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Typische Situation

Schweizer Gesellschaft als Eigentümerin einer deutschen Immobilie

Eine Schweizer AG oder GmbH kann grundsätzlich unmittelbar eine deutsche Immobilie erwerben und im Grundbuch eingetragen werden. Vor dem Notartermin sollten Gesellschaftsidentität, Vertretungsberechtigung, erforderliche Nachweise und die deutsche Transparenzregisterpflicht geklärt sein.

Eigentümerin ist die Gesellschaft

Eine deutsche Tochtergesellschaft ist für den Erwerb nicht automatisch erforderlich

Kauft eine Schweizer AG oder GmbH die Immobilie unmittelbar, wird diese Gesellschaft als Eigentümerin eingetragen. Ihre Gesellschafter oder Verwaltungsräte werden dadurch nicht persönlich zu Grundstückseigentümern.

Die Erwerberin muss im Kaufvertrag und im Grundbuchverfahren eindeutig bezeichnet werden. Dazu gehören insbesondere die vollständige Firma, Rechtsform, der Sitz und die zur Identifizierung erforderlichen Registerangaben.

Diese Seite betrifft die praktische Vorbereitung des Erwerbs durch eine Schweizer Kapitalgesellschaft. Ob diese Eigentümerstruktur steuerlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte bereits vor der Beurkundung feststehen.

Unterlagen

Welche Gesellschaftsnachweise benötigt werden

Die konkrete Form der Unterlagen sollte vor ihrer Beschaffung mit dem beurkundenden Notar abgestimmt werden. Für das Grundbuchverfahren gelten besondere Nachweisanforderungen.

Handelsregisterauszug

Ein aktueller Schweizer Handelsregisterauszug bildet den Ausgangspunkt. Er dient insbesondere dem Nachweis von Firma, Rechtsform, Sitz und eingetragenen Vertretungsverhältnissen.

Ein einfacher Internetausdruck ist nicht automatisch ein ausreichender Nachweis für das Grundbuchamt. Welche amtliche oder beglaubigte Fassung benötigt wird, sollte frühzeitig geklärt werden.

Statuten und Organbeschlüsse

Je nach Gesellschaft und Erwerbsvorgang können Statuten, Beschlüsse oder weitere Unterlagen erforderlich sein. Sie helfen, interne Zuständigkeiten und die konkrete Erwerbsentscheidung nachzuvollziehen.

Ein interner Erwerbsbeschluss und die Vertretungsberechtigung gegenüber dem Verkäufer sind unterschiedliche Fragen. Nicht jeder Kauf verlangt dieselben Beschlüsse.

Identität der handelnden Personen

Die für die Gesellschaft auftretenden Personen müssen identifiziert werden. Namen und Funktionen müssen zu den Registerangaben beziehungsweise zur vorgelegten Vollmacht passen.

Änderungen bei Organen oder Zeichnungsberechtigungen kurz vor dem Termin sollten dem Notar unmittelbar mitgeteilt werden.

Form, Sprache und Echtheitsnachweise

Öffentliche Urkunden, Beglaubigungen, Übersetzungen und gegebenenfalls zusätzliche Echtheitsnachweise sind dokumentenbezogen zu prüfen. Eine Apostille ist nicht pauschal für jede Schweizer Unterlage erforderlich.

Massgeblich sind das konkrete Dokument, anwendbare Erleichterungen und die Anforderungen des deutschen Notar- und Grundbuchverfahrens.

Unterschrift und Vollmacht

Wer darf die Schweizer Gesellschaft beim Kauf vertreten?

Organvertretung

Einzel- oder Kollektivunterschrift beachten

Die eingetragene Zeichnungsregelung bestimmt, welche Personen gemeinsam oder allein handeln dürfen. Bei Kollektivunterschrift zu zweien genügt grundsätzlich nicht die Unterschrift nur einer dieser Personen.

Die Beteiligung an der Gesellschaft allein berechtigt einen Gesellschafter noch nicht zur Vertretung. Entscheidend sind die tatsächliche Organ- und Vertretungsstellung.

Bevollmächtigte Person

Vollmacht vorab abstimmen

Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person kann möglich sein. Die Vollmacht muss wirksam erteilt sein und die vorgesehenen Erklärungen abdecken.

Umfang, Form und Nachweis sollten mit dem deutschen Notar abgestimmt werden. Das gilt besonders, wenn neben dem Erwerb auch eine Grundschuld bestellt oder die Finanzierung abgewickelt werden soll.

Vor der Beurkundung

Deutsches Transparenzregister und wirtschaftlich Berechtigte

Eine Schweizer Gesellschaft, die sich zum Erwerb einer deutschen Immobilie verpflichtet, ist grundsätzlich zur Mitteilung ihrer wirtschaftlich Berechtigten an das deutsche Transparenzregister verpflichtet. Die gesetzliche Ausnahme betrifft bestimmte bereits erfolgte Meldungen an ein Register eines anderen EU-Mitgliedstaats.

Ein Schweizer Handelsregisterauszug ersetzt diese Mitteilung nicht. Er weist insbesondere Gesellschaft und Vertretungsverhältnisse nach; das Transparenzregister betrifft die dahinterstehenden wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen.

Beteiligungs- und Kontrollstruktur offenlegen

Direkte und indirekte Beteiligungen sowie relevante Kontrollverhältnisse müssen nachvollziehbar sein. Bei mehrstufigen Strukturen sind regelmässig auch Unterlagen zu den zwischengeschalteten Gesellschaften erforderlich.

Ein Organigramm unterstützt die Prüfung, ersetzt aber nicht die zugrunde liegenden Nachweise.

Mitteilung und Nachweis rechtzeitig erledigen

Die Erfüllung der einschlägigen Transparenzregisterpflicht muss vor der Beurkundung geklärt sein. Solange die ausländische Gesellschaft dieser Pflicht nicht nachkommt, hat der Notar die Beurkundung abzulehnen.

Die Vorbereitung sollte deshalb nicht erst am Tag der Vertragsunterzeichnung beginnen.

Zusätzlich prüft der Notar die geldwäscherechtlichen Anforderungen des konkreten Geschäfts. Dazu können weitere Angaben zur Beteiligungsstruktur, zum Erwerb und zur Finanzierung erforderlich sein.

Vom Kaufvertrag zum Grundbuch

Wann wird die Schweizer Gesellschaft Eigentümerin?

Weder die Unterschrift unter dem Kaufvertrag noch die Kaufpreiszahlung allein bewirken den Eigentumsübergang. Erforderlich sind die dingliche Einigung und die Eintragung im Grundbuch.

01 · Vorbereitung

Erwerberin und Nachweise klären

Gesellschaft, Vertretung, Transparenzregister, Finanzierung und Kaufvertragsentwurf werden vor dem Beurkundungstermin abgestimmt.

02 · Beurkundung

Kaufvertrag abschliessen

Die Schweizer Gesellschaft wird als Käuferin bezeichnet und wirksam vertreten. Der Vertrag regelt unter anderem Kaufpreis, Fälligkeit und den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten.

03 · Vollzug

Fälligkeits- und Vollzugsvoraussetzungen erfüllen

Typischerweise sichern Vormerkung und die vertraglich vorgesehenen Voraussetzungen den Erwerb ab. Für die Eigentumsumschreibung ist grundsätzlich auch die grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

04 · Eigentumsumschreibung

Gesellschaft im Grundbuch eintragen

Nach Vorliegen der erforderlichen Erklärungen und Nachweise erfolgt die Eintragung der Schweizer Gesellschaft als Eigentümerin. Der vertragliche Besitzübergang kann zeitlich davon abweichen.

Unterlagenpaket

Was Sie für die Vorbereitung zusammenstellen sollten

  • Gesellschaft: Aktuelle Firma, Rechtsform, Sitz, Registerdaten und Handelsregisterauszug in der abgestimmten Form.
  • Vertretung: Zeichnungsberechtigte Personen, Identitätsnachweise und gegebenenfalls eine vorab geprüfte Vollmacht.
  • Interne Freigaben: Statuten und erforderliche Organ- oder Gesellschafterbeschlüsse.
  • Wirtschaftlich Berechtigte: Beteiligungs- und Kontrollstruktur, zugehörige Nachweise und Angaben zur Transparenzregistermeldung.
  • Immobilie: Kaufvertragsentwurf, Grundbuchdaten, geplante Nutzung und Erwerbszeitpunkt.
  • Finanzierung: Eigenkapital, Darlehensgeber, Sicherheiten und gegebenenfalls Unterlagen zur Grundschuldbestellung.

Häufige Fragen

Praktische Fragen vor dem Notartermin

Braucht die Schweizer Gesellschaft eine deutsche Niederlassung?

Für den blossen Eigentumserwerb ist eine deutsche Niederlassung nicht automatisch erforderlich. Deutsche Steuer-, Register- und sonstige Pflichten können trotzdem entstehen und sind unabhängig davon zu prüfen.

Genügt ein Ausdruck aus dem Schweizer Handelsregister?

Nicht automatisch. Ein Online-Auszug kann der Vorbereitung dienen. Welche amtliche Fassung oder Beglaubigung für die konkrete Nachweisführung erforderlich ist, sollte mit dem Notar vorab geklärt werden.

Müssen alle Gesellschafter beim Notar erscheinen?

Die Gesellschaft handelt durch ihre wirksam vertretungsberechtigten Personen oder einen ausreichend bevollmächtigten Vertreter. Die Gesellschafterstellung allein führt weder zu einer Vertretungsbefugnis noch zu einer pauschalen Anwesenheitspflicht aller Gesellschafter.

Ist immer eine Apostille erforderlich?

Nein, eine solche Pauschalaussage wäre nicht richtig. Dokumentenart, anwendbare Abkommen und die konkrete Nachweisform sind zu berücksichtigen. Die Anforderungen sollten vor Beschaffung oder Beglaubigung der Unterlagen abgestimmt werden.

Ersetzt das Schweizer Handelsregister die deutsche Transparenzregistermeldung?

Nein. Gesellschafts- und Vertretungsnachweise erfüllen einen anderen Zweck als die Mitteilung wirtschaftlich Berechtigter. Eine mögliche gesetzliche Ausnahme von der deutschen Mitteilungspflicht ist gesondert zu prüfen.

Was passiert bei einer späteren Änderung des Firmennamens?

Eine reine Firmenänderung lässt die Identität der Eigentümergesellschaft grundsätzlich bestehen. Die erforderliche Aktualisierung der Grundbuchbezeichnung ist mit entsprechenden Nachweisen zu veranlassen. Eine Verschmelzung oder Übertragung auf einen anderen Rechtsträger ist davon zu unterscheiden.

Vertiefung

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Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung. Welche Nachweise im konkreten Verfahren erforderlich sind, richtet sich nach Gesellschaft, Vertretung und Erwerbsvorgang. Die notarielle Gestaltung, Beurkundung und grundbuchrechtliche Abwicklung erfolgen durch die dafür zuständigen Stellen.