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Situation

Schenkung & grenzüberschreitende Vermögensübertragung

Schenkung aus Deutschland bei Schweizer Wohnsitz

Wer in der Schweiz wohnt und Vermögen von einer Person in Deutschland oder einen steuerlich an Deutschland angebundenen Vermögenswert geschenkt bekommt, muss zunächst die deutsche Schenkungsteuerpflicht bestimmen. Auf Schweizer Seite sind die kantonale Zuständigkeit, die spätere Vermögens- und Einkommensbesteuerung sowie mögliche Deklarationspflichten getrennt davon zu prüfen.

Überblick

„Schenkung aus Deutschland“ kann steuerlich sehr unterschiedliche Fälle bedeuten

Für die deutsche Schenkungsteuer ist nicht allein entscheidend, wo sich ein Bankkonto, Depot oder Vermögenswert befindet. Zunächst ist zu prüfen, ob Schenker oder Beschenkter in Deutschland persönlich steuerlich anknüpfen.

Ist der Schenker oder der Beschenkte im Sinne des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Inländer, kann grundsätzlich der gesamte Vermögensanfall der deutschen Schenkungsteuer unterliegen.

Sind dagegen weder Schenker noch Beschenkter deutscher Inländer, kommt grundsätzlich nur eine beschränkte Steuerpflicht für bestimmtes deutsches Inlandsvermögen in Betracht.

Auf Schweizer Seite wird anschließend separat geprüft, ob überhaupt eine kantonale Schenkungssteuerzuständigkeit besteht und wie das erhaltene Vermögen nach der Übertragung steuerlich zu behandeln ist.

Abgrenzung zur Erbschaft

Bei einer Schenkung können Zeitpunkt, Vermögensgegenstand, Beteiligungsumfang und vorbehaltene Rechte grundsätzlich vor Vollzug geplant werden. Beim Erbfall ist diese Gestaltungsmöglichkeit erheblich eingeschränkter.

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Deutschland

Deutsche Schenkungsteuer in vier Schritten prüfen

01

Persönliche Steuerpflicht

Zuerst wird geprüft, ob Schenker oder Beschenkter im Zeitpunkt der Schenkung deutscher Inländer ist. Dann kann grundsätzlich der gesamte Erwerb erfasst werden.

02

Inlandsvermögen

Sind beide Personen im Ausland ansässig, wird geprüft, ob der übertragene Vermögenswert zum deutschen Inlandsvermögen gehört.

03

Bewertung & Freibeträge

Danach werden Steuerwert, Steuerklasse, persönliche Freibeträge, Vorerwerbe und gegebenenfalls Begünstigungen bestimmt.

04

Anzeige & Erklärung

Abschließend werden die dreimonatige Anzeigefrist, notarielle Ausnahmen und eine mögliche Schenkungsteuererklärung geprüft.

Ein deutsches Bankkonto oder Depot ist nicht allein wegen der deutschen Bank automatisch deutsches Inlandsvermögen.

Wenn weder Schenker noch Beschenkter deutscher Inländer ist, muss bei beschränkter Steuerpflicht konkret geprüft werden, ob der übertragene Vermögensgegenstand unter den gesetzlichen Katalog des deutschen Inlandsvermögens fällt.

Schenker wohnt in Deutschland

Dann besteht grundsätzlich eine deutsche unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht für den gesamten Erwerb – auch wenn der Beschenkte ausschließlich in der Schweiz wohnt.

Beschenkter wohnt zusätzlich in Deutschland

Auch ein deutscher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Erwerbers kann die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht auslösen.

Deutscher Staatsangehöriger nach Wegzug

Bei deutschen Staatsangehörigen kann die deutsche schenkungsteuerliche Inländereigenschaft nach dem Wegzug noch für eine gesetzlich bestimmte Zeit fortbestehen.

Beide wohnen im Ausland

Dann beschränkt sich Deutschland grundsätzlich auf gesetzlich definiertes Inlandsvermögen, sofern keine andere persönliche Steueranknüpfung besteht.

Vermögensart

Immobilie, GmbH-Anteil und Geldvermögen folgen unterschiedlichen Regeln

Deutsche Immobilie

Deutsches Grundvermögen gehört auch bei im Ausland wohnenden Beteiligten zum deutschen Inlandsvermögen. Bewertung, Nießbrauch, Wohnrechte und spätere Nutzung müssen gesondert geprüft werden.

Deutsche GmbH-Anteile

Bei beschränkter Steuerpflicht können Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft insbesondere dann Inlandsvermögen sein, wenn die gesetzliche Beteiligungsschwelle erfüllt ist. Unternehmensbewertung und mögliche Begünstigungen kommen hinzu.

Geldschenkung

Bei Geld ist besonders wichtig, ob Deutschland über Schenker oder Beschenkten persönlich anknüpft. Der bloße Zahlungsweg über ein deutsches Konto begründet nicht automatisch deutsche beschränkte Schenkungsteuerpflicht.

Wertpapierdepot

Auch bei Wertpapieren ist zwischen persönlicher deutscher Steuerpflicht und beschränkter Steuerpflicht für bestimmte inländische Vermögenswerte zu unterscheiden.

Schweiz

Der Schweizer Wohnsitz des Beschenkten löst nicht automatisch Schenkungssteuer aus

Die Schweiz erhebt keine allgemeine Schenkungssteuer auf Bundesebene. Schenkungssteuern sind kantonal geregelt. Für die Zuständigkeit ist bei beweglichem Vermögen grundsätzlich der Wohnsitz des Schenkers maßgeblich – nicht pauschal der Wohnsitz des Beschenkten.

Bewegliches Vermögen

Bei Geld, Wertpapieren und anderem beweglichem Vermögen knüpft die kantonale Schenkungssteuer grundsätzlich an den Wohnsitzkanton des Schenkers im Zeitpunkt der Schenkung an.

Schenker wohnt in Deutschland

Hat der Schenker keinen Schweizer Wohnsitz und wird bewegliches Vermögen übertragen, entsteht allein durch den Schweizer Wohnsitz des Beschenkten grundsätzlich keine kantonale Schweizer Schenkungssteuerzuständigkeit.

Grundstücke

Bei Grundstücken richtet sich die schweizerische Schenkungssteuerzuständigkeit grundsätzlich nach dem Belegenheitskanton des Grundstücks.

Deutsche Immobilie

Eine in Deutschland belegene Immobilie wird nach der Übertragung in der Schweizer Steuerdeklaration und internationalen Steuerausscheidung berücksichtigt. Das ist von der eigentlichen Schenkungssteuerfrage zu unterscheiden.

Vermögenssteuer

Geld, Wertpapiere und Beteiligungen können nach dem Erwerb zum steuerbaren Vermögen des Schweizer Beschenkten gehören.

Spätere Erträge

Dividenden, Zinsen und andere Erträge aus dem geschenkten Vermögen sind nach dem Erwerb nach den normalen Schweizer Einkommenssteuerregeln zu behandeln.

Schenkungssteuer und spätere Vermögensbesteuerung sind zwei verschiedene Fragen.

Auch wenn eine Geld- oder Wertpapierschenkung eines in Deutschland wohnenden Schenkers keine Schweizer Schenkungssteuer auslöst, gehört das erhaltene Vermögen anschließend grundsätzlich in die Schweizer Vermögens- und Ertragsbesteuerung des Beschenkten.

Deutschland–Schweiz

Für gewöhnliche Schenkungen gibt es kein allgemeines Schenkungsteuer-DBA

Das deutsch-schweizerische Abkommen auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern erfasst gewöhnliche lebzeitige Schenkungen nicht automatisch. Deutsche und schweizerische Schenkungssteuerregeln müssen deshalb zunächst eigenständig geprüft werden.

Gewöhnliche private Schenkung

Geld-, Wertpapier- oder Immobilienschenkungen fallen nicht automatisch unter die normalen Verteilungsregeln des deutsch-schweizerischen Erbschaftsteuerabkommens.

Unternehmensschenkung

Für die Schenkung eines Geschäftsbetriebs bestehen besondere deutsch-schweizerische Verständigungsregelungen. Dieser Fall sollte gesondert geprüft werden.

Doppelbesteuerung

Erheben Deutschland und ein Schweizer Kanton Steuer auf denselben Erwerb, muss geprüft werden, ob nationales Recht, kantonale Regeln oder ein Verständigungsverfahren Entlastung ermöglichen.

Vorher planen

Bei lebzeitigen Übertragungen können Zeitpunkt, Gegenstand, Beteiligungsumfang und Nutzungsrechte grundsätzlich vor Vollzug verglichen und strukturiert werden.

Doppelbesteuerung bei Erbschaft und Schenkung

Der vorhandene Fachartikel erläutert die Grenzen des Erbschaftsteuer-DBA sowie die besonderen Verständigungsmöglichkeiten für Schenkungsfälle.

Doppelbesteuerung ansehen

Typische Fragen

Was bei einer Schenkung aus Deutschland in die Schweiz häufig geklärt werden muss

Muss ich in Deutschland Schenkungsteuer zahlen, obwohl ich in der Schweiz wohne?

Das ist möglich. Insbesondere ein in Deutschland wohnender Schenker kann eine unbeschränkte deutsche Schenkungsteuerpflicht des gesamten Erwerbs auslösen.

Löst mein Schweizer Wohnsitz automatisch Schweizer Schenkungssteuer aus?

Nein. Bei beweglichem Vermögen ist grundsätzlich der Wohnsitz des Schenkers für die kantonale Schenkungssteuerzuständigkeit maßgeblich.

Was gilt für eine deutsche Immobilie?

Deutsches Grundvermögen ist ein klassischer Fall deutschen Inlandsvermögens. Zusätzlich sind Bewertung, Nutzungsrechte und die spätere Schweizer Deklaration zu prüfen.

Was gilt für deutsche GmbH-Anteile?

Beteiligungsquote, deutsche Steueranknüpfung, Unternehmensbewertung, mögliche Begünstigungen und die spätere Schweizer Beteiligungsbesteuerung müssen gemeinsam betrachtet werden.

Was gilt bei einer Geldschenkung aus Deutschland?

Entscheidend ist zunächst, ob Schenker oder Beschenkter deutscher Inländer ist. Der Standort des Bankkontos allein entscheidet die Schenkungsteuerpflicht nicht.

Was gilt bei Nießbrauch oder Wohnrecht?

Vorbehaltene Rechte können den steuerlichen Wert der übertragenen Immobilie und die spätere Zurechnung laufender Einkünfte wesentlich beeinflussen.

Muss die Schenkung in Deutschland angezeigt werden?

Bei grundsätzlich anzeigepflichtigen Schenkungen gilt regelmäßig eine Frist von drei Monaten. Bei gerichtlich oder notariell beurkundeten Schenkungen besteht eine gesetzliche Ausnahme von der eigenen Anzeige.

Kann ich die Schenkung vorab planen?

Ja. Gerade bei Immobilien, Beteiligungen und größeren Vermögensübertragungen sollten Zeitpunkt, Bewertung, Vorerwerbe und vorbehaltene Rechte vor Vollzug geprüft werden.

Checkliste

Unterlagen für die grenzüberschreitende Schenkungsprüfung

Schenker

Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit und frühere Wohnsitze.

Schenker Wohnsitz

Beschenkter

Schweizer Wohnsitz, Kanton, Staatsangehörigkeit und Verwandtschaftsverhältnis.

Schweiz Erwerber

Schenkungsgegenstand

Immobilie, Beteiligung, Bankguthaben, Depot, Darlehensforderung oder sonstiges Vermögen.

Vermögen Schenkung

Vertrag & Rechte

Schenkungs- und Übertragungsverträge sowie Nießbrauch, Wohnrecht oder andere vorbehaltene Rechte.

Vertrag Nießbrauch

Bewertung

Immobilienwerte, Depotauszüge, Unternehmenszahlen und Werte zum maßgeblichen Schenkungsstichtag.

Bewertung Stichtag

Vorerwerbe

Frühere Schenkungen desselben Schenkers innerhalb des relevanten deutschen Zusammenrechnungszeitraums.

Vorerwerbe Freibetrag

Vertiefung

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