Kanton Zug · Einkommenssteuer 2026
Einkommenssteuer Zug: Steuersätze & Gemeinden
Die Zuger Einkommenssteuer wird nach einem progressiven kantonalen Tarif berechnet. Aus dem steuerbaren Einkommen ergibt sich zunächst die einfache Steuer. Auf diese werden der kantonale Steuerfuss, der Steuerfuss der Wohngemeinde und gegebenenfalls die Kirchensteuer angewandt.
Tarifsystem
Zug berechnet zuerst die einfache Steuer
Das steuerbare Einkommen wird nicht unmittelbar mit dem Steuerfuss der Gemeinde multipliziert. Zunächst wird nach dem kantonalen Tarif die sogenannte einfache Steuer berechnet.
Diese einfache Steuer ergibt sich aus mehreren Einkommensstufen mit unterschiedlichen Steuersätzen. Anschliessend werden die Steuerfüsse des Kantons und der Einwohnergemeinde angewandt.
Für bestimmte Familienkonstellationen gilt anstelle des Grundtarifs der Mehrpersonentarif mit deutlich höheren Einkommensgrenzen.
Tarif und Steuerfuss sind zwei unterschiedliche Grössen.
Der Tarif bestimmt die einfache Steuer. Erst der kantonale und kommunale Steuerfuss bestimmen, welcher Anteil beziehungsweise welches Vielfache dieser einfachen Steuer tatsächlich als Kantons- und Gemeindesteuer geschuldet wird.
Grundtarif 2026
Tarifstufen für alleinstehende Steuerpflichtige
Der Zuger Grundtarif beginnt bei 0,5 % und steigt über mehrere Stufen an. Die folgende Tabelle zeigt die für die Steuerperiode 2026 geltenden Grenzsteuersätze der einfachen Kantonssteuer.
| Teil des steuerbaren Einkommens | Steuersatz dieser Stufe | Einkommen kumuliert |
|---|---|---|
| erste CHF 1'100 | 0,50 % | CHF 1'100 |
| weitere CHF 2'200 | 1,00 % | CHF 3'300 |
| weitere CHF 2'800 | 2,00 % | CHF 6'100 |
| weitere CHF 4'000 | 3,00 % | CHF 10'100 |
| weitere CHF 5'200 | 3,25 % | CHF 15'300 |
| weitere CHF 5'800 | 3,50 % | CHF 21'100 |
| weitere CHF 5'800 | 4,00 % | CHF 26'900 |
| weitere CHF 8'000 | 4,50 % | CHF 34'900 |
| weitere CHF 11'500 | 5,50 % | CHF 46'400 |
| weitere CHF 13'300 | 5,50 % | CHF 59'700 |
| weitere CHF 15'000 | 6,50 % | CHF 74'700 |
| weitere CHF 20'100 | 8,00 % | CHF 94'800 |
| weitere CHF 25'300 | 10,00 % | CHF 120'100 |
| weitere CHF 29'800 | 9,00 % | CHF 149'900 |
| über CHF 149'900 | 8,00 % | – |
10 % ist nicht der effektive Gesamtsteuersatz.
Die Prozentsätze in der Tabelle gelten nur für die jeweilige Einkommensstufe der einfachen Kantonssteuer. Sie dürfen nicht mit der effektiven Belastung aus Kantons-, Gemeinde- und direkter Bundessteuer verwechselt werden.
Mehrpersonentarif 2026
Deutlich höhere Tarifgrenzen für Mehrpersonenhaushalte
Beim Mehrpersonentarif gelten dieselben Stufensätze wie beim Grundtarif, die Einkommensgrenzen liegen jedoch wesentlich höher.
| Teil des steuerbaren Einkommens | Steuersatz dieser Stufe | Einkommen kumuliert |
|---|---|---|
| erste CHF 2'200 | 0,50 % | CHF 2'200 |
| weitere CHF 4'400 | 1,00 % | CHF 6'600 |
| weitere CHF 5'600 | 2,00 % | CHF 12'200 |
| weitere CHF 8'000 | 3,00 % | CHF 20'200 |
| weitere CHF 10'400 | 3,25 % | CHF 30'600 |
| weitere CHF 11'600 | 3,50 % | CHF 42'200 |
| weitere CHF 11'600 | 4,00 % | CHF 53'800 |
| weitere CHF 16'000 | 4,50 % | CHF 69'800 |
| weitere CHF 23'000 | 5,50 % | CHF 92'800 |
| weitere CHF 26'600 | 5,50 % | CHF 119'400 |
| weitere CHF 30'000 | 6,50 % | CHF 149'400 |
| weitere CHF 40'200 | 8,00 % | CHF 189'600 |
| weitere CHF 50'600 | 10,00 % | CHF 240'200 |
| weitere CHF 59'600 | 9,00 % | CHF 299'800 |
| über CHF 299'800 | 8,00 % | – |
Die Tarifgrenzen sind beim Mehrpersonentarif grundsätzlich doppelt so hoch.
Dadurch setzt die höhere Progression bei einem Mehrpersonenhaushalt wesentlich später ein als beim Grundtarif. Für eine konkrete Berechnung sind zusätzlich die jeweils anwendbaren Sozialabzüge zu berücksichtigen.
Indexierung
Die Zuger Tarifstufen werden jährlich angepasst
Die kantonale Steuerverwaltung passt die Tarifstufen der Einkommenssteuer jährlich an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise an.
Dadurch können sich die Einkommensgrenzen einer Tarifstufe von Steuerperiode zu Steuerperiode verändern, selbst wenn die grundsätzlichen Prozentsätze unverändert bleiben.
Bei der Steuerplanung oder bei Vergleichen mit früheren Jahren sollte deshalb immer der Tarif der konkreten Steuerperiode verwendet werden.
Kantonaler Steuerfuss
2026 bis 2029: 78 % der einfachen Steuer
Für die Steuerjahre 2026 bis 2029 beträgt der kantonale Steuerfuss im Kanton Zug 78 %.
Wird nach dem Grund- oder Mehrpersonentarif beispielsweise eine einfache Steuer von CHF 10'000 berechnet, beträgt der kantonale Anteil bei einem Steuerfuss von 78 % vereinfacht CHF 7'800.
Dazu kommt die Steuer der Einwohnergemeinde. Eine allfällige Kirchensteuer wird zusätzlich anhand des jeweiligen kirchlichen Steuerfusses erhoben.
Die direkte Bundessteuer gehört nicht in den 78-%-Steuerfuss.
Sie wird nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer separat berechnet. Der Zuger Steuerfuss betrifft die kantonale Steuer auf Basis der einfachen Zuger Steuer.
Einwohnergemeinden 2026
Steuerfüsse zwischen 47,53 % und 59 %
Alle elf Zuger Einwohnergemeinden legen ihren eigenen Steuerfuss fest. Der Unterschied wirkt unmittelbar auf die nach dem kantonalen Tarif berechnete einfache Steuer.
| Gemeinde | Gemeindesteuerfuss 2026 | Kanton + Gemeinde vor Kirchensteuer |
|---|---|---|
| Baar | 47,53 % | 125,53 % |
| Walchwil | 51 % | 129 % |
| Zug | 52 % | 130 % |
| Unterägeri | 53 % | 131 % |
| Hünenberg | 53 % | 131 % |
| Steinhausen | 53 % | 131 % |
| Oberägeri | 54 % | 132 % |
| Cham | 54 % | 132 % |
| Risch | 54 % | 132 % |
| Menzingen | 55 % | 133 % |
| Neuheim | 59 % | 137 % |
Baar hat 2026 den niedrigsten Steuerfuss der Einwohnergemeinden.
Mit 47,53 % liegt Baar unter den übrigen Zuger Einwohnergemeinden. Neuheim weist mit 59 % den höchsten Gemeindesteuerfuss auf. Für die tatsächliche Gesamtsteuer können zusätzlich unterschiedliche Kirchensteuerfüsse relevant sein.
Wohnortsvergleich
Wie stark wirkt der Gemeindesteuerfuss?
Baar
Bei CHF 10'000 einfacher Steuer ergeben 78 % Kanton plus 47,53 % Gemeinde vor Kirchensteuer vereinfacht CHF 12'553 kantonale und kommunale Steuer.
Stadt Zug
Bei derselben einfachen Steuer ergeben 78 % Kanton plus 52 % Stadt Zug insgesamt CHF 13'000 vor Kirchensteuer.
Neuheim
Bei 78 % Kanton und 59 % Gemeinde ergeben sich bei CHF 10'000 einfacher Steuer vereinfacht CHF 13'700 vor Kirchensteuer.
Differenz
Zwischen Baar und Neuheim beträgt der Unterschied in diesem vereinfachten Beispiel CHF 1'147 pro Jahr. Die direkte Bundessteuer wäre an beiden Wohnorten bei ansonsten identischen Verhältnissen gleich.
Der Gemeindeunterschied wirkt proportional auf die einfache Steuer.
Je höher die nach dem progressiven Tarif berechnete einfache Steuer, desto grösser wird auch der absolute Frankenbetrag eines Unterschieds beim Gemeindesteuerfuss.
Berechnungsschema
Vom Einkommen zur effektiven Steuerbelastung
1. Steuerbares Einkommen
Von den steuerpflichtigen Einkünften werden Berufskosten, allgemeine Abzüge und Sozialabzüge berücksichtigt.
2. Tarif anwenden
Grund- oder Mehrpersonentarif bestimmen und daraus die einfache Zuger Einkommensteuer berechnen.
3. Steuerfüsse anwenden
Die einfache Steuer wird mit 78 % für den Kanton und dem Steuerfuss der jeweiligen Einwohnergemeinde multipliziert.
4. Bundessteuer ergänzen
Die direkte Bundessteuer wird separat nach dem bundesrechtlichen Tarif berechnet und zur Gesamtbelastung hinzugerechnet.
Marginalsteuer und Durchschnittsteuer unterscheiden.
Der höchste auf einen Teil des Einkommens angewandte Tarifprozentsatz ist nicht der Durchschnittssatz auf das gesamte Einkommen. Für einen sinnvollen Kantons- oder Wohnortsvergleich ist deshalb die vollständige Steuerberechnung entscheidend.
Offizielle Berechnung
Zuger Einkommensteuer konkret berechnen
Der Steuerrechner des Kantons Zug berechnet Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer.
Für Wohnortsvergleiche können Einkommen, Vermögen, Gemeinde, Familienstand und weitere persönliche Angaben angepasst werden.
Weitere Fachinformationen
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