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Fachartikel · Unternehmen & Beteiligungen

US Partnership mit Schweizer Gesellschafter

Wer in der Schweiz wohnt und an einer US Partnership beteiligt ist, muss Gewinnzurechnung, US-Erklärungspflichten und Quellensteuer von der Schweizer Behandlung trennen. Eine Ausschüttung ist dabei nicht dasselbe wie der steuerliche Gewinnanteil.

Rechtsform und Steuerstatus

Welche US-Einheit wird als Partnership besteuert?

Eine US Partnership kann etwa als General Partnership oder Limited Partnership organisiert sein. Auch eine US LLC mit mehreren Gesellschaftern wird nach den US-Standardregeln grundsätzlich als Partnership besteuert, sofern keine wirksame Wahl zur Corporation-Besteuerung getroffen wurde. Die gesellschaftsrechtliche Bezeichnung und die US-steuerliche Einordnung müssen deshalb auseinandergehalten werden.

Rechtliche Form

LP, LLP oder LLC?

Haftung, Vertretungsmacht und Gewinnrechte folgen den Gründungsdokumenten und dem anwendbaren State Law.

US-Steuerwahl

Transparent oder Corporation?

Die US Entity Classification bestimmt, ob die Einheit grundsätzlich Form 1065 abgibt oder selbst als Corporation besteuert wird.

Schweizer Sicht

Eigenständig prüfen

Die Schweiz übernimmt die US-Klassifikation nicht automatisch. Vertragliche Rechte, tatsächliche Organisation und Schweizer Steuerrecht sind gesondert zu prüfen.

Abgrenzung zur LLC-Seite

Der Artikel US LLC bei Schweizer Wohnsitz behandelt vor allem die Qualifikation der LLC. Hier geht es um die steuerlichen Folgen, wenn die US-Einheit als Partnership behandelt wird.

US-Federal-Tax

Die Partnership meldet; der Partner versteuert seinen Anteil

Eine als Partnership besteuerte US-Einheit reicht grundsätzlich Form 1065 ein und erstellt für ihre Partner Schedule K-1. Darin werden Gewinn-, Verlust- und andere Steuerpositionen zugerechnet. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können zusätzliche Angaben auf Schedules K-2 und K-3 relevant werden.

Der Partner kann steuerlich belastet werden, obwohl der entsprechende Betrag in der Partnership belassen wurde. Umgekehrt macht eine spätere Geldzahlung denselben Gewinn nicht automatisch noch einmal steuerpflichtig: Die US-Behandlung einer Distribution hängt insbesondere von der angepassten Outside Basis des Partners, der Art der Zahlung und möglichen Sonderregeln ab.

VorgangUS-FrageTypischer Nachweis
Laufender GewinnanteilWelche Steuerpositionen werden dem Partner zugerechnet?Form 1065, Schedule K-1, gegebenenfalls K-3
GeldentnahmeDistribution, Vergütung oder Rückzahlung? Wie hoch ist die Outside Basis?Capital Account, Basis-Rechnung, Zahlungsbelege
VerlustanteilGreifen Basis-, At-Risk- oder andere Verlustbeschränkungen?Partnerbezogene Berechnungen
Ausländischer PartnerBesteht US Trade or Business und effectively connected taxable income?Tätigkeitsorte, US-Unterlagen, Forms 8804/8805

Ist die Partnership in den USA gewerblich tätig, wird ein ausländischer Partner nach US-Recht grundsätzlich ebenfalls als dort geschäftlich tätig angesehen. Für eine in der Schweiz ansässige natürliche Person können deshalb neben der Partnership-Erklärung eigene US-Erklärungspflichten, insbesondere Form 1040-NR, entstehen. Bei einer Schweizer Kapitalgesellschaft als Partner kommen andere Formulare in Betracht.

Ausländischer Partner

Section 1446: Einbehalt auf zugerechnete US-Gewinne

Hat die Partnership einem ausländischen Partner effectively connected taxable income (ECTI) zuzurechnen, muss sie nach IRC § 1446(a) grundsätzlich Steuer einbehalten und abführen. Der Einbehalt knüpft an den Gewinnanteil an, nicht erst an eine Auszahlung. Die Partnership meldet die Jahresbeträge auf Form 8804 und den Anteil des einzelnen ausländischen Partners auf Form 8805; Form 8813 dient den unterjährigen Zahlungen.

Liquiditätsfalle

Einbehaltene Steuer kann anfallen, während der Gewinn im Unternehmen verbleibt. Ausschüttungsregeln und Finanzierung der Einbehaltszahlungen sollten deshalb bereits im Partnership Agreement geregelt sein.

Form 8805 dient dem Partner als wichtiger Nachweis für die in den USA einbehaltene Steuer. Der Einbehalt ist nicht ohne Weiteres die endgültige persönliche Steuer. Ob sich eine Erstattung oder Nachzahlung ergibt, hängt von der Erklärung des Partners, der Einkunftsart und einer möglichen Abkommensposition ab. Ausnahmen oder Reduktionen des Einbehalts erfordern eine belastbare Prüfung und die dafür vorgesehenen Nachweise.

Schweizer Steuerrecht

US-Transparenz ersetzt die Schweizer Qualifikation nicht

Für den in der Schweiz ansässigen Partner sind die Rechtsform, die vertraglichen Rechte und die tatsächliche Tätigkeit nach Schweizer Massstäben zu würdigen. Entscheidend ist insbesondere, ob Einkünfte aus Schweizer Sicht dem Partner laufend zugerechnet werden oder zunächst einer eigenständigen ausländischen Einheit. Die US-K-1 ist dafür ein wichtiger Beleg, aber kein Schweizer Steuerbescheid.

Bei transparenter Einordnung

Laufende Zurechnung

Gewinnanteile können dem Gesellschafter unabhängig von einer Überweisung zuzurechnen sein. Eine weitere Auszahlung muss anhand von Kapital- und Steuerkonten eingeordnet werden.

Bei anderer Einordnung

Beteiligung und Zahlung

Die Schweizer Behandlung kann von den US-Zeitpunkten abweichen. Ausschüttungen, Beteiligungswert und gegebenenfalls weitere Zahlungen sind eigenständig zu analysieren.

Bei einer als unternehmerisch transparent behandelten Beteiligung ist zusätzlich zu prüfen, wo der Geschäftsbetrieb und allfällige Betriebsstätten liegen. Schweizer Wohnsitz, Geschäftsleitung in der Schweiz und operative US-Tätigkeit können zu unterschiedlichen Ergebnissen bei Einkommens- und Vermögenssteuer führen. Eine US-Zahlung ist nicht schon deshalb von der Schweizer Besteuerung ausgenommen, weil zuvor US-Steuer einbehalten wurde.

Grenzüberschreitende Dokumentation

US Tax Basis, Capital Account und Schweizer Steuerwerte können auseinanderfallen. Für die Schweizer Erklärung sollten die K-1-Beträge, tatsächlichen Zahlungen, ausländischen Steuerabzüge und die eigene Qualifikationsentscheidung nachvollziehbar übergeleitet werden.

DBA Schweiz–USA

US Trade or Business und DBA-Betriebsstätte sind verschiedene Fragen

US-innerstaatliches Recht und das DBA Schweiz–USA sind nacheinander zu prüfen. Die Beteiligung an einer in den USA tätigen Partnership kann nach US-Recht ein US Trade or Business des ausländischen Partners begründen. Ob und in welchem Umfang Unternehmensgewinne nach dem DBA in den USA besteuert werden dürfen, hängt insbesondere von einer US-Betriebsstätte und der Gewinnzurechnung nach Art. 5 und 7 DBA ab.

Eine günstige DBA-Position beseitigt Form-1065-, K-1- oder mögliche persönliche Erklärungspflichten nicht automatisch. Auch die Behandlung des §-1446-Einbehalts muss gesondert dokumentiert werden. Das gilt erst recht bei unterschiedlichen Qualifikationen der Partnership in beiden Staaten. Die Betriebsstättenregeln im Detail.

Austritt und Verkauf

Der Verkauf eines Partnership Interest hat eigene US-Regeln

Beim Verkauf einer Beteiligung muss zuerst der US-Gewinn unter Berücksichtigung der Outside Basis, möglicher Verbindlichkeiten und der Art der Partnership-Assets berechnet werden. Unter IRC § 864(c)(8) kann ein Gewinn des ausländischen Verkäufers insoweit als mit einem US-Gewerbebetrieb verbunden gelten, wie ihm bei einem fiktiven Verkauf der entsprechenden US-Geschäftsaktiven Gewinn zuzurechnen wäre. Sonderregeln können zudem Teile des Gewinns als gewöhnliches Einkommen behandeln.

Nach IRC § 1446(f) muss der Erwerber grundsätzlich 10 % des amount realized einbehalten, sofern keine einschlägige Ausnahme oder Reduktion greift. Diese Bemessungsgrundlage ist nicht zwingend mit dem steuerlichen Gewinn oder dem bar ausgezahlten Kaufpreis identisch. Bei börsengehandelten Partnerships gelten besondere Verfahren.

Vor dem Closing prüfen

Verkäuferstatus, Assets, Verbindlichkeiten, US Tax Basis, DBA-Position und erforderliche Bescheinigungen sollten vor Unterzeichnung und Auszahlung geklärt sein. Die Schweizer Behandlung des Beteiligungsverkaufs ist getrennt davon zu ermitteln.

Praktische Umsetzung

Welche Unterlagen zuerst benötigt werden

Struktur

Formation Documents, Partnership oder Operating Agreement, Beteiligungsquoten und US-Steuerwahlen.

Tätigkeit

Kunden, Mitarbeiter, Entscheidungsorte, Betriebsstätten und US-Bundesstaaten.

Zahlen

Forms 1065, K-1/K-3, 8804/8805, Kapital- und Basisrechnung, Ausschüttungen.

Schweiz

Steuererklärung, bisherige Einordnung, Wertansätze und anrechenbare oder entlastbare US-Steuern.

Typische Fehler

Verkürzte AnnahmeWas tatsächlich geprüft werden muss
«Keine Ausschüttung, also kein steuerbarer Gewinn.»Der Gewinnanteil kann schon vor der Auszahlung zugerechnet werden.
«US Partnership bedeutet automatisch Schweizer Transparenz.»Die Schweizer Qualifikation erfolgt eigenständig.
«Die US-Quellensteuer erledigt alles.»Einbehalt, endgültige Steuer und Erklärungspflicht sind getrennte Fragen.
«Der Kaufpreis ist die Bemessungsgrundlage für den Verkaufsgewinn.»Outside Basis, Verbindlichkeiten und § 864(c)(8) können das Ergebnis ändern.

Steuerberatung Schweiz–USA

Sie sind an einer US Partnership beteiligt?

Wir prüfen die US- und Schweizer Qualifikation, Gewinnzurechnung, DBA-Betriebsstätte, US-Withholding und die Deklaration auf beiden Seiten.

Erstgespräch vereinbaren

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die Behandlung hängt insbesondere von Rechtsform, Gesellschafterstatus, Tätigkeitsorten, Partnership Agreement, Steuerwahlen, Beteiligungsrechten und dem anwendbaren US-Bundesstaat ab.