r-us-164

Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA

R-US 164: Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA

Das Formular R-US 164 dient Schweizer Steuerpflichtigen zur Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA, der von bestimmten schweizerischen Zwischenstellen auf amerikanischen Dividenden und Zinsen erhoben wird.

Dieser zusätzliche Rückbehalt ist weder die eigentliche US-Quellensteuer noch die schweizerische Verrechnungssteuer. Er ist deshalb auch vom DA-1-Verfahren zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern zu unterscheiden.

Kurz gesagt: R-US 164 betrifft einen in der Schweiz erhobenen zusätzlichen Steuerrückbehalt auf bestimmten US-Kapitalerträgen, die über schweizerische Qualified Intermediaries bezogen werden. Schweizer Privatpersonen beantragen die Rückerstattung grundsätzlich im Wohnsitzkanton.

Funktion

R-US 164 ist ein Schweizer Rückerstattungsformular

Das Formular trägt die Bezeichnung „Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA“.

Es betrifft den zusätzlichen Rückbehalt, der in der Schweiz auf bestimmten Erträgen amerikanischer Aktien und Obligationen abgezogen wurde.

Die ESTV führt R-US 164 als Ergänzungsblatt zum Wertschriftenverzeichnis.

Entstehung

Der Rückbehalt entsteht über schweizerische Qualified Intermediaries

Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA betrifft insbesondere amerikanische Dividenden und bestimmte Zinsen, die über eine schweizerische Finanzinstitution mit Qualified-Intermediary-Status bezogen werden.

Die ESTV bezeichnet diesen Mechanismus ausdrücklich als zusätzlichen Steuerrückbehalt beim Bezug amerikanischer Dividenden und Zinsen über schweizerische Zwischenstellen.

US-Wertschrift

Beispielsweise eine Aktie einer amerikanischen Gesellschaft oder eine entsprechende US-Obligation.

Schweizer Zwischenstelle

Bank oder andere Finanzinstitution in der Schweiz mit entsprechender Qualified-Intermediary-Funktion.

Zusätzlicher Rückbehalt

Neben der eigentlichen US-Quellensteuer kann ein zusätzlicher Schweizer Rückbehalt auf der Abrechnung erscheinen.

Abgrenzung

US-Quellensteuer, DA-1 und R-US 164 sind drei verschiedene Dinge

Position Wo entsteht sie? Typische Behandlung
US-Quellensteuer USA Bei gewöhnlichen US-Dividenden eines abkommensberechtigten Schweizer Privatanlegers grundsätzlich bis 15 % nach DBA.
DA-1 Schweizer Steueranrechnung Antrag auf Anrechnung der nach DBA nicht rückforderbaren ausländischen Quellensteuer.
Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA Schweiz Rückerstattung grundsätzlich über R-US 164.
Schweizer Verrechnungssteuer Schweiz Eigenständiges Sicherungssteuersystem auf bestimmten Schweizer Kapitalerträgen.
R-US 164 ist nicht DA-1 DA-1 betrifft die Anrechnung einer ausländischen Steuer. R-US 164 betrifft dagegen die Rückerstattung eines zusätzlichen Rückbehaltes, der in der Schweiz vorgenommen wurde.

Typischer Zahlungsfluss

Eine US-Dividende kann mehrere Steuerpositionen enthalten

Vereinfachtes Beispiel

Bruttodividende

1'000 USD

US-Quellensteuer

Beispielsweise 150 USD bei einem ordnungsgemässen 15-%-Treaty-Satz.

Schweizer Zusatzrückbehalt

Je nach Zwischenstelle kann zusätzlich ein gesonderter Steuerrückbehalt erscheinen.

Der zusätzliche Rückbehalt ist danach getrennt von der US-Quellensteuer zu behandeln und über das dafür vorgesehene Schweizer Verfahren zurückzufordern.

Anspruch

Wer kann R-US 164 verwenden?

Nach dem Formular betrifft der Antrag Erträge aus Kapitalanlagen, die im Eigentum oder in der Nutzniessung des Antragstellers oder einer von ihm steuerlich vertretenen Person stehen.

Dazu können insbesondere Vermögenswerte des Ehegatten oder minderjähriger Kinder gehören, soweit sie steuerlich entsprechend zugerechnet werden.

Wohnsitzkanton

Natürliche Personen reichen den Antrag grundsätzlich im Kanton ihres Wohnsitzes ein.

Das Formular verweist dabei ausdrücklich auf den Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres.

Formular R-US 164

Welche Angaben werden im Formular gemacht?

Angabe Zweck
Name und Adresse Identifikation des Antragstellers.
Wohnsitz 1. Januar / 31. Dezember Bestimmung der kantonalen Zuständigkeit.
Kapitalanlage Genaue Bezeichnung der US-Aktie oder Obligation.
Stückzahl / Nennwert Identifikation und Umfang des Bestands.
Kurs und Steuerwert Abstimmung mit dem Wertschriftenverzeichnis.
Bruttoertrag Dividenden- oder Zinsertrag gemäss Abrechnung.
Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA Betrag, dessen Rückerstattung beantragt wird.
Erwerb / Verkauf Bei unterjähriger Veränderung des Bestands sind entsprechende Daten anzugeben.

Nachweise

Bankbelege über den zusätzlichen Rückbehalt sind entscheidend

Dem Antrag sind insbesondere die von der schweizerischen Inkassostelle ausgestellten Nachweise über den zusätzlichen Steuerrückbehalt beizulegen.

Das Formular nennt ausdrücklich Sammelausweise oder Couponabrechnungen, sofern daraus der in der Schweiz vorgenommene zusätzliche Steuerrückbehalt USA hervorgeht.

Sammelausweis

Jahres- oder Steuerbeleg der Schweizer Bank mit ausgewiesenem Zusatzrückbehalt.

Couponabrechnung

Einzelabrechnung, sofern der zusätzliche Steuerrückbehalt ausdrücklich ausgewiesen wird.

Wertschriftenverzeichnis

Bestand, Steuerwert und Ertrag sollten mit der Schweizer Steuererklärung übereinstimmen.

Praxisbeispiel

US-Aktien bei einer Schweizer Bank

Eine in der Schweiz ansässige Privatperson hält US-Aktien bei einer Schweizer Bank.

Auf den Dividenden wird zunächst die nach DBA zulässige US-Quellensteuer berücksichtigt. Zusätzlich weist die Schweizer Bank auf der Abrechnung einen „zusätzlichen Steuerrückbehalt USA“ aus.

Position Behandlung
Bruttodividende Grundsätzlich als Schweizer Einkommen deklarieren.
US-Quellensteuer Nach DBA und gegebenenfalls DA-1 behandeln.
Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA Rückerstattung grundsätzlich über R-US 164.
Wertschrift Im Schweizer Wertschriftenverzeichnis deklarieren.

R-US 164 oder DA-1?

Das richtige Verfahren hängt davon ab, welche Steuerposition abgezogen wurde

Auf Bankabrechnung Typisches Verfahren
US withholding tax / Quellensteuer USA DBA-Satz prüfen; nicht rückforderbare Reststeuer gegebenenfalls DA-1.
Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA R-US 164.
30 % US-Quellensteuer trotz Treaty-Anspruch Überhöhten US-Abzug nicht mit R-US 164 verwechseln; W-8BEN beziehungsweise US-Rückforderung prüfen.
Schweizer Verrechnungssteuer Schweizer Verrechnungssteuerverfahren, nicht R-US 164.

Hintergrund

Der zusätzliche Rückbehalt ist eine Schweizer Sicherungssteuer

Die Eidgenössische Finanzverwaltung beschreibt den zusätzlichen Steuerrückbehalt USA als Sicherheitssteuer, die auf amerikanischen Dividenden und Zinsen durch schweizerische Finanzinstitute mit Qualified-Intermediary-Status für Rechnung in der Schweiz ansässiger Personen erhoben wird.

Der Mechanismus dient damit einer anderen Funktion als die amerikanische Quellensteuer selbst.

Der Rückbehalt ist weiterhin praktisch relevant Für das Jahr 2025 weist die Bundesrechnung Eingänge aus dem zusätzlichen Steuerrückbehalt USA von rund CHF 102,6 Mio. und Rückerstattungen von rund CHF 78,4 Mio. aus.

US Person

Bei US Citizens und anderen US Persons muss zuerst der Brokerstatus geprüft werden

US Citizens und andere US Persons dokumentieren gegenüber US-Withholding Agents grundsätzlich ihren US-Status und nicht einen ausländischen W-8BEN-Status.

Deshalb sollte vor einem R-US-164-Antrag geprüft werden, warum auf der konkreten Abrechnung überhaupt ein zusätzlicher Steuerrückbehalt USA ausgewiesen wurde und ob die Bank den US-Steuerstatus korrekt hinterlegt hat.

Typische Fehler

Was bei R-US 164 häufig verwechselt wird

Fehlannahme Problem
„R-US 164 ist das Formular für die 15 % US-Quellensteuer.“ US-Quellensteuer und Schweizer Zusatzrückbehalt werden verwechselt.
„R-US 164 und DA-1 sind dasselbe.“ Rückerstattung eines Schweizer Rückbehaltes und Anrechnung ausländischer Steuer werden vermischt.
„Ich kann mit R-US 164 30 % US-Quellensteuer zurückfordern.“ Ein überhöhter US-Quellensteuerabzug gehört grundsätzlich in das US- beziehungsweise W-8BEN-Verfahren.
„Der zusätzliche Rückbehalt ist Teil meiner endgültigen Schweizer Steuer.“ Seine Sicherungsfunktion und Rückerstattungsmöglichkeit werden übersehen.
„Es reicht, nur den Gesamtsteuerabzug des Brokers anzugeben.“ Die einzelnen Steuerarten müssen aus der Abrechnung getrennt identifiziert werden.
„Der Antrag geht immer direkt an die ESTV.“ Natürliche Personen reichen den Antrag grundsätzlich beim zuständigen Wohnsitzkanton ein.

Vorgehensweise

R-US 164 korrekt vorbereiten

Schritt 1 Bankabrechnung prüfen

US-Quellensteuer und zusätzlichen Steuerrückbehalt getrennt identifizieren.

Schritt 2 Wertschriften abstimmen

Titel, Bestand, Erträge und Steuerwerte mit dem Wertschriftenverzeichnis abstimmen.

Schritt 3 Belege sammeln

Sammelausweise und Couponabrechnungen mit ausgewiesenem Zusatzrückbehalt bereithalten.

Schritt 4 Antrag einreichen

R-US 164 grundsätzlich mit der Steuererklärung im zuständigen Wohnsitzkanton einreichen.

Hinweis: Ob R-US 164 erforderlich ist, hängt insbesondere davon ab, ob eine schweizerische Zwischenstelle tatsächlich einen zusätzlichen Steuerrückbehalt USA vorgenommen hat. US-Quellensteuer, schweizerischer Zusatzrückbehalt, DA-1-Anrechnung und schweizerische Verrechnungssteuer sind getrennte Steuerpositionen und sollten anhand der konkreten Bankabrechnung beurteilt werden.

Beratung Schweiz–USA

R-US 164 oder DA-1?

Wir prüfen Brokerabrechnungen, US-Quellensteuer, zusätzlichen Steuerrückbehalt USA, W-8BEN, DA-1 und die korrekte Schweizer Deklaration amerikanischer Wertschriften.

Quellensteuern prüfen