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Kanton Zug · Einkommenssteuer 2026

Einkommenssteuer Zug: Steuersätze & Gemeinden

Die Zuger Einkommenssteuer wird nach einem progressiven kantonalen Tarif berechnet. Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich zunächst die einfache Steuer. Auf diese werden der kantonale Steuerfuss, der Steuerfuss der Wohngemeinde und gegebenenfalls die Kirchensteuer angewandt.

Tarifsystem

Zug berechnet zuerst die einfache Steuer

Das steuerbare Einkommen wird nicht unmittelbar mit dem Steuerfuss der Gemeinde multipliziert. Zunächst wird nach dem kantonalen Tarif die sogenannte einfache Steuer berechnet.

Diese einfache Steuer ergibt sich aus mehreren Einkommensstufen mit unterschiedlichen Steuersätzen. Anschliessend werden die Steuerfüsse des Kantons und der Einwohnergemeinde angewandt.

Für bestimmte Familienkonstellationen gilt anstelle des Grundtarifs der Mehrpersonentarif mit deutlich höheren Einkommensgrenzen.

Tarif und Steuerfuss sind zwei unterschiedliche Grössen.

Der Tarif bestimmt die einfache Steuer. Erst der kantonale und kommunale Steuerfuss bestimmen, welcher Anteil beziehungsweise welches Vielfache dieser einfachen Steuer tatsächlich als Kantons- und Gemeindesteuer geschuldet wird.

Grundtarif 2026

Tarifstufen für alleinstehende Steuerpflichtige

Der Zuger Grundtarif beginnt bei 0,5 % und steigt über mehrere Stufen an. Die folgende Tabelle zeigt die für die Steuerperiode 2026 geltenden Grenzsteuersätze der einfachen Kantonssteuer.

Teil des steuerbaren Einkommens Steuersatz dieser Stufe Einkommen kumuliert
erste CHF 1'100 0,50 % CHF 1'100
weitere CHF 2'200 1,00 % CHF 3'300
weitere CHF 2'800 2,00 % CHF 6'100
weitere CHF 4'000 3,00 % CHF 10'100
weitere CHF 5'200 3,25 % CHF 15'300
weitere CHF 5'800 3,50 % CHF 21'100
weitere CHF 5'800 4,00 % CHF 26'900
weitere CHF 8'000 4,50 % CHF 34'900
weitere CHF 11'500 5,50 % CHF 46'400
weitere CHF 13'300 5,50 % CHF 59'700
weitere CHF 15'000 6,50 % CHF 74'700
weitere CHF 20'100 8,00 % CHF 94'800
weitere CHF 25'300 10,00 % CHF 120'100
weitere CHF 29'800 9,00 % CHF 149'900
über CHF 149'900 8,00 %

10 % ist nicht der effektive Gesamtsteuersatz.

Die Prozentsätze in der Tabelle gelten nur für die jeweilige Einkommensstufe der einfachen Kantonssteuer. Sie dürfen nicht mit der effektiven Belastung aus Kantons-, Gemeinde- und direkter Bundessteuer verwechselt werden.

Mehrpersonentarif 2026

Deutlich höhere Tarifgrenzen für Mehrpersonenhaushalte

Beim Mehrpersonentarif gelten dieselben Stufensätze wie beim Grundtarif, die Einkommensgrenzen liegen jedoch wesentlich höher.

Teil des steuerbaren Einkommens Steuersatz dieser Stufe Einkommen kumuliert
erste CHF 2'200 0,50 % CHF 2'200
weitere CHF 4'400 1,00 % CHF 6'600
weitere CHF 5'600 2,00 % CHF 12'200
weitere CHF 8'000 3,00 % CHF 20'200
weitere CHF 10'400 3,25 % CHF 30'600
weitere CHF 11'600 3,50 % CHF 42'200
weitere CHF 11'600 4,00 % CHF 53'800
weitere CHF 16'000 4,50 % CHF 69'800
weitere CHF 23'000 5,50 % CHF 92'800
weitere CHF 26'600 5,50 % CHF 119'400
weitere CHF 30'000 6,50 % CHF 149'400
weitere CHF 40'200 8,00 % CHF 189'600
weitere CHF 50'600 10,00 % CHF 240'200
weitere CHF 59'600 9,00 % CHF 299'800
über CHF 299'800 8,00 %

Die Tarifgrenzen sind beim Mehrpersonentarif grundsätzlich doppelt so hoch.

Dadurch setzt die höhere Progression bei einem Mehrpersonenhaushalt wesentlich später ein als beim Grundtarif. Für eine konkrete Berechnung sind zusätzlich die jeweils anwendbaren Sozialabzüge zu berücksichtigen.

Indexierung

Die Zuger Tarifstufen werden jährlich angepasst

Die kantonale Steuerverwaltung passt die Tarifstufen der Einkommenssteuer jährlich an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise an.

Dadurch können sich die Einkommensgrenzen einer Tarifstufe von Steuerperiode zu Steuerperiode verändern, selbst wenn die grundsätzlichen Prozentsätze unverändert bleiben.

Bei der Steuerplanung oder bei Vergleichen mit früheren Jahren sollte deshalb immer der Tarif der konkreten Steuerperiode verwendet werden.

Kantonaler Steuerfuss

2026 bis 2029: 78 % der einfachen Steuer

Für die Steuerjahre 2026 bis 2029 beträgt der kantonale Steuerfuss im Kanton Zug 78 %.

Wird nach dem Grund- oder Mehrpersonentarif beispielsweise eine einfache Steuer von CHF 10'000 berechnet, beträgt der kantonale Anteil bei einem Steuerfuss von 78 % vereinfacht CHF 7'800.

Dazu kommt die Steuer der Einwohnergemeinde. Eine allfällige Kirchensteuer wird zusätzlich anhand des jeweiligen kirchlichen Steuerfusses erhoben.

Die direkte Bundessteuer gehört nicht in den 78-%-Steuerfuss.

Sie wird nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer separat berechnet. Der Zuger Steuerfuss betrifft die kantonale Steuer auf Basis der einfachen Zuger Steuer.

Einwohnergemeinden 2026

Steuerfüsse zwischen 47,53 % und 59 %

Alle elf Zuger Einwohnergemeinden legen ihren eigenen Steuerfuss fest. Der Unterschied wirkt unmittelbar auf die nach dem kantonalen Tarif berechnete einfache Steuer.

Gemeinde Gemeindesteuerfuss 2026 Kanton + Gemeinde vor Kirchensteuer
Baar 47,53 % 125,53 %
Walchwil 51 % 129 %
Zug 52 % 130 %
Unterägeri 53 % 131 %
Hünenberg 53 % 131 %
Steinhausen 53 % 131 %
Oberägeri 54 % 132 %
Cham 54 % 132 %
Risch 54 % 132 %
Menzingen 55 % 133 %
Neuheim 59 % 137 %

Baar hat 2026 den niedrigsten Steuerfuss der Einwohnergemeinden.

Mit 47,53 % liegt Baar unter den übrigen Zuger Einwohnergemeinden. Neuheim weist mit 59 % den höchsten Gemeindesteuerfuss auf. Für die tatsächliche Gesamtsteuer können zusätzlich unterschiedliche Kirchensteuerfüsse relevant sein.

Wohnortsvergleich

Wie stark wirkt der Gemeindesteuerfuss?

Baar

Bei CHF 10'000 einfacher Steuer ergeben 78 % Kanton plus 47,53 % Gemeinde vor Kirchensteuer vereinfacht CHF 12'553 kantonale und kommunale Steuer.

Stadt Zug

Bei derselben einfachen Steuer ergeben 78 % Kanton plus 52 % Stadt Zug insgesamt CHF 13'000 vor Kirchensteuer.

Neuheim

Bei 78 % Kanton und 59 % Gemeinde ergeben sich bei CHF 10'000 einfacher Steuer vereinfacht CHF 13'700 vor Kirchensteuer.

Differenz

Zwischen Baar und Neuheim beträgt der Unterschied in diesem vereinfachten Beispiel CHF 1'147 pro Jahr. Die direkte Bundessteuer wäre an beiden Wohnorten bei ansonsten identischen Verhältnissen gleich.

Der Gemeindeunterschied wirkt proportional auf die einfache Steuer.

Je höher die nach dem progressiven Tarif berechnete einfache Steuer, desto grösser wird auch der absolute Frankenbetrag eines Unterschieds beim Gemeindesteuerfuss.

Berechnungsschema

Vom Einkommen zur effektiven Steuerbelastung

1. Steuerbares Einkommen

Von den steuerpflichtigen Einkünften werden Berufskosten, allgemeine Abzüge und Sozialabzüge berücksichtigt.

2. Tarif anwenden

Grund- oder Mehrpersonentarif bestimmen und daraus die einfache Zuger Einkommensteuer berechnen.

3. Steuerfüsse anwenden

Die einfache Steuer wird mit 78 % für den Kanton und dem Steuerfuss der jeweiligen Einwohnergemeinde multipliziert.

4. Bundessteuer ergänzen

Die direkte Bundessteuer wird separat nach dem bundesrechtlichen Tarif berechnet und zur Gesamtbelastung hinzugerechnet.

Marginalsteuer und Durchschnittsteuer unterscheiden.

Der höchste auf einen Teil des Einkommens angewandte Tarifprozentsatz ist nicht der Durchschnittssatz auf das gesamte Einkommen. Für einen sinnvollen Kantons- oder Wohnortsvergleich ist deshalb die vollständige Steuerberechnung entscheidend.

Offizielle Berechnung

Zuger Einkommensteuer konkret berechnen

Der Steuerrechner des Kantons Zug berechnet Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer.

Für Wohnortsvergleiche können Einkommen, Vermögen, Gemeinde, Familienstand und weitere persönliche Angaben angepasst werden.

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