.
USA
Das DBA Schweiz–USA betrifft Steuern vom Einkommen. Bei US-Personen können schweizerische Besteuerung und fortbestehende US-Besteuerung gleichzeitig relevant sein.
Andere Staaten
Die steuerliche Behandlung darf nicht einfach aus einem anderen DBA übertragen werden. Ansässigkeits-, Arbeits-, Renten- und Quellensteuerregeln können je nach Vertragsstaat unterschiedlich sein.
Kein DBA
Besteht kein anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen, richtet sich die Vermeidung oder Minderung einer Doppelbesteuerung nach den jeweils verfügbaren innerstaatlichen Regeln.
Remote Work
Wohnsitz Zug – Arbeitstage im Ausland
Hybride Arbeitsmodelle machen die internationale Einkommenszuordnung komplexer. Eine Person kann in Zug wohnen, bei einem Schweizer Unternehmen angestellt sein und regelmässig aus Deutschland, Österreich oder einem anderen Staat arbeiten.
Für die Einkommensteuer ist dann zu prüfen, wo die Tätigkeit physisch ausgeübt wird und ob das einschlägige DBA besondere Regeln vorsieht.
Daneben können Sozialversicherung, arbeitsrechtliche Vorgaben und mögliche Arbeitgeberpflichten im anderen Staat betroffen sein. Diese Fragen folgen nicht zwingend denselben Regeln wie die Einkommensteuer.
Steuer und Sozialversicherung getrennt prüfen.
Dass das Erwerbseinkommen steuerlich einem bestimmten Staat zugeordnet wird, bedeutet nicht automatisch, dass auch die Sozialversicherung diesem Staat folgt.
Rentner & Vorsorge
Ausländische Renten und Kapitalleistungen
Ausländische Rente
Bei Renten aus Deutschland, Österreich, den USA oder anderen Staaten muss geprüft werden, welche Art von Rente vorliegt und welchem Staat das DBA das Besteuerungsrecht zuweist.
Schweizer Pensionskasse
Bei einem Wegzug ins Ausland können spätere Schweizer Renten oder Kapitalleistungen besonderen DBA- und Quellensteuerregeln unterliegen.
Staatliche Pension
Für staatliche oder öffentlich-rechtliche Ruhegehälter können andere Abkommensartikel gelten als für private Altersvorsorge.
Kapitalleistung
Bei Vorsorgekapital können Bezugszeitpunkt, Wohnsitzstaat, Schweizer Quellensteuer und mögliche Rückforderungsverfahren zusammenwirken.
Praxis
Internationale Einkommenssteuer in vier Schritten
Ansässigkeit
Steuerrechtlichen Wohnsitz und mögliche Doppelansässigkeit feststellen.
Einkünfte erfassen
Arbeitslohn, Bonus, Kapitalerträge, Renten, Immobilien und Unternehmensgewinne vollständig nach Staaten erfassen.
DBA zuordnen
Für jede Einkunftsart prüfen, welcher Staat nach dem einschlägigen Abkommen besteuern darf.
Doppelbesteuerung beseitigen
Freistellung, Satzbestimmung, Quellensteuerrückforderung oder Anrechnung nach den anwendbaren Regeln berücksichtigen.
Offizielle Informationen
Quellensteuer und ausländische Kapitalerträge
Die Zuger Steuerverwaltung bietet eigene Informationen zur Quellensteuer sowie zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern und zum zusätzlichen Steuerrückbehalt USA.
Für die konkrete Schweizer Steuerberechnung steht zusätzlich der amtliche Rechner für natürliche Personen zur Verfügung.
Weitere Fachinformationen
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Steuersätze & Gemeinden
Progressiver Zuger Tarif, kantonaler Steuerfuss und Unterschiede zwischen den Einwohnergemeinden.
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Steuererklärung, eTax.zug, Einreichungsfristen, Fristerstreckungen und erforderliche Unterlagen.
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Praxisfälle für Arbeitnehmer, Familien, Anleger, Unternehmer, Expats und Immobilienbesitzer.
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