Kanton St. Gallen · Einkommenssteuer 2026
Einkommenssteuer St. Gallen: Steuersätze & Gemeinden
Die St. Galler Einkommenssteuer wird nach einem progressiven Tarif berechnet. Daraus ergibt sich zunächst die einfache Steuer. Anschliessend werden der Kantonssteuerfuss, der Steuerfuss der politischen Gemeinde und gegebenenfalls der Kirchensteuerfuss angewandt. Die direkte Bundessteuer wird separat berechnet.
Grundprinzip
Tarif → einfache Steuer → Steuerfüsse
Der Steuerfuss der Wohngemeinde wird nicht unmittelbar auf das steuerbare Einkommen angewandt.
Zunächst wird anhand des gesetzlichen St. Galler Einkommensteuertarifs die sogenannte einfache Steuer berechnet.
Auf diese einfache Steuer werden anschliessend der kantonale Steuerfuss und der Steuerfuss der politischen Gemeinde angewandt.
Für Mitglieder einer steuerberechtigten Kirchgemeinde kommt zusätzlich die entsprechende Kirchensteuer hinzu.
Steuersatz und Steuerfuss unterscheiden.
Der Einkommensteuertarif bestimmt die einfache Steuer. Erst die Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde bestimmen, wie hoch die tatsächliche kantonale und kommunale Steuer ausfällt.
Einkommensteuertarif 2026
Progressiver Tarif mit besonderer Höchstregel
Die einfache St. Galler Einkommensteuer steigt mit zunehmendem steuerbarem Einkommen über mehrere Tarifstufen an.
Einstieg bei 0 %
Die ersten CHF 2'200 des steuerbaren Einkommens werden nach dem gesetzlichen Tarif mit 0 % einfacher Steuer belastet.
Progressive Stufen
Danach steigt der Tarif stufenweise über 0,5 %, 1 %, 2 %, 3 %, 4 %, 5 %, 6 %, 7 %, 8 % und weitere Tarifstufen an.
Hohe Einkommen
Für hohe steuerbare Einkommen enthält das St. Galler Steuergesetz eine besondere Höchstregel, die von einer gewöhnlichen progressiven Grenzsteuertabelle abweicht.
Über CHF 264'500
Für steuerbare Einkommen über CHF 264'500 beträgt die einfache Steuer für das gesamte Einkommen 8,5 %.
8,5 % auf das gesamte Einkommen oberhalb der Schwelle
Die St. Galler Regel unterscheidet sich damit von einem rein fortlaufenden Grenzsteuertarif. Bei steuerbaren Einkommen über CHF 264'500 beträgt die einfache Einkommensteuer 8,5 % des gesamten steuerbaren Einkommens.
8,5 % sind noch nicht die tatsächliche Gesamtsteuer.
Auf die so berechnete einfache Steuer werden Kantons- und Gemeindesteuerfuss angewandt. Zusätzlich kann Kirchensteuer anfallen und die direkte Bundessteuer wird separat erhoben.
Gemeinsam Steuerpflichtige
Steuersatz auf Basis des halben Einkommens
Für gemeinsam steuerpflichtige Ehegatten enthält das St. Galler Steuergesetz eine besondere tarifliche Entlastung.
Zur Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes wird grundsätzlich der Steuersatz des halben steuerbaren Einkommens verwendet.
Dieser Steuersatz wird anschliessend auf das gesamte steuerbare Einkommen angewandt.
Dadurch wird die Progressionswirkung gegenüber einer Besteuerung des gesamten gemeinsamen Einkommens nach dem normalen Tarif deutlich reduziert.
Nicht mit einer Aufteilung des Einkommens verwechseln.
Das steuerbare Einkommen wird nicht tatsächlich halbiert. Die Halbierung dient grundsätzlich der Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes.
Kanton 2026
Kantonssteuerfuss: 105 %
Der Kantonssteuerfuss beträgt im Jahr 2026 105 % der einfachen Steuer.
Ergibt der Einkommensteuertarif beispielsweise eine einfache Steuer von CHF 10'000, beträgt die kantonale Steuer vereinfacht CHF 10'500.
Dazu kommt die Steuer der politischen Gemeinde. Je nach Konfession kann zusätzlich eine Kirchensteuer erhoben werden.
Die direkte Bundessteuer ist in diesen Beträgen nicht enthalten.
CHF 10'000 einfache Steuer → CHF 10'500 Kantonssteuer
Der kantonale Steuerfuss verändert nicht das steuerbare Einkommen und auch nicht den Tarif. Er multipliziert die bereits nach dem Tarif berechnete einfache Steuer.
Wohngemeinde
Der Gemeindesteuerfuss macht einen erheblichen Unterschied
Jede politische Gemeinde des Kantons St. Gallen bestimmt ihren eigenen Steuerfuss. Dadurch kann sich die tatsächliche Einkommenssteuerbelastung innerhalb des Kantons deutlich unterscheiden.
| Gemeinde | Gemeindesteuerfuss 2026 | Kanton + Gemeinde |
|---|---|---|
| Rapperswil-Jona | 74 % | 179 % |
| Amden | 99 % | 204 % |
| Stadt St. Gallen | 138 % | 243 % |
Die Tabelle zeigt bewusst nur Beispiele.
Der Kanton St. Gallen verfügt über zahlreiche politische Gemeinden mit unterschiedlichen Steuerfüssen. Für einen konkreten Wohnortsvergleich sollte deshalb die vollständige amtliche Steuerfussübersicht verwendet werden.
Stadt St. Gallen: 243 % vor Kirchensteuer
Bei 105 % Kantonssteuerfuss und 138 % Gemeindesteuerfuss ergeben sich in der Stadt St. Gallen 2026 zusammen 243 % der einfachen Steuer – vor einer allfälligen Kirchensteuer.
Vereinfachte Beispiele
Wie wirken die Gemeindesteuerfüsse?
Nehmen wir unabhängig vom konkreten Einkommen eine bereits berechnete einfache Steuer von CHF 10'000 an.
Rapperswil-Jona
105 % Kanton + 74 % Gemeinde = 179 %. Bei CHF 10'000 einfacher Steuer ergeben sich damit vereinfacht CHF 17'900 Kantons- und Gemeindesteuer.
Amden
105 % Kanton + 99 % Gemeinde = 204 %. Bei CHF 10'000 einfacher Steuer ergeben sich CHF 20'400 vor Kirchensteuer.
Stadt St. Gallen
105 % Kanton + 138 % Stadt = 243 %. Bei CHF 10'000 einfacher Steuer ergeben sich CHF 24'300 vor Kirchensteuer.
Differenz
Zwischen Rapperswil-Jona und der Stadt St. Gallen beträgt die Differenz in diesem vereinfachten Beispiel CHF 6'400 pro Jahr.
Die direkte Bundessteuer bleibt bei gleichem steuerbarem Einkommen grundsätzlich unabhängig von der St. Galler Wohngemeinde.
Der kommunale Unterschied betrifft die kantonale und kommunale Belastung. Für eine vollständige Steuerplanung müssen zusätzlich direkte Bundessteuer, persönliche Abzüge und gegebenenfalls Kirchensteuer berücksichtigt werden.
Kirchensteuer
Konfession kann die Gesamtbelastung zusätzlich verändern
Neben Kantons- und Gemeindesteuer kann für Mitglieder einer anerkannten Kirchgemeinde eine zusätzliche Kirchensteuer erhoben werden.
Die Höhe hängt von der jeweiligen Kirchgemeinde beziehungsweise Konfession ab.
Für einen vollständigen Steuervergleich sollte deshalb neben der politischen Wohngemeinde auch die steuerlich relevante Konfession berücksichtigt werden.
Grenzsteuersatz
Tarifprozent und effektive Steuerbelastung nicht verwechseln
Einfache Steuer
Der kantonale Einkommensteuertarif dient zunächst nur zur Ermittlung der einfachen Steuer.
Steuerfüsse
Auf diese einfache Steuer werden die Steuerfüsse von Kanton und Gemeinde angewandt.
Durchschnittsbelastung
Die tatsächlich gezahlte Steuer im Verhältnis zum Einkommen unterscheidet sich von einzelnen Tarif- oder Grenzsteuersätzen.
Bundessteuer
Zur kantonalen und kommunalen Steuer kommt die direkte Bundessteuer mit einem eigenen progressiven Tarif hinzu.
8,5 % einfache Steuer bedeutet nicht 8,5 % Gesamtsteuerbelastung.
Bei der Stadt St. Gallen werden beispielsweise Kanton und Gemeinde zusammen mit 243 % der einfachen Steuer angesetzt. Die tatsächliche Belastung muss deshalb über das gesamte Berechnungssystem ermittelt werden.
Offizielle Berechnung
St. Galler Einkommensteuer konkret berechnen
Der offizielle Steuerkalkulator des Kantons St. Gallen berechnet die Einkommens- und Vermögenssteuer für eine beliebige St. Galler Gemeinde.
Dabei können insbesondere Steuerjahr, Gemeinde, Zivilstand, Konfession, Einkommen und Vermögen ausgewählt werden. Für besondere Fälle steht zusätzlich ein erweiterter Kalkulator zur Verfügung.
Weitere Fachinformationen
Einkommenssteuer St. Gallen weiter vertiefen
Abzüge
Berufskosten, Vorsorge, Versicherungen, Kinder, Familie, Schuldzinsen und weitere St. Galler Abzüge.
Abzüge ansehenFormulare & Fristen
Steuererklärung, E-Tax SG, Einreichungsfristen, Fristverlängerungen und erforderliche Unterlagen.
Formulare ansehenSonderregeln
Quellensteuer, Kapitalgewinne, Beteiligungen, Vorsorge, Selbständigkeit und weitere besondere Steuerfälle.
Sonderregeln ansehenFälle & Beispiele
Praxisfälle für Arbeitnehmer, Familien, Anleger, Unternehmer, Immobilienbesitzer und Quellensteuerpflichtige.
Fälle ansehenAuslandsbezug
Zuzug, Wegzug, Grenzgänger, internationale Erwerbstätigkeit, Auslandsvermögen und Doppelbesteuerungsabkommen.
Auslandsfälle ansehenEinkommenssteuer-Übersicht
Zur zentralen St. Galler Fachseite mit Grundlagen und allen Vertiefungen.
Zur ÜbersichtEinkommenssteuerberatung
Wohnortsvergleich oder komplexe Einkommenssituation?
Wir unterstützen bei der St. Galler Einkommenssteuer, Wohnortsvergleichen, Selbständigkeit, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien sowie bei grenzüberschreitenden Einkommenssituationen.
Steuerfall besprechen