fbar-fatca

Schweiz–USA-Steuerberatung

FBAR und FATCA

US-Meldungen für Schweizer Konten und Vermögenswerte

US-Personen mit Konten, Depots oder weiteren Finanzvermögenswerten in der Schweiz können zur Einreichung von FinCEN Form 114 und Form 8938 verpflichtet sein. Wir prüfen Meldegrenzen, Kontenarten, wirtschaftliches Eigentum, Zeichnungsberechtigungen und verspätete Meldungen.

FinCEN und IRS

FBAR und Form 8938 sind nicht dasselbe

Das FBAR ist eine eigenständige Meldung nach dem Bank Secrecy Act und wird elektronisch bei FinCEN eingereicht. Form 8938 ist Teil der US-Einkommensteuererklärung und dient der Meldung bestimmter ausländischer Finanzvermögenswerte nach FATCA.

Die Einreichung eines Formulars ersetzt das andere nicht. Je nach Sachverhalt kann nur ein Formular, können beide Formulare oder zusätzlich weitere internationale Informationsmeldungen erforderlich sein.

Die erfassten Vermögenswerte, Meldegrenzen, Bewertungsregeln und Einreichungswege unterscheiden sich. Eine Schweizer Kontobeziehung kann deshalb auf beiden Formularen erscheinen, während andere Vermögenswerte nur auf Form 8938 oder auf einem gesonderten Formular gemeldet werden.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen für FBAR und FATCA

Wir erfassen die Schweizer und weiteren ausländischen Finanzbeziehungen und ordnen sie den zutreffenden US-Meldeformularen zu.

01

FBAR-Prüfung

Prüfung, ob die aggregierten ausländischen Finanzkonten die FBAR-Schwelle überschreiten.

  • FinCEN Form 114
  • Aggregate Maximum Value
  • Financial Interest
  • Signature Authority
02

Form 8938

Prüfung und Erstellung der FATCA-Meldung als Bestandteil der US-Steuererklärung.

  • Specified Foreign Financial Assets
  • Schwellen für Personen im Ausland
  • Konten und sonstige Vermögenswerte
  • Abgleich mit anderen Formularen
03

Konteninventar

Strukturierte Erfassung aller relevanten Bank-, Depot- und sonstigen Finanzkonten.

  • IBAN und Kontonummer
  • Institut und Anschrift
  • Eigentumsform
  • Eröffnungs- und Schliessungsdatum
04

Höchstwerte

Ermittlung der höchsten Kontostände und Umrechnung in US-Dollar.

  • Jahreshöchstwert
  • Gemeinschaftskonten
  • Fremdwährungskonten
  • FinCEN-Umrechnungskurs
05

Zeichnungsberechtigung

Prüfung beruflicher oder privater Verfügungsbefugnisse ohne wirtschaftliches Eigentum.

  • Arbeitgeberkonten
  • Vereins- und Stiftungskonten
  • Gesellschaftskonten
  • Vollmachten
06

Gemeinschaftskonten

Zuordnung von Konten zwischen Ehegatten, Familienmitgliedern und Mitinhabern.

  • Joint Accounts
  • Separate FBAR-Pflichten
  • Form 114a
  • Doppelte Meldung vermeiden
07

Gesellschaften und Trusts

Prüfung indirekter Konteninteressen und Überschneidungen mit weiteren Informationsformularen.

  • Form 5471
  • Form 8858 und Form 8865
  • Form 3520 und 3520-A
  • Konten ausländischer Gesellschaften
08

Nachmeldungen

Prüfung des passenden Vorgehens für verspätete oder fehlende FBAR- und Form-8938-Meldungen.

  • Delinquent FBAR
  • Amended Returns
  • Streamlined Procedures
  • Reasonable-Cause-Analyse
09

Jährliche Compliance

Abstimmung der Kontenmeldungen mit US-Steuererklärung und Schweizer Steuerdaten.

  • Form 1040 Schedule B
  • Form 8938
  • FBAR
  • Weitere internationale Formulare

Was kann meldepflichtig sein?

Typische Schweizer Finanzkonten und Vermögenswerte

FBAR-relevante Konten

Das FBAR erfasst grundsätzlich ausländische Finanzkonten, an denen eine US-Person ein wirtschaftliches Interesse oder eine Zeichnungs- beziehungsweise sonstige Verfügungsberechtigung hat.

  • Privat-, Spar- und Geschäftskonten
  • Wertschriftendepots und Brokerkonten
  • Bestimmte Versicherungs- und Rentenverträge mit Rückkaufswert
  • Konten einer ausländischen Gesellschaft bei ausreichendem wirtschaftlichem Interesse
  • Konten mit blosser Zeichnungsberechtigung
  • Gemeinschafts- und Treuhandkonten

Meldegrenzen

Unterschiedliche Schwellen für FBAR und Form 8938

Die FBAR-Schwelle ist niedrig und gilt aggregiert über sämtliche ausländischen Finanzkonten. Für Form 8938 gelten höhere Schwellen, insbesondere für qualifizierte Steuerpflichtige mit Wohnsitz ausserhalb der USA.

FinCEN Form 114

FBAR

Ein FBAR ist grundsätzlich erforderlich, wenn der aggregierte Höchstwert aller ausländischen Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr mehr als USD 10.000 beträgt.

  • Aggregation sämtlicher Konten
  • Nicht pro Konto, sondern insgesamt
  • Auch bei Zeichnungsberechtigung möglich
  • Elektronische Einreichung bei FinCEN
IRS Form 8938

Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland

Für qualifizierte Personen im Ausland gelten grundsätzlich höhere Schwellen.

  • Nicht gemeinsam veranlagt: über USD 200.000 am Jahresende oder über USD 300.000 irgendwann im Jahr
  • Gemeinsame Erklärung: über USD 400.000 am Jahresende oder über USD 600.000 irgendwann im Jahr
  • Nur bei bestehender Pflicht zur Abgabe einer US-Einkommensteuererklärung
  • Einreichung zusammen mit der US-Steuererklärung

Bewertung und Dokumentation

Maximalwerte statt Jahresendstände

Der höchste Wert im Kalenderjahr ist entscheidend

Für das FBAR muss grundsätzlich der maximale Kontowert im Jahresverlauf ermittelt werden. Der Jahresendstand allein reicht daher nicht aus. Bei mehreren Konten werden die jeweiligen Höchstwerte aggregiert, auch wenn diese Höchststände an unterschiedlichen Tagen erreicht wurden.

  • Jahreskontoauszüge und Zwischenstände prüfen
  • Wertschriftendepots zum jeweiligen Höchststand bewerten
  • Fremdwährungsbeträge in US-Dollar umrechnen
  • Unterlagen grundsätzlich für die vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer sichern

Verspätete Meldungen

Fehlende FBAR- oder FATCA-Meldungen nachholen

Das Verfahren richtet sich nach dem gesamten Compliance-Status

Ein verspätetes FBAR sollte nicht isoliert eingereicht werden, bevor geklärt ist, ob auch Einkommen, Form 8938 oder weitere internationale Informationsformulare fehlen. Das richtige Vorgehen hängt davon ab, ob sämtliche Einkünfte erklärt und Steuern bezahlt wurden und ob das frühere Verhalten nicht vorsätzlich war.

  • Nur fehlende FBARs bei vollständig erklärtem Einkommen
  • Geänderte Steuererklärungen mit verspätetem Form 8938
  • Streamlined Foreign Offshore Procedures
  • Delinquent International Information Return Procedures
  • Reasonable-Cause-Erklärung
  • Abgrenzung zu vorsätzlicher Nichtcompliance

Zusammenarbeit

So läuft ein FBAR- und FATCA-Mandat ab

Schritt 1

Statusprüfung

Wir prüfen US-Personenstatus, Steuererklärungspflicht und bisherige internationale Meldungen.

Schritt 2

Konteninventar

Alle Konten, Depots, Vollmachten, Gesellschaften und sonstigen Finanzvermögenswerte werden erfasst.

Schritt 3

Bewertung

Höchstwerte, Eigentumsverhältnisse und Meldegrenzen werden für FBAR und Form 8938 getrennt geprüft.

Schritt 4

Einreichung

FBAR, Form 8938 und gegebenenfalls weitere internationale Formulare werden abgestimmt eingereicht.

Häufige Fragen

FBAR und FATCA in der Schweiz

Muss ich sowohl FBAR als auch Form 8938 einreichen?
Möglicherweise. Beide Formulare sind eigenständige Meldepflichten. Die Einreichung von Form 8938 ersetzt das FBAR nicht und umgekehrt. Manche Konten müssen auf beiden Formularen angegeben werden.
Gilt die FBAR-Schwelle von USD 10.000 für jedes einzelne Konto?
Nein. Massgeblich ist der aggregierte Höchstwert sämtlicher ausländischer Finanzkonten. Überschreitet die Summe zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr USD 10.000, kann eine FBAR-Pflicht für alle erfassten Konten bestehen.
Muss ich ein Konto melden, obwohl es keine Zinsen erwirtschaftet?
Ja, eine Kontenmeldung kann unabhängig davon erforderlich sein, ob das Konto Erträge erwirtschaftet. FBAR und Form 8938 sind Informationsmeldungen und nicht auf steuerpflichtige Erträge beschränkt.
Sind Schweizer Pensionskassen und Säule 3a meldepflichtig?
Die Einordnung hängt von der konkreten Vorsorgeeinrichtung, dem Vertrag und dem jeweiligen Meldeformular ab. Solche Positionen sollten gesondert für FBAR, Form 8938 und gegebenenfalls weitere US-Formulare geprüft werden.
Muss ich ein Geschäftskonto melden, wenn es der Gesellschaft gehört?
Das kann der Fall sein, wenn Sie ein ausreichendes wirtschaftliches Interesse an der Gesellschaft oder Zeichnungsberechtigung über das Konto haben. Zusätzlich können Gesellschaftsformulare wie Form 5471, Form 8858 oder Form 8865 erforderlich sein.
Was soll ich tun, wenn frühere FBARs fehlen?
Vor der Einreichung sollte geprüft werden, ob nur FBARs oder auch Steuererklärungen, Form 8938 und weitere Informationsmeldungen fehlen. Danach kann das passende Nachmelde- oder Streamlined-Verfahren bestimmt werden.

Kontakt

Besprechen wir Ihre ausländischen Konten und Meldepflichten.

Im Erstgespräch klären wir US-Status, Konten, Depots, Beteiligungen, Zeichnungsberechtigungen, bisherige Meldungen und den erforderlichen Compliance-Umfang.