Kanton St. Gallen · Steuerdeklaration
Einkommenssteuer St. Gallen: Formulare & Fristen
Die St. Galler Einkommens- und Vermögenssteuer wird gemeinsam in der jährlichen Steuererklärung natürlicher Personen deklariert. Für die Steuerperiode 2025 steht erstmals die vollständig webbasierte Anwendung E-Tax SG zur Verfügung. Fristen können bei Bedarf elektronisch verlängert werden.
Einreichungsfrist
Frist auf den Steuerunterlagen beachten
Die Steuererklärung muss innerhalb der vom zuständigen Steueramt gesetzten Einreichungsfrist abgegeben werden.
Die konkrete Frist ist den persönlichen Steuerunterlagen beziehungsweise der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung zu entnehmen.
Kann die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht vollständig erstellt werden, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt werden.
Für natürliche Personen ist grundsätzlich das zuständige Gemeindesteueramt die erste Anlaufstelle bei Fragen zur Steuererklärung und zur individuellen Einreichungsfrist.
Steuerperiode und Einreichungsjahr unterscheiden.
Die Steuererklärung für Einkommen und Vermögen eines Kalenderjahres wird im darauffolgenden Jahr bearbeitet und eingereicht. Für die Steuerperiode 2025 erfolgt die Deklaration somit grundsätzlich im Jahr 2026.
Fristverlängerung
Privatpersonen können die Frist elektronisch verlängern
Wer die Steuererklärung nicht innerhalb der angesetzten Frist einreichen kann, kann im Kanton St. Gallen eine Fristverlängerung elektronisch beantragen.
Unterlagen prüfen
Zuerst die aktuell angesetzte Einreichungsfrist auf den Steuerunterlagen feststellen.
Online verlängern
Privatpersonen und Einzelunternehmen können die Fristverlängerung über den elektronischen Dienst des Kantons beantragen.
Neue Frist beachten
Nach der Verlängerung ist die neu bewilligte Einreichungsfrist massgebend.
Bei Fragen Gemeinde
Für natürliche Personen ist grundsätzlich das zuständige Gemeindesteueramt Ansprechpartner.
Fristverlängerung ist vollständig online möglich.
Der Kanton stellt für Privatpersonen und Einzelunternehmen einen eigenen elektronischen Dienst zur Verfügung. Dadurch muss ein gewöhnliches Verlängerungsgesuch grundsätzlich nicht auf Papier eingereicht werden.
Neu ab Steuerperiode 2025
E-Tax SG ersetzt die bisherige Download-Lösung
Ab der Steuerperiode 2025 steht natürlichen Personen im Kanton St. Gallen die neue webbasierte Anwendung E-Tax SG zur Verfügung.
Die Steuererklärung kann damit online ausgefüllt und vollständig digital eingereicht werden.
Die Anwendung funktioniert auf Computer, Laptop, Tablet und Smartphone und benötigt keine lokale Softwareinstallation.
Für die Anmeldung nutzt E-Tax SG das schweizweite Behördenlogin AGOV.
2026 beginnt in St. Gallen eine neue Deklarationsgeneration.
Die Steuerperiode 2025 ist die erste Periode, für die Privatpersonen die neue Online-Anwendung E-Tax SG verwenden können. Die bisherige lokale Download-Lösung wird damit für neue Steuerperioden abgelöst.
Digitale Funktionen
Steuererklärung vollständig online bearbeiten
Browserbasiert
Die Steuererklärung wird direkt im Browser bearbeitet. Eine lokale Installation der bisherigen Deklarationssoftware ist für die aktuelle Lösung nicht erforderlich.
AGOV
Für die Identifikation und Anmeldung wird das Behördenlogin AGOV eingesetzt.
Digitale Einreichung
Die fertige Steuererklärung kann vollständig elektronisch an die St. Galler Steuerbehörden übermittelt werden.
Unterjährige Fälle
E-Tax SG kann neben gewöhnlichen Ganzjahreserklärungen auch für unterjährige Steuererklärungen genutzt werden.
Ältere Steuerperioden bleiben separat.
Für frühere Steuerperioden stellt der Kanton weiterhin die entsprechenden älteren Deklarationslösungen und Formulare bereit. Die neue Webanwendung gilt ab der Steuerperiode 2025.
Formulare & Wegleitungen
Aktuelle und ältere Steuerperioden
Der Kanton St. Gallen veröffentlicht die Steuerformulare und die Wegleitungen für natürliche Personen zentral auf seiner Website.
Aktuelle Wegleitung
Die Wegleitung erläutert die einzelnen Positionen der Einkommens- und Vermögenssteuererklärung und enthält Hinweise zu Einkommen, Abzügen, Vermögen und Deklaration.
Frühere Jahre
Auch Formulare und Wegleitungen vergangener Steuerperioden bleiben verfügbar. Das ist insbesondere bei nachträglichen oder korrigierten Erklärungen wichtig.
Zusatzformulare
Je nach Sachverhalt können zusätzliche Formulare etwa für Selbständigkeit, Immobilien, Wertschriften oder besondere Einkünfte erforderlich sein.
DA-1
Für die Anrechnung bestimmter ausländischer Quellensteuern stehen separate DA-1-Unterlagen zur Verfügung.
Belege
Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?
Welche Belege erforderlich sind, hängt von Einkommen, Vermögen, Familie, Immobilien und internationalen Sachverhalten ab.
Lohnausweise
Arbeitnehmer sollten sämtliche Schweizer und gegebenenfalls ausländischen Lohnausweise beziehungsweise entsprechenden Einkommensnachweise bereithalten.
Banken & Depots
Jahresauszüge, Steuerverzeichnisse und Depotunterlagen werden für Zinsen, Dividenden, Wertschriften und Vermögensstände benötigt.
Vorsorge
Bescheinigungen über Säule-3a-Beiträge und freiwillige Pensionskasseneinkäufe sollten vollständig vorliegen.
Kinder & Ausbildung
Für Kinder-, Ausbildungs- und Drittbetreuungsabzüge können Ausbildungsnachweise, Rechnungen und Zahlungsbelege erforderlich sein.
Schulden
Hypotheken, Darlehen und bezahlte Schuldzinsen sollten anhand von Bank- oder Darlehensunterlagen nachvollziehbar sein.
Immobilien
Eigentümer benötigen Angaben zu Mieterlösen oder Eigenmietwert, Hypotheken und gegebenenfalls Unterhalts- und Renovationskosten.
Krankheit & Weiterbildung
Für besondere Abzüge sollten die entsprechenden Rechnungen, Bescheinigungen und Zahlungsbelege aufbewahrt werden.
Ausland
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können ausländische Steuerbescheide, Bankunterlagen, Quellensteuerbelege, Immobilienunterlagen und Arbeitstagekalender erforderlich sein.
Digitale Einreichung bedeutet nicht, dass Belege entbehrlich sind.
Auch bei einer elektronischen Steuererklärung müssen geltend gemachte Einkünfte, Abzüge und Vermögenswerte nachvollziehbar dokumentiert werden können.
Einzelunternehmen
Zusätzliche Unterlagen bei Selbständigkeit
Selbständigerwerbende deklarieren den Gewinn ihrer Tätigkeit innerhalb der persönlichen Einkommenssteuererklärung.
Dafür müssen die steuerlichen Ergebnisse des Geschäftsjahres sowie die Geschäftsaktiven und -schulden nachvollziehbar ermittelt werden.
Privat- und Geschäftsvermögen müssen voneinander abgegrenzt und Abschreibungen, Privatanteile und allfällige stille Reserven korrekt behandelt werden.
Auch Einzelunternehmen können die elektronische Fristverlängerung des Kantons nutzen.
Einzelunternehmen bleiben Teil der persönlichen Steuererklärung.
Anders als eine AG oder GmbH reicht ein Einzelunternehmen keine separate Gewinnsteuererklärung einer juristischen Person ein. Das Geschäftsergebnis fliesst grundsätzlich in die Einkommenssteuer des Inhabers ein.
Unterjährige Steuerpflicht
Zuzug, Wegzug und Tod während des Jahres
Nicht jede Steuererklärung umfasst automatisch ein vollständiges Kalenderjahr.
Bei Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland oder Tod kann eine unterjährige Steuererklärung erforderlich werden.
In diesen Fällen müssen Beginn beziehungsweise Ende der Steuerpflicht und die in diesem Zeitraum steuerbaren Einkünfte korrekt bestimmt werden.
E-Tax SG unterstützt ausdrücklich sowohl ganzjährige als auch unterjährige Steuererklärungen.
Bei einem internationalen Umzug zuerst die Steuerperiode bestimmen.
Bevor Einkommen und Abzüge erfasst werden, sollte geklärt werden, ab welchem beziehungsweise bis zu welchem Zeitpunkt die St. Galler Steuerpflicht besteht.
Frühere Steuerperioden
Alte eTaxes-Lösung weiterhin für ältere Jahre
Die neue E-Tax-SG-Webanwendung gilt für Privatpersonen ab der Steuerperiode 2025. Ältere Steuerperioden werden weiterhin über die dafür vorgesehenen früheren Lösungen bearbeitet.
Steuerperiode 2025
Neue webbasierte E-Tax-SG-Anwendung mit vollständig digitaler Einreichung.
Steuerperiode 2024
Für die Steuerperiode 2024 stellt der Kanton weiterhin die frühere eTaxes-Downloadlösung zur Verfügung.
Nachträgliche Erklärung
Bei verspäteten oder nachträglichen Erklärungen muss daher immer die zur jeweiligen Steuerperiode passende Lösung verwendet werden.
Unterjährig 2025
Die ältere Software 2024 konnte auch bestimmte unterjährige Fälle mit Ende der Steuerpflicht im Jahr 2025, insbesondere Tod oder Wegzug ins Ausland, abbilden.
Online-Steuerkonto
eKonto / eFaktoren ergänzen die Steuererklärung
Neben der eigentlichen Steuerdeklaration stellt der Kanton weitere digitale Dienste rund um die persönliche Steuersituation bereit.
Über das Online-Steuerportal eKonto/eFaktoren können je nach verfügbarer Funktion persönliche Steuerinformationen und Faktoren elektronisch eingesehen werden.
Die Steuererklärung selbst wird mit E-Tax SG erstellt; Fristverlängerung und weitere Services werden als separate elektronische Dienste angeboten.
Ablauf
Steuererklärung in vier Schritten
Frist prüfen
Persönliche Einreichungsfrist und gegebenenfalls bereits gewährte Fristverlängerung feststellen.
Unterlagen sammeln
Lohn, Banken, Depots, Vorsorge, Immobilien, Kinder, Schulden und Auslandssachverhalte vollständig dokumentieren.
E-Tax SG ausfüllen
Die passende Steuerperiode auswählen, Angaben erfassen und erforderliche Unterlagen elektronisch zuordnen.
Einreichen
Steuererklärung elektronisch übermitteln und Einreichung beziehungsweise relevante Unterlagen dokumentieren.
Offizielle Dienste
E-Tax SG, Fristverlängerung und Formulare
Der Kanton St. Gallen stellt die Online-Steuererklärung, Fristverlängerung sowie aktuelle Formulare und Wegleitungen zentral zur Verfügung.
Bei individuellen Fragen natürlicher Personen ist grundsätzlich das zuständige Gemeindesteueramt Ansprechpartner.
Weitere Fachinformationen
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Steuersätze & Gemeinden
St. Galler Einkommensteuertarif, Kantonssteuerfuss und Unterschiede zwischen den Gemeinden.
Steuersätze ansehenAbzüge
Berufskosten, Vorsorge, Kinder, Ausbildung, Betreuung, Immobilien und weitere St. Galler Abzüge.
Abzüge ansehenSonderregeln
Quellensteuer, Kapitalgewinne, Beteiligungen, Vorsorge, Selbständigkeit und besondere Steuerfälle.
Sonderregeln ansehenFälle & Beispiele
Praxisfälle für Arbeitnehmer, Familien, Anleger, Unternehmer, Immobilienbesitzer und Quellensteuerpflichtige.
Fälle ansehenAuslandsbezug
Zuzug, Wegzug, Grenzgänger, internationale Erwerbstätigkeit, Auslandsvermögen und Doppelbesteuerungsabkommen.
Auslandsfälle ansehenEinkommenssteuer-Übersicht
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