Kanton Genf · Unternehmenssteuern
Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton Genf
Wie Unternehmen im Kanton Genf auf Gewinn und Eigenkapital besteuert werden: Steuerpflicht, Bemessungsgrundlagen, einfache Steuer und Zuschläge von Kanton und Gemeinde, direkte Bundessteuer, STAF-Instrumente und praktische Deklaration.
Genf auf einen Blick
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Gewinn- und der Kapitalsteuer
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Kanton Genf unterliegen der Genfer Gewinn- und Kapitalsteuer nach dem Gesetz über die Besteuerung juristischer Personen (LIPM). Auch ausserkantonale oder ausländische Unternehmen können aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit – etwa durch eine Betriebsstätte oder Liegenschaft – in Genf steuerpflichtig werden.
Die Gewinnsteuer knüpft an den steuerbaren Reingewinn an, die Kapitalsteuer an das steuerbare Eigenkapital. Die einfache Gewinnsteuer beträgt für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften einheitlich 3,33 %, für Vereine, Stiftungen, kollektive Kapitalanlagen und übrige juristische Personen 4,951 %. Zusätzlich fällt auf dem Gewinn die direkte Bundessteuer an; eine Kapitalsteuer kennt der Bund nicht.
Mit den Zuschlägen von Kanton und Gemeinde in der Stadt Genf rechnerisch rund 8,73 % des steuerbaren Gewinns.
Angabe des Staatsrats für Kapitalgesellschaften seit 2024; zuvor rund 14 %.
Die Gewinnsteuer wird seit 2024 vollständig angerechnet; für Beteiligungen, Patente und Konzerndarlehen gilt 0,005 ‰.
Zusätzlicher F&E-Abzug von 50 %; die gesamte Entlastung ist auf 9 % des steuerbaren Gewinns begrenzt.
Steuersystem
Was bei Gewinnsteuer und Kapitalsteuer besteuert wird
Gewinnsteuer
Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresgewinn, der um steuerliche Aufrechnungen, Abzüge und Korrekturen ergänzt wird. Gewinne aus dem Verkauf von Liegenschaften unterliegen in Genf zusätzlich der Grundstückgewinnsteuer, die an die Gewinnsteuer angerechnet und, soweit sie diese übersteigt, zurückerstattet wird.
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand
- Steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen
- Verlustvorträge
- Beteiligungsabzug ab 10 % oder CHF 1 Mio.
- Patentbox und F&E-Zusatzabzug
- Spenden bis 20 % des Reingewinns
- Grundstückgewinnsteuer mit Anrechnung
Kapitalsteuer
Die einfache Kapitalsteuer beträgt 1,8 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Für Eigenkapital, das auf Beteiligungen, Patente und vergleichbare Rechte sowie Konzerndarlehen entfällt, gilt ein Satz von 0,005 ‰; die Gewinnsteuer wird seit 2024 vollständig an die Kapitalsteuer angerechnet.
- Aktien- oder Stammkapital
- Offene Reserven
- Versteuerte stille Reserven
- Gewinnvorträge
- Beteiligungen, Patente, Konzerndarlehen
- Anrechnung der Gewinnsteuer
Steuersätze 2026
Der einfache Satz ist nur der Ausgangspunkt
Die Genfer Gewinn- und Kapitalsteuer wird zuerst als einfache Steuer berechnet: 3,33 % des steuerbaren Gewinns und 1,8 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals. Auf die Gewinnsteuer erhebt der Kanton 88,5 Zuschlagsrappen und zusätzlich 28,5 Rappen für den Ausgleichsfonds der Gemeinden, auf die Kapitalsteuer 77,5 Rappen.
Die Gemeinde erhebt ihre Zuschläge auf 80 % der einfachen Steuer, in der Stadt Genf 45,49 Rappen; auf den übrigen 20 % fallen 2026 44,5 Rappen für den interkommunalen Finanzausgleich an. Rechnerisch ergibt das in der Stadt Genf rund 8,73 % Kantons- und Gemeindesteuer auf dem Gewinn und rund 4,01 ‰ auf dem Kapital vor Anrechnung; hinzu kommt die direkte Bundessteuer von 8,5 % auf dem Gewinn.
Sonderthemen
Wann die Genfer Unternehmensbesteuerung komplexer wird
Patentbox und Forschung & Entwicklung
Gewinne aus Patenten und vergleichbaren Rechten werden auf Antrag nach dem Nexus-Ansatz mit einer Ermässigung von 10 % besteuert. Für Forschungs- und Entwicklungsaufwand in der Schweiz ist ein zusätzlicher Abzug von 50 % möglich. Die gesamte Entlastung ist auf 9 % des steuerbaren Gewinns vor Verlustverrechnung begrenzt, ohne Beteiligungserträge.
Beteiligungen und Holdingstrukturen
Erträge aus Beteiligungen von mindestens 10 % oder mit einem Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio. werden über den Beteiligungsabzug entlastet. Bei der Kapitalsteuer gilt für Eigenkapital auf Beteiligungen, Patenten und Konzerndarlehen nur ein Satz von 0,005 ‰.
Liegenschaften im Unternehmen
Gewinne aus dem Verkauf von Liegenschaften unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, die an die Gewinnsteuer angerechnet wird. Jährlich kommt die ergänzende Liegenschaftssteuer hinzu: 1 ‰ des Steuerwerts bei Nutzung für den eigenen Betrieb, 2 ‰ bei vermieteten Liegenschaften gewinnorientierter Gesellschaften und 1,5 ‰ bei gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen.
Neue Unternehmen und internationale Strukturen
Für neu gegründete oder umstrukturierte Unternehmen, die der Genfer Wirtschaft dienen, kann der Staatsrat Steuererleichterungen für höchstens zehn Jahre gewähren. In besonderen Fällen mit internationalem Bezug lässt das Gesetz eine Erhöhung des Gewinnsteuersatzes zu; bei ausländischen Gesellschaften, Verrechnungspreisen oder Betriebsstätten in mehreren Kantonen treffen Genfer Regeln auf interkantonale und internationale.
Deklaration in der Praxis
Vom Jahresabschluss zur Genfer Steuerveranlagung
Jahresabschluss
Handelsrechtlicher Abschluss als Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung.
Steuerliche Überleitung
Aufrechnungen, Abzüge, Verlustvorträge, Beteiligungsabzug sowie Patentbox und F&E-Zusatzabzug.
Steuererklärung mit GeTax
Bei Abschluss per 31. Dezember ist die Erklärung vor dem 30. April einzureichen; Fristverlängerungen sind möglich und werden je nach Frist verrechnet.
Veranlagung prüfen
Prüfung der Veranlagung, der Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer und bei Bedarf Einsprache.
Kanton Genf
Weitere Steuern im Kanton Genf
Von der Unternehmensbesteuerung zu den weiteren kantonalen Steuerarten und zum kantonalen Überblick.
Verwandte Themen
Vom Genfer Fachwissen zur konkreten Fragestellung
Unternehmenssteuern stehen häufig mit Rechnungswesen, Verrechnungssteuer, Mehrwertsteuer, Beteiligungen oder grenzüberschreitenden Strukturen in Verbindung.
Häufige Fragen
Gewinn- und Kapitalsteuer Genf
Welche Unternehmen zahlen im Kanton Genf Gewinn- und Kapitalsteuer?
Wie hoch ist die Genfer Gewinnsteuer?
Wie hoch ist die Kapitalsteuer, und wird die Gewinnsteuer angerechnet?
Unterscheidet sich die Belastung zwischen Genfer Gemeinden?
Gibt es in Genf Entlastungen für Innovation?
Bis wann ist die Steuererklärung einzureichen?
Steuerberatung
Ihre Genfer Unternehmenssteuerfrage geht über den Standardfall hinaus?
Bei Beteiligungen, Umstrukturierungen, Patentbox und F&E-Abzug, mehreren Kantonen, Liegenschaften im Unternehmen, internationalen Gesellschaften oder Verrechnungspreisen unterstützen wir bei der steuerlichen Einordnung und Umsetzung.
