Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA
R-US 164: Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA
Das Formular R-US 164 dient Schweizer Steuerpflichtigen zur Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA, der von bestimmten schweizerischen Zwischenstellen auf amerikanischen Dividenden und Zinsen erhoben wird.
Dieser zusätzliche Rückbehalt ist weder die eigentliche US-Quellensteuer noch die schweizerische Verrechnungssteuer. Er ist deshalb auch vom DA-1-Verfahren zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern zu unterscheiden.
Funktion
R-US 164 ist ein Schweizer Rückerstattungsformular
Das Formular trägt die Bezeichnung „Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehaltes USA“.
Es betrifft den zusätzlichen Rückbehalt, der in der Schweiz auf bestimmten Erträgen amerikanischer Aktien und Obligationen abgezogen wurde.
Die ESTV führt R-US 164 als Ergänzungsblatt zum Wertschriftenverzeichnis.
Entstehung
Der Rückbehalt entsteht über schweizerische Qualified Intermediaries
Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA betrifft insbesondere amerikanische Dividenden und bestimmte Zinsen, die über eine schweizerische Finanzinstitution mit Qualified-Intermediary-Status bezogen werden.
Die ESTV bezeichnet diesen Mechanismus ausdrücklich als zusätzlichen Steuerrückbehalt beim Bezug amerikanischer Dividenden und Zinsen über schweizerische Zwischenstellen.
Beispielsweise eine Aktie einer amerikanischen Gesellschaft oder eine entsprechende US-Obligation.
Bank oder andere Finanzinstitution in der Schweiz mit entsprechender Qualified-Intermediary-Funktion.
Neben der eigentlichen US-Quellensteuer kann ein zusätzlicher Schweizer Rückbehalt auf der Abrechnung erscheinen.
Abgrenzung
US-Quellensteuer, DA-1 und R-US 164 sind drei verschiedene Dinge
| Position | Wo entsteht sie? | Typische Behandlung |
|---|---|---|
| US-Quellensteuer | USA | Bei gewöhnlichen US-Dividenden eines abkommensberechtigten Schweizer Privatanlegers grundsätzlich bis 15 % nach DBA. |
| DA-1 | Schweizer Steueranrechnung | Antrag auf Anrechnung der nach DBA nicht rückforderbaren ausländischen Quellensteuer. |
| Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA | Schweiz | Rückerstattung grundsätzlich über R-US 164. |
| Schweizer Verrechnungssteuer | Schweiz | Eigenständiges Sicherungssteuersystem auf bestimmten Schweizer Kapitalerträgen. |
Typischer Zahlungsfluss
Eine US-Dividende kann mehrere Steuerpositionen enthalten
Vereinfachtes Beispiel
1'000 USD
Beispielsweise 150 USD bei einem ordnungsgemässen 15-%-Treaty-Satz.
Je nach Zwischenstelle kann zusätzlich ein gesonderter Steuerrückbehalt erscheinen.
Der zusätzliche Rückbehalt ist danach getrennt von der US-Quellensteuer zu behandeln und über das dafür vorgesehene Schweizer Verfahren zurückzufordern.
Anspruch
Wer kann R-US 164 verwenden?
Nach dem Formular betrifft der Antrag Erträge aus Kapitalanlagen, die im Eigentum oder in der Nutzniessung des Antragstellers oder einer von ihm steuerlich vertretenen Person stehen.
Dazu können insbesondere Vermögenswerte des Ehegatten oder minderjähriger Kinder gehören, soweit sie steuerlich entsprechend zugerechnet werden.
Wohnsitzkanton
Natürliche Personen reichen den Antrag grundsätzlich im Kanton ihres Wohnsitzes ein.
Das Formular verweist dabei ausdrücklich auf den Wohnsitz am 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres.
Formular R-US 164
Welche Angaben werden im Formular gemacht?
| Angabe | Zweck |
|---|---|
| Name und Adresse | Identifikation des Antragstellers. |
| Wohnsitz 1. Januar / 31. Dezember | Bestimmung der kantonalen Zuständigkeit. |
| Kapitalanlage | Genaue Bezeichnung der US-Aktie oder Obligation. |
| Stückzahl / Nennwert | Identifikation und Umfang des Bestands. |
| Kurs und Steuerwert | Abstimmung mit dem Wertschriftenverzeichnis. |
| Bruttoertrag | Dividenden- oder Zinsertrag gemäss Abrechnung. |
| Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA | Betrag, dessen Rückerstattung beantragt wird. |
| Erwerb / Verkauf | Bei unterjähriger Veränderung des Bestands sind entsprechende Daten anzugeben. |
Nachweise
Bankbelege über den zusätzlichen Rückbehalt sind entscheidend
Dem Antrag sind insbesondere die von der schweizerischen Inkassostelle ausgestellten Nachweise über den zusätzlichen Steuerrückbehalt beizulegen.
Das Formular nennt ausdrücklich Sammelausweise oder Couponabrechnungen, sofern daraus der in der Schweiz vorgenommene zusätzliche Steuerrückbehalt USA hervorgeht.
Jahres- oder Steuerbeleg der Schweizer Bank mit ausgewiesenem Zusatzrückbehalt.
Einzelabrechnung, sofern der zusätzliche Steuerrückbehalt ausdrücklich ausgewiesen wird.
Bestand, Steuerwert und Ertrag sollten mit der Schweizer Steuererklärung übereinstimmen.
Praxisbeispiel
US-Aktien bei einer Schweizer Bank
Eine in der Schweiz ansässige Privatperson hält US-Aktien bei einer Schweizer Bank.
Auf den Dividenden wird zunächst die nach DBA zulässige US-Quellensteuer berücksichtigt. Zusätzlich weist die Schweizer Bank auf der Abrechnung einen „zusätzlichen Steuerrückbehalt USA“ aus.
| Position | Behandlung |
|---|---|
| Bruttodividende | Grundsätzlich als Schweizer Einkommen deklarieren. |
| US-Quellensteuer | Nach DBA und gegebenenfalls DA-1 behandeln. |
| Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA | Rückerstattung grundsätzlich über R-US 164. |
| Wertschrift | Im Schweizer Wertschriftenverzeichnis deklarieren. |
R-US 164 oder DA-1?
Das richtige Verfahren hängt davon ab, welche Steuerposition abgezogen wurde
| Auf Bankabrechnung | Typisches Verfahren |
|---|---|
| US withholding tax / Quellensteuer USA | DBA-Satz prüfen; nicht rückforderbare Reststeuer gegebenenfalls DA-1. |
| Zusätzlicher Steuerrückbehalt USA | R-US 164. |
| 30 % US-Quellensteuer trotz Treaty-Anspruch | Überhöhten US-Abzug nicht mit R-US 164 verwechseln; W-8BEN beziehungsweise US-Rückforderung prüfen. |
| Schweizer Verrechnungssteuer | Schweizer Verrechnungssteuerverfahren, nicht R-US 164. |
Hintergrund
Der zusätzliche Rückbehalt ist eine Schweizer Sicherungssteuer
Die Eidgenössische Finanzverwaltung beschreibt den zusätzlichen Steuerrückbehalt USA als Sicherheitssteuer, die auf amerikanischen Dividenden und Zinsen durch schweizerische Finanzinstitute mit Qualified-Intermediary-Status für Rechnung in der Schweiz ansässiger Personen erhoben wird.
Der Mechanismus dient damit einer anderen Funktion als die amerikanische Quellensteuer selbst.
US Person
Bei US Citizens und anderen US Persons muss zuerst der Brokerstatus geprüft werden
US Citizens und andere US Persons dokumentieren gegenüber US-Withholding Agents grundsätzlich ihren US-Status und nicht einen ausländischen W-8BEN-Status.
Deshalb sollte vor einem R-US-164-Antrag geprüft werden, warum auf der konkreten Abrechnung überhaupt ein zusätzlicher Steuerrückbehalt USA ausgewiesen wurde und ob die Bank den US-Steuerstatus korrekt hinterlegt hat.
Typische Fehler
Was bei R-US 164 häufig verwechselt wird
| Fehlannahme | Problem |
|---|---|
| „R-US 164 ist das Formular für die 15 % US-Quellensteuer.“ | US-Quellensteuer und Schweizer Zusatzrückbehalt werden verwechselt. |
| „R-US 164 und DA-1 sind dasselbe.“ | Rückerstattung eines Schweizer Rückbehaltes und Anrechnung ausländischer Steuer werden vermischt. |
| „Ich kann mit R-US 164 30 % US-Quellensteuer zurückfordern.“ | Ein überhöhter US-Quellensteuerabzug gehört grundsätzlich in das US- beziehungsweise W-8BEN-Verfahren. |
| „Der zusätzliche Rückbehalt ist Teil meiner endgültigen Schweizer Steuer.“ | Seine Sicherungsfunktion und Rückerstattungsmöglichkeit werden übersehen. |
| „Es reicht, nur den Gesamtsteuerabzug des Brokers anzugeben.“ | Die einzelnen Steuerarten müssen aus der Abrechnung getrennt identifiziert werden. |
| „Der Antrag geht immer direkt an die ESTV.“ | Natürliche Personen reichen den Antrag grundsätzlich beim zuständigen Wohnsitzkanton ein. |
Vorgehensweise
R-US 164 korrekt vorbereiten
US-Quellensteuer und zusätzlichen Steuerrückbehalt getrennt identifizieren.
Titel, Bestand, Erträge und Steuerwerte mit dem Wertschriftenverzeichnis abstimmen.
Sammelausweise und Couponabrechnungen mit ausgewiesenem Zusatzrückbehalt bereithalten.
R-US 164 grundsätzlich mit der Steuererklärung im zuständigen Wohnsitzkanton einreichen.
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