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Kanton Obwalden · Vermögenssteuer

Vermögenssteuer im Kanton Obwalden

Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Obwalden unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der Vermögenssteuer von Kanton, Einwohnergemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde. Obwalden verwendet einen proportionalen Satz: Die einfache Steuer beträgt 0,2 ‰ des steuerbaren Vermögens – nach Freibeträgen von CHF 50’000 für Ehepaare und CHF 25’000 für übrige Steuerpflichtige.

Überblick

Wie funktioniert die Obwaldner Vermögenssteuer?

Der Vermögenssteuer unterliegt das Reinvermögen, zu dem insbesondere Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Grundstücke, rückkaufsfähige Lebens- und Rentenversicherungen sowie das in einem Geschäft oder Landwirtschaftsbetrieb investierte Vermögen gehören. Grundsätzlich gilt der Verkehrswert; Grundstücke werden zum Steuerwert erfasst, der den Verkehrswert nicht übersteigen darf.

Vom Vermögen werden die Schulden abgezogen, danach die Freibeträge von CHF 50’000 für Ehepaare in ungetrennter Ehe, CHF 25’000 für übrige Steuerpflichtige und CHF 10’000 pro Kind. Restbeträge unter CHF 1’000 fallen ausser Betracht; auf das steuerbare Vermögen wird die einfache Steuer von 0,2 ‰ berechnet.

Die einfache Steuer wird anschliessend mit den Steuerfüssen von Kanton, Einwohnergemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde vervielfacht. Weil der Satz proportional ist, steigt die Belastung mit dem Vermögen nicht progressiv an.

Obwalden besteuert das Vermögen proportional.

Anders als in Kantonen mit progressivem Vermögenssteuertarif bleibt der Satz der einfachen Steuer in Obwalden bei jedem Vermögen bei 0,2 ‰. Die tatsächliche Belastung hängt deshalb vor allem von den Freibeträgen, der Bewertung – insbesondere dem Netto-Steuerwert der Grundstücke – und den Steuerfüssen der Wohngemeinde ab.

Systematik

Vier Schritte zur Obwaldner Vermögenssteuer

1. Vermögenswerte erfassen

Bankguthaben, Wertschriften, Grundstücke, Beteiligungen und weitere Vermögenswerte werden mit ihrem Stand am Ende der Steuerperiode vollständig erfasst – grundsätzlich auch Vermögen im Ausland.

2. Vermögenswerte bewerten

Massgebend ist grundsätzlich der Verkehrswert, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden kann. Nichtlandwirtschaftliche Grundstücke zählen mit dem Netto-Steuerwert von 60 % des Steuerwerts, landwirtschaftliche mit dem Ertragswert.

3. Schulden und Freibeträge berücksichtigen

Abzugsfähige Schulden vermindern das Vermögen. Danach folgen die Freibeträge von CHF 50’000 bzw. CHF 25’000 und CHF 10’000 pro Kind.

4. Satz und Steuerfüsse anwenden

Auf das steuerbare Vermögen wird die einfache Steuer von 0,2 ‰ berechnet und mit den Steuerfüssen von Kanton, Einwohnergemeinde und gegebenenfalls Kirchgemeinde vervielfacht.

Massgebend ist das Vermögen nach Freibeträgen.

Ein Ehepaar mit CHF 1 Mio. Reinvermögen und zwei Kindern versteuert nach den Freibeträgen von CHF 50’000 und zweimal CHF 10’000 noch CHF 930’000. Die einfache Steuer beträgt CHF 186; mit den Steuerfüssen 2026 von Kanton und Gemeinde Sarnen (zusammen 7,11 Einheiten) ergibt das rechnerisch rund CHF 1’322 ohne Kirchensteuer.

Besonderheit Obwalden

Proportionaler Satz von 0,2 ‰ und Minimalsteuer auf Grundstücken

Obwalden kombiniert einen tiefen, proportionalen Satz der einfachen Steuer mit festen Freibeträgen. Für Grundeigentum kennt der Kanton zudem eine Minimalsteuer, die an die Stelle der ordentlichen Steuern tritt, wenn sie höher ist.

Ehepaare: CHF 50’000

Für Ehepaare in ungetrennter Ehe beträgt der Freibetrag CHF 50’000. Zusätzlich werden CHF 10’000 für jedes minderjährige oder in Ausbildung stehende Kind abgezogen; bei getrennt besteuerten Eltern mit gemeinsamer Sorge je zur Hälfte.

Übrige Steuerpflichtige: CHF 25’000

Alleinstehende und alle übrigen Steuerpflichtigen können CHF 25’000 abziehen. Restbeträge unter CHF 1’000 werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Minimalsteuer auf Grundstücken

Für ihre Obwaldner Grundstücke zahlen natürliche Personen anstelle der ordentlichen Steuern eine Minimalsteuer von 2 ‰ des Netto-Steuerwerts, wenn diese höher ist als die gesamten ordentlichen Steuern im Kanton. Ausgenommen sind Grundstücke, die zur Hauptsache dem eigenen Unternehmen dienen, und solche des sozialen Wohnungsbaus.

Besteuerung nach dem Aufwand

Bei der Besteuerung nach dem Aufwand gilt als Grundlage der Vermögenssteuer mindestens das Zehnfache der Grundlage für die Einkommenssteuer – beim Mindestbetrag von CHF 400’000 also mindestens CHF 4 Mio.

Einfache Steuer × Steuerfüsse 2026 im Hauptort Sarnen (Rechnung)

SteuerfüsseEinheiten 2026Belastung in ‰ des steuerbaren Vermögens
Kanton3,250,65 ‰
Kanton und Gemeinde Sarnen7,111,422 ‰
mit Kirchensteuer7,651,53 ‰

Proportional heisst nicht: überall gleich.

Die 0,2 ‰ sind die einfache Steuer. Im Hauptort Sarnen ergibt sich 2026 mit den Steuerfüssen von Kanton und Gemeinde rechnerisch eine Belastung von 1,422 ‰ des steuerbaren Vermögens, mit Kirchensteuer 1,53 ‰. In den übrigen Gemeinden hängt sie von deren Steuerfuss ab.

Wohnort

Gemeinde und Kirchgemeinde bestimmen die Gesamtbelastung mit

Neben dem Kanton setzen auch die sieben Einwohnergemeinden und die Kirchgemeinden ihren Steuerfuss als Vielfaches der einfachen Steuer fest; derselbe Steuerfuss gilt für Einkommen und Vermögen. 2026 beträgt er im Hauptort Sarnen laut ESTV 3,86 Einheiten, die Kirchensteuer 0,54 Einheiten für evangelisch-reformierte wie römisch-katholische Kirchenmitglieder.

Die Gemeindeversammlung kann bei guter Finanzlage einen Rabatt gewähren; für eine bedeutende Infrastrukturanlage kann der Gemeindesteuerfuss nach einer Urnenabstimmung befristet und zweckgebunden erhöht werden. Ein Wohnortsvergleich sollte Vermögens- und Einkommenssteuer, Wohnkosten und Liegenschaftswerte gemeinsam betrachten.

Bewertung

Bewertung: Verkehrswert, Steuerwert und Netto-Steuerwert

Das Vermögen wird zum Verkehrswert bewertet, wobei der Ertragswert angemessen berücksichtigt werden kann. Für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke ermittelt die Steuerverwaltung einen Steuerwert nach Real- oder Ertragswert; die Formel ist so zu wählen, dass Schätzungen im oberen Bereich nicht über 90 % des effektiven Verkehrswerts liegen. Versteuert wird der Netto-Steuerwert von 60 % des Steuerwerts; land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gelten zum Ertragswert.

Seit 1. Januar 2025 gilt eine neue Schätzungsmethode: Pro Jahr werden die Grundstücke einer Gemeinde neu geschätzt, bis dahin werden die bisherigen Netto-Steuerwerte mit 1,15 multipliziert. Laut den Abstimmungserläuterungen ergibt ein überbautes Grundstück mit einem Verkehrswert von CHF 1 Mio. neu einen Brutto-Steuerwert von rund CHF 700’000 und einen Netto-Steuerwert von rund CHF 420’000.

Bei Unternehmern ist die Bewertung nicht kotierter Beteiligungen oft der wichtigste Faktor. Ein hoher Steuerwert einer privaten AG oder GmbH kann zu erheblichem steuerbarem Vermögen führen, ohne dass entsprechende Liquidität vorhanden ist.

International

Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten

Bei Wohnsitz in Obwalden ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren. Grundstücke und Betriebsstätten in anderen Kantonen oder im Ausland werden im Rahmen der Steuerausscheidung dem Belegenheitsort zugewiesen. Umgekehrt begründet eine Obwaldner Liegenschaft für Eigentümer mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons eine beschränkte Steuerpflicht in Obwalden.

Für ausländische Zuzügerinnen und Zuzüger ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz kann die Besteuerung nach dem Aufwand eine Alternative sein; die Vermögenssteuer bemisst sich dann mindestens nach dem Zehnfachen der pauschalen Einkommensgrundlage. Die Kontrollrechnung mit den Schweizer Vermögenswerten und Einkünften sollte vor dem Zuzug geprüft werden.

Steuerberechnung

Vermögenssteuer im Kanton Obwalden berechnen

Für Vergleichsrechnungen verweist die Steuerverwaltung auf den Steuerrechner der ESTV für Einkommen und Vermögen. Informationen zur Neuschätzung der Grundstücke ab 2025 und zur Mitwirkung der Eigentümer stellt die Steuerverwaltung auf einer eigenen Seite bereit.

Standardfall oder Beratungsfall?

Wann wird die Obwaldner Vermögenssteuer komplex?

Einfaches Wertschriftendepot

Bankkonten und kotierte Wertschriften lassen sich anhand von Steuerauszügen und Kurswerten meist einfach erfassen. Wegen des proportionalen Satzes ist die Steuer gut abschätzbar.

Unternehmensbeteiligung

Private Aktien oder GmbH-Anteile können erhebliche Bewertungsfragen auslösen. Der Steuerwert kann deutlich über der verfügbaren Liquidität liegen.

Liegenschaften

Bei Liegenschaften sind der Netto-Steuerwert nach der Neuschätzung, Hypotheken, die Minimalsteuer und gegebenenfalls eine interkantonale Steuerausscheidung zu berücksichtigen.

Internationale Vermögen

Bei Depots, Gesellschaften oder Immobilien in mehreren Staaten müssen Bewertung, Währungsumrechnung und internationale Zuordnung aufeinander abgestimmt werden.

Elektronische Deklaration

Vermögen im eSteuerportal Obwalden deklarieren

Einkommen und Vermögen werden gemeinsam in der Steuererklärung deklariert, im Kanton Obwalden über das eSteuerportal mit der Software eTax, ergänzt durch die App Snap.Share. Nach den Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung ist die Steuererklärung innert 60 Tagen nach Empfang der Mitteilung der Steuerverwaltung einzureichen; eine Fristerstreckung kann online beantragt werden.

Vermögenssteuerberatung

Komplexe Vermögensverhältnisse im Kanton Obwalden?

Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung und Bewertung von Vermögen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen sowie bei Zuzug, Wohnortwahl und der Besteuerung nach dem Aufwand.

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