Steuererklärung und Fristen
Schweizer Steuererklärung für Privatpersonen
Die kantonale Steuerverwaltung veranlagt auf Grundlage einer gemeinsamen Steuererklärung die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer. Einreichefristen, Fristverlängerungen, Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten unterscheiden sich nach Kanton.
Ordentliches Verfahren
Eine Erklärung für Bund, Kanton und Gemeinde
Natürliche Personen mit persönlicher Steuerpflicht erhalten grundsätzlich vom zuständigen Wohnkanton eine Steuererklärung. Darin werden Einkommen, Vermögen, Abzüge und weitere steuerlich relevante Angaben für die betreffende Steuerperiode deklariert.
Die Kantone führen das Veranlagungsverfahren auch für die direkte Bundessteuer durch. Formulare, elektronische Einreichung, Fristen und Rückfragen werden deshalb über die kantonale Steuerverwaltung abgewickelt.
Bei natürlichen Personen entspricht die Steuerperiode grundsätzlich dem Kalenderjahr.
Das Vermögen wird bei ganzjähriger Steuerpflicht grundsätzlich per 31. Dezember deklariert.
Die Steuererklärung wird gewöhnlich im auf die Steuerperiode folgenden Kalenderjahr eingereicht.
Von der Deklaration zur Rechnung
Typischer Ablauf des Veranlagungsverfahrens
| Schritt | Was geschieht? | Worauf achten? |
|---|---|---|
| 1. Steuererklärung | Erfassung von Einkommen, Vermögen, Abzügen und ergänzenden Angaben. | Vollständige Belege, korrekte Stichtage und konsistente Vorjahreswerte. |
| 2. Einreichung | Elektronische oder kantonal zugelassene Einreichung innerhalb der Frist. | Empfangsbestätigung und erforderliche Unterschriften beachten. |
| 3. Prüfung | Die Steuerbehörde kann Belege, Erläuterungen oder weitere Unterlagen verlangen. | Antwortfristen einhalten und Abweichungen nachvollziehbar erklären. |
| 4. Veranlagung | Festsetzung des steuerbaren Einkommens, Vermögens und der geschuldeten Steuern. | Veranlagungsverfügung und Berechnung vollständig prüfen. |
| 5. Bezug | Provisorische Zahlungen werden mit der definitiven Steuerforderung verrechnet. | Fälligkeiten, Zinsen und kantonale Zahlungsregeln beachten. |
Elektronische Einreichung
Die meisten Kantone stellen eine Software oder ein Onlineportal zur Verfügung. Ob Belege vollständig hochgeladen, nur auf Verlangen eingereicht oder in anderer Form aufbewahrt werden müssen, richtet sich nach den kantonalen Vorgaben.
Gemeinsame Veranlagung
Verheiratete Personen und eingetragene Partner werden nach dem derzeit geltenden System grundsätzlich gemeinsam veranlagt, sofern sie rechtlich und tatsächlich ungetrennt leben. Veränderungen des Zivilstands sind für die jeweilige Steuerperiode korrekt anzugeben.
Einreichung und Verlängerung
Fristen richten sich nach dem Kanton
Die ordentliche Einreichefrist ist kantonal festgelegt. Je nach Kanton kann sie beispielsweise im März oder zu einem anderen Zeitpunkt liegen. Für Selbständigerwerbende oder besondere Personengruppen können abweichende Fristen gelten.
Fristverlängerung
Kann die Erklärung nicht rechtzeitig erstellt werden, lässt sich die Einreichefrist in vielen Kantonen online verlängern. Das Gesuch sollte vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden. Einige Kantone gewähren Verlängerungen kostenlos, andere können ab einem bestimmten Zeitpunkt Gebühren verlangen oder Nachweise fordern.
Eine Fristverlängerung verschiebt nicht zwingend die Zahlung
Die Verlängerung der Abgabefrist betrifft grundsätzlich die Steuererklärung. Provisorische Steuerrechnungen, Raten und Zinsfolgen richten sich nach den kantonalen Bezugsregeln und können unabhängig davon weiterlaufen.
Verspätete Einreichung
Wird die Erklärung trotz Mahnung nicht eingereicht, kann die Steuerbehörde eine Ermessensveranlagung vornehmen und eine Busse aussprechen. Eine Ermessensveranlagung sollte nicht einfach abgewartet werden, weil ihre Anfechtung strengeren Anforderungen unterliegen kann.
Provisorisch und definitiv
Steuerrechnungen und Veranlagungsverfügung
Provisorische Steuerrechnung
Die laufenden Steuern werden häufig zunächst aufgrund der Vorjahreswerte oder einer Schätzung provisorisch in Rechnung gestellt. Ändert sich das Einkommen erheblich, kann eine Anpassung der provisorischen Rechnung sinnvoll sein.
Definitive Veranlagung
Nach Prüfung der Steuererklärung erlässt die Behörde die definitive Veranlagung. Diese legt die steuerbaren Faktoren fest. Auf ihrer Grundlage folgt die Schlussabrechnung unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen.
Zahlungserleichterungen
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten können je nach Kanton Ratenzahlung oder Stundung beantragt werden. Solche Gesuche sind an die zuständige kantonale Stelle zu richten und sollten möglichst vor Eintritt des Zahlungsverzugs gestellt werden.
Zinsen
Vergütungs-, Ausgleichs- und Verzugszinsen unterscheiden sich nach Steuerart und Kanton. Eine frühzeitige Zahlung kann daher je nach kantonalem System sinnvoll sein, während verspätete Zahlungen zusätzliche Kosten auslösen können.
Rechtsmittel
Veranlagung prüfen und rechtzeitig reagieren
Eine Veranlagungsverfügung sollte unmittelbar nach Erhalt mit der eingereichten Steuererklärung und den Berechnungsgrundlagen verglichen werden. Abweichungen können auf Korrekturen der Behörde, fehlende Unterlagen oder unterschiedliche rechtliche Beurteilungen zurückgehen.
Einsprachefrist
Gegen eine Veranlagungsverfügung kann grundsätzlich innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Frist ist gesetzlich und kann normalerweise nicht verlängert werden. Eine Einsprache sollte Antrag, Begründung und verfügbare Beweismittel enthalten.
Ermessensveranlagung
Bei einer Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen muss eine Einsprache regelmässig besonders substantiiert sein. Die versäumte Steuererklärung und die erforderlichen Belege sollten vollständig nachgereicht werden.
Nachträglich entdeckte Fehler
Ist die Veranlagung bereits rechtskräftig, stehen ordentliche Korrekturen nicht mehr uneingeschränkt offen. Je nach Situation kommen Berichtigung, Revision, Nachsteuer oder eine straflose Selbstanzeige in Betracht. Dafür gelten jeweils eigene Voraussetzungen und Fristen.
Vorbereitung
Typische Unterlagen für die Steuererklärung
- Lohnausweise und Erwerbsabrechnungen
- Renten- und Vorsorgebescheinigungen
- Bank- und Steuerverzeichnisse
- Belege über ausländische Konten und Depots
- Nachweise über Berufskosten
- Säule-3a- und Pensionskassenbescheinigungen
- Schuldzins- und Hypothekarbescheinigungen
- Angaben zu Liegenschaften und Unterhalt
- Krankheits- und Betreuungskosten
- Spenden- und Unterstützungsnachweise
- Unterlagen zu selbständiger Tätigkeit
- Vorjahresveranlagung und Vorauszahlungen
Kantonale Fristen
Abgabefristen und Bezugsverfahren im Wohnkanton prüfen
Die kantonalen Hubs enthalten künftig die ordentliche Einreichefrist, Möglichkeiten der Fristverlängerung, elektronische Einreichung sowie Hinweise zu provisorischen Rechnungen und Zahlungsfristen.
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