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Kanton Thurgau · Vermögenssteuer

Vermögenssteuer im Kanton Thurgau

Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Thurgau unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der Vermögenssteuer von Kanton und Gemeinden. Thurgau kombiniert einen proportionalen Satz von 1,1 ‰ der einfachen Steuer mit steuerfreien Beträgen von CHF 100’000 für Alleinstehende, CHF 200’000 für Ehepaare und zusätzlich CHF 100’000 je Kind.

Überblick

Wie funktioniert die Thurgauer Vermögenssteuer?

Die Vermögenssteuer wird jährlich auf dem Reinvermögen am Ende der Steuerperiode erhoben. Bei Wohnsitz im Thurgau bildet grundsätzlich das weltweite Vermögen den Ausgangspunkt; Grundstücke und Betriebsstätten in anderen Kantonen oder im Ausland werden im Rahmen der Steuerausscheidung dem Ort zugewiesen, an dem sie liegen.

Von den Vermögenswerten werden die Schulden abgezogen. Vom Reinvermögen gehen anschliessend die steuerfreien Beträge ab: CHF 200’000 für Ehepaare in ungetrennter Ehe, CHF 100’000 für alle übrigen Steuerpflichtigen und zusätzlich CHF 100’000 für jedes nicht selbständig besteuerte Kind.

Auf das steuerbare Vermögen wird die einfache Steuer von 1,1 ‰ angewandt und mit dem Staatssteuerfuss (2026: 109 %) sowie den Steuerfüssen von Gemeinde, Schulgemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde multipliziert. Anders als bei der Einkommenssteuer ist der Satz nicht progressiv.

Proportional statt progressiv.

Die einfache Vermögenssteuer beträgt im Thurgau für jedes steuerbare Vermögen 1,1 ‰. Unterschiede in der Belastung entstehen deshalb vor allem über die steuerfreien Beträge und über die Steuerfüsse der Wohngemeinde; eine Begrenzung der Gesamtbelastung im Verhältnis zum Einkommen oder Vermögensertrag kennt der Kanton nicht.

Systematik

Vier Schritte zur Thurgauer Vermögenssteuer

1. Vermögenswerte erfassen

Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Rückkaufswerte von Versicherungen und weitere Vermögenswerte werden mit ihrem Stand am Ende der Steuerperiode erfasst.

2. Vermögenswerte bewerten

Grundsätzlich gilt der Verkehrswert. Liegenschaften werden mit dem amtlich geschätzten Verkehrswert erfasst, Wertpapiere ohne Kurswert nach dem Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz.

3. Schulden und steuerfreie Beträge abziehen

Nachgewiesene Schulden reduzieren das Reinvermögen. Danach werden CHF 100’000 für Alleinstehende bzw. CHF 200’000 für Ehepaare sowie CHF 100’000 je Kind abgezogen.

4. Satz und Steuerfüsse anwenden

Das steuerbare Vermögen wird mit 1,1 ‰ belastet. Diese einfache Steuer wird mit dem Staatssteuerfuss von 109 % und den Steuerfüssen von Gemeinde, Schulgemeinde und Kirchgemeinde multipliziert.

Beispiel Frauenfeld 2026: rund 2,94 ‰.

Mit den Steuerfüssen 2026 von 109 % für den Kanton, 142 % für Gemeinde und Schule und 16 % für die Kirche beträgt die Vermögenssteuer in Frauenfeld rechnerisch 2,937 ‰ des steuerbaren Vermögens, ohne Kirchensteuer 2,761 ‰. Ein Ehepaar ohne Kinder mit einem Reinvermögen von CHF 1 Mio. versteuert nach Abzug von CHF 200’000 noch CHF 800’000; das ergibt in Frauenfeld mit Kirchensteuer rund CHF 2’350.

Besonderheit Thurgau

Hohe steuerfreie Beträge und ein einheitlicher Satz

Thurgau verzichtet bei der Vermögenssteuer auf einen progressiven Tarif. Stattdessen bleiben je nach Familienverhältnissen erhebliche Vermögensteile steuerfrei, und auf dem Rest gilt überall derselbe einfache Satz.

Steuerfreie Beträge

Vom Reinvermögen werden CHF 100’000 für Alleinstehende und CHF 200’000 für Ehepaare in ungetrennter Ehe abgezogen. Für jedes nicht selbständig besteuerte Kind kommen weitere CHF 100’000 hinzu.

Einheitlicher Satz von 1,1 ‰

Die einfache Vermögenssteuer beträgt 1,1 ‰ des steuerbaren Vermögens, unabhängig von dessen Höhe. Die Gesamtbelastung ergibt sich erst durch die Multiplikation mit den Steuerfüssen.

Pauschalabzug bei Minderheitsbeteiligungen

Für nicht kotierte Beteiligungen bis und mit 50 % kann auf Verlangen ein Pauschalabzug von 30 % gewährt werden. Er entfällt unter anderem bei beherrschendem Einfluss oder wenn eine angemessene Dividende ausgerichtet wird.

Keine Belastungsobergrenze

Eine Begrenzung von Einkommens- und Vermögenssteuer im Verhältnis zum Einkommen oder Vermögensertrag kennt Thurgau nicht. Bei ertragsschwachem Vermögen wirkt die Vermögenssteuer deshalb voll.

Vermögenssteuer 2026 am Beispiel Frauenfeld (einfache Steuer 1,1 ‰)

SteuerhoheitSteuerfuss 2026Belastung des steuerbaren Vermögens
Kanton109 %1,199 ‰
Gemeinde und Schulgemeinden142 %1,562 ‰
Kirchgemeinde (evangelisch oder katholisch)16 %0,176 ‰
Total mit Kirchensteuer267 %2,937 ‰

Steuerfreie Beträge sind Abzüge, keine Freigrenzen.

Die Beträge von CHF 100’000 bzw. CHF 200’000 und CHF 100’000 je Kind werden vom Reinvermögen abgezogen; nur der übersteigende Teil wird besteuert. Für ein Ehepaar mit zwei Kindern bleiben damit CHF 400’000 steuerfrei.

Wohnort

Gemeinde, Schulgemeinde und Kirchgemeinde bestimmen die Gesamtbelastung mit

Die Politischen Gemeinden, die Schulgemeinden und die Kirchgemeinden legen ihre Steuerfüsse jährlich in Prozent der einfachen Staatssteuer fest. Dieselben Steuerfüsse wirken auf die Einkommens- und die Vermögenssteuer; ein Wohnortsvergleich sollte deshalb beide Steuern gemeinsam betrachten.

In Frauenfeld betragen die Steuerfüsse 2026 zusammen 142 % für Gemeinde und Schule sowie 16 % für die Kirche. Kirchensteuer zahlen Mitglieder der evangelisch-reformierten oder der römisch-katholischen Landeskirche; bei konfessionell gemischten Ehepaaren wird sie je zur Hälfte nach der Konfession jedes Ehegatten erhoben.

Bewertung

Bewertung: Verkehrswert, amtliche Schätzung und Kreisschreiben Nr. 28

Die Aktiven werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet. Für Liegenschaften gilt der am Ende der Steuerperiode rechtskräftige Verkehrswert aus der amtlichen Schätzung, der in der Regel aus Ertrags- und Realwert bestimmt wird; land- und forstwirtschaftliche Grundstücke werden nach dem bäuerlichen Bodenrecht zum Ertragswert erfasst.

Wertpapiere ohne Kurswert werden bei Betriebsgesellschaften in der Regel mit dem Mittel aus Ertrags- und Substanzwert bewertet, bei Holding-, Vermögensverwaltungs-, Finanz- und Immobiliengesellschaften mit dem Substanzwert; im Übrigen gilt das Kreisschreiben Nr. 28. Kapital- und Rentenversicherungen werden mit dem Rückkaufswert, Geschäftsvermögen mit dem Einkommenssteuerwert erfasst.

Bei Unternehmern ist die Bewertung nicht kotierter Beteiligungen oft der wichtigste Faktor: Ein hoher Steuerwert kann zu erheblichem steuerbarem Vermögen führen, ohne dass entsprechende Liquidität vorhanden ist.

International

Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten

Bei Wohnsitz im Thurgau ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren. Grundstücke und Betriebsstätten in anderen Kantonen oder im Ausland werden dem Ort zugewiesen, an dem sie liegen; umgekehrt begründet eine Thurgauer Liegenschaft auch für Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen Kanton eine beschränkte Steuerpflicht im Thurgau.

Steuerberechnung

Vermögenssteuer im Kanton Thurgau berechnen

Für eine Schätzung von Einkommens- und Vermögenssteuer können Sie den Steuerrechner der ESTV verwenden. Dank des proportionalen Satzes lässt sich die Thurgauer Vermögenssteuer zudem einfach nachrechnen: steuerbares Vermögen × 1,1 ‰ × Gesamtsteuerfuss der Wohngemeinde.

Standardfall oder Beratungsfall?

Wann wird die Thurgauer Vermögenssteuer komplex?

Hohes Vermögen, tiefer Ertrag

Ohne Belastungsobergrenze trifft die Vermögenssteuer ertragsschwache Vermögen voll. Struktur, Finanzierung und Wohnort sollten deshalb gemeinsam betrachtet werden.

Unternehmer

Nicht kotierte Beteiligungen können einen hohen Steuerwert haben, ohne Ausschüttungen zu erzeugen. Bewertung, Pauschalabzug für Minderheiten und Dividendenpolitik bestimmen die Belastung.

Immobilien

Verkehrswerte, Hypotheken und Liegenschaften in mehreren Kantonen oder in Deutschland erfordern eine Steuerausscheidung und eine Abstimmung mit der Liegenschaftensteuer.

Zuzug und Wohnortwahl

Gemeinde-, Schul- und Kirchensteuerfuss wirken auf Einkommen und Vermögen zugleich. Ein Vergleich sollte beide Steuern und die persönliche Situation einbeziehen.

Elektronische Deklaration

Vermögen in eFisc deklarieren

Die Thurgauer Steuererklärung wird mit der kostenlosen Software eFisc ausgefüllt, die für Windows, Linux und Mac verfügbar ist und die elektronische Einreichung unterstützt. Massgebend ist der Vermögensstand am 31. Dezember.

Vermögenssteuerberatung

Komplexe Vermögensverhältnisse im Kanton Thurgau?

Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung und Bewertung von Vermögen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen sowie bei Zuzug, Wegzug und Wohnortsplanung im Kanton Thurgau.

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