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Schweiz–USA-Steuerberatung

Erbschaft und Schenkung Schweiz–USA

Grenzüberschreitende Nachlass- und Schenkungssteuerberatung

Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Domicile, Belegenheitsregeln und die Art der Vermögenswerte bestimmen, ob eine Erbschaft oder Schenkung in der Schweiz, in den USA oder in beiden Staaten steuerlich und meldepflichtig ist. Wir koordinieren Estate Tax, Gift Tax, kantonale Steuern und internationale Informationsmeldungen.

Zwei unterschiedliche Anknüpfungssysteme

Staatsangehörigkeit, Domicile und Vermögenssitus

Die US-Nachlass- und Schenkungssteuer knüpft bei US-Staatsbürgern grundsätzlich an das weltweite Vermögen an. Bei Nicht-US-Staatsbürgern ist für die Estate Tax insbesondere das US-amerikanische Domicile und bei fehlendem US-Domicile der US-Situs bestimmter Vermögenswerte relevant.

In der Schweiz werden Erbschafts- und Schenkungssteuern kantonal geregelt. Anknüpfungspunkte sind insbesondere der Wohnsitz des Erblassers oder Schenkers, die Lage von Grundstücken und die jeweilige kantonale Gesetzgebung. Ehegatten und direkte Nachkommen sind in vielen, aber nicht allen Konstellationen steuerbefreit.

Zusätzlich können reine Informationsmeldungen entstehen, etwa wenn eine US-Person eine grössere Schenkung oder Erbschaft von einer ausländischen Person erhält.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen für Erbschaften und Schenkungen

Wir analysieren persönliche Anknüpfungspunkte, Vermögenssitus, Begünstigte, Bewertungen und Meldepflichten über beide Staaten.

01

Estate-Tax-Analyse

Prüfung der US-Nachlasssteuerpflicht des weltweiten oder des US-belegenen Vermögens.

  • US Citizenship
  • US Domicile
  • Nonresident Noncitizen
  • Gross Estate
02

Gift-Tax-Analyse

Beurteilung lebzeitiger Vermögensübertragungen und US-Schenkungssteuerfolgen.

  • Form 709
  • Annual Exclusion
  • Lifetime Exemption
  • Gift Splitting
03

Schweizer Kantonssteuer

Prüfung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuer nach Wohnsitz, Verwandtschaft und Vermögensart.

  • Wohnsitzkanton
  • Verwandtschaftsgrad
  • Grundstücke
  • Steuerbefreiungen
04

US-Situs-Prüfung

Einordnung der Vermögenswerte einer nicht in den USA domizilierten Person.

  • US-Immobilien
  • Aktien US-amerikanischer Gesellschaften
  • Bank- und Brokervermögen
  • Lebensversicherungen
05

Form 3520

Informationsmeldung für bestimmte ausländische Schenkungen, Erbschaften und Trusttransaktionen.

  • Foreign Gifts
  • Foreign Bequests
  • Foreign Trusts
  • Meldegrenzen
06

Bewertung

Koordination von Marktwerten und Bewertungsunterlagen für Immobilien, Gesellschaften und sonstige Vermögenswerte.

  • Fair Market Value
  • Immobilienbewertungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Discounts und Dokumentation
07

DBA- und Credit-Prüfung

Koordination möglicher Doppelbesteuerung und ausländischer Nachlass- oder Erbschaftsteuern.

  • Estate Tax Treaty
  • Foreign Death Tax Credit
  • Situs Allocation
  • Dokumentation
08

Trusts und Stiftungen

US- und Schweizer Steueranalyse ausländischer Nachlass-, Trust- und Stiftungsstrukturen.

  • Grantor und Non-Grantor Trust
  • Form 3520 und 3520-A
  • Distributions
  • Beneficiary Reporting
09

Nachlassplanung

Planung von Testament, Begünstigung, Vermögensstruktur und Übertragungszeitpunkt.

  • Lebzeitige Schenkung
  • Testamentarischer Übergang
  • Liquiditätsplanung
  • Koordination mit Rechtsberatern

US Estate und Gift Tax

Die US-Anknüpfung hängt nicht nur vom Wohnsitz ab

US-Staatsbürger und US-Domiciliaries

US-Staatsbürger und Personen mit US-Domicile unterliegen grundsätzlich mit ihrem weltweiten Vermögen der US Estate Tax und bei lebzeitigen Übertragungen der US Gift Tax. Die einkommensteuerliche Ansässigkeit und das estate-tax-rechtliche Domicile sind nicht zwingend identisch.

  • Weltweites Vermögen im Gross Estate
  • Lebzeitige Schenkungen und Form 709
  • Unified Credit und frühere steuerpflichtige Schenkungen
  • Marital Deduction und Staatsangehörigkeit des Ehegatten
  • Generation-Skipping Transfer Tax

Schweizer Erbschafts- und Schenkungssteuer

Kantonale Regeln bestimmen Steuerpflicht und Befreiung

Die Schweiz erhebt keine allgemeine direkte Bundessteuer auf Erbschaften und Schenkungen. Die Belastung richtet sich nach den jeweiligen kantonalen Vorschriften.

Persönliche Anknüpfung

Wohnsitz des Erblassers oder Schenkers

  • Kantonale Zuständigkeit
  • Steuerpflicht des beweglichen Vermögens
  • Verwandtschaftsgrad der begünstigten Person
  • Befreiungen für Ehegatten und Nachkommen
  • Fristen und kantonale Deklarationsverfahren
Sachliche Anknüpfung

Grundstücke und besondere Vermögenswerte

  • Schweizer Grundstücke nach Belegenheitskanton
  • Ausländische Immobilien und Steuerausscheidung
  • Beteiligungen und Unternehmensnachfolge
  • Nießbrauch, Wohnrechte und wiederkehrende Leistungen
  • Bewertung nach kantonalem Recht

Ausländische Erbschaften an US-Personen

Form 3520 kann auch ohne US-Steuer anfallen

Informationsmeldung des Empfängers

Erhält eine US-Person eine grössere Schenkung oder Erbschaft von einer ausländischen natürlichen Person oder einem ausländischen Nachlass, kann eine Meldung auf Form 3520 erforderlich sein, obwohl der Vermögensübergang beim Empfänger grundsätzlich keine US-Einkommensteuer auslöst.

  • Identität und Status des Zuwendenden
  • Wert und Art der erhaltenen Vermögenswerte
  • Datum der Übertragung
  • Abgrenzung ausländischer Person, Gesellschaft und Trust
  • Gesonderte Regeln bei Zahlungen aus Foreign Trusts

Gestaltungs- und Nachlassplanung

Lebzeitige Schenkung oder Erwerb von Todes wegen?

A

Basis und Step-up

Eine Schenkung übernimmt in den USA häufig die historische Basis, während ein Erwerb von Todes wegen einen Marktwertansatz ermöglichen kann. Die Schweizer Behandlung ist gesondert zu prüfen.

B

US-Situs reduzieren

Bei Nicht-US-Personen kann die rechtzeitige Strukturierung von US-belegenem Vermögen für die Estate Tax relevant sein.

C

Nicht-US-Ehegatte

Die unbegrenzte US Marital Deduction steht bei einem nicht US-amerikanischen überlebenden Ehegatten nicht ohne Weiteres zur Verfügung.

D

Unternehmensnachfolge

Bewertung, Stimmrechte, Minderheitsanteile, Liquidität und zukünftige Kontrolle müssen steuerlich und rechtlich abgestimmt werden.

E

Trust oder Stiftung

Eine zivilrechtlich wirksame Asset-Protection-Struktur kann aus US-Sicht umfangreiche Grantor-, Beneficiary- und Reporting-Folgen haben.

F

Versicherung und Liquidität

Nachlasssteuer, Pflichtteile, Immobilien und Unternehmensvermögen können erheblichen Liquiditätsbedarf im Nachlass erzeugen.

Typische Vermögenswerte

Der steuerliche Situs muss einzeln bestimmt werden

Keine pauschale Einordnung des Gesamtdepots

  • Schweizer und US-amerikanische Bankkonten
  • Aktien US-amerikanischer und ausländischer Gesellschaften
  • Brokerkonten mit gemischten Vermögenswerten
  • Schweizer und US-Immobilien
  • Lebensversicherungen und Rentenansprüche
  • LLCs, Partnerships, AGs und GmbHs
  • Trusts, Stiftungen und Treuhandvermögen
  • Geistiges Eigentum und sonstige immaterielle Rechte

Zusammenarbeit

So läuft ein grenzüberschreitendes Nachlassmandat ab

Schritt 1

Personenstatus

Wir prüfen Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Domicile, Familienverhältnisse und Begünstigte.

Schritt 2

Vermögensinventar

Vermögenswerte, Situs, Eigentumsform, Bewertungen und frühere Schenkungen werden erfasst.

Schritt 3

Steuer- und Meldeanalyse

US Estate/Gift Tax, kantonale Steuer, DBA, Form 3520 und weitere Formulare werden bestimmt.

Schritt 4

Umsetzung

Erklärungen, Bewertungen und steuerliche Positionen werden mit Nachlass- und Rechtsberatern koordiniert.

Häufige Fragen

Erbschaft und Schenkung Schweiz–USA

Muss eine US-Person eine Schweizer Erbschaft in den USA versteuern?
Der Erhalt einer Erbschaft ist beim Begünstigten grundsätzlich nicht als normales US-Einkommen steuerpflichtig. Je nach Höhe und Herkunft kann jedoch Form 3520 erforderlich sein. Der Nachlass selbst kann zusätzlich US Estate Tax unterliegen, wenn der Erblasser US-Staatsbürger, US-domiciled oder Eigentümer von US-Situs-Vermögen war.
Gibt es in der Schweiz eine einheitliche Erbschaftsteuer?
Nein. Erbschafts- und Schenkungssteuern werden grundsätzlich kantonal geregelt. Steuerpflicht, Freibeträge, Befreiungen und Steuersätze hängen insbesondere vom zuständigen Kanton und dem Verwandtschaftsgrad ab.
Sind Aktien US-amerikanischer Gesellschaften US-Situs-Vermögen?
Für die US Estate Tax eines nicht in den USA domizilierten Nicht-US-Staatsbürgers gelten Aktien US-amerikanischer Gesellschaften grundsätzlich als US-Situs-Vermögen. Für die US Gift Tax gelten teilweise andere Situs-Regeln, weshalb Erbschaft und Schenkung getrennt geprüft werden müssen.
Wann ist Form 3520 für eine ausländische Schenkung oder Erbschaft erforderlich?
Eine US-Person muss grössere Schenkungen oder Erbschaften von ausländischen Personen grundsätzlich melden, wenn die einschlägige jährliche Schwelle überschritten wird. Für Zuwendungen aus ausländischen Gesellschaften oder Partnerships gelten gesonderte, niedrigere und indexierte Schwellen.
Ist eine Schenkung steuerlich günstiger als eine Erbschaft?
Nicht zwingend. Zu vergleichen sind Gift Tax, Estate Tax, kantonale Schenkungs- oder Erbschaftsteuer, die steuerliche Basis beim Empfänger, mögliche Step-up-Regeln sowie Kontrolle und Liquidität. Eine isolierte Betrachtung nur der Übertragungssteuer kann zu einem ungünstigen Gesamtergebnis führen.
Erstellen Sie auch Testamente oder Trusturkunden?
Wir übernehmen die steuerliche Analyse, Planung und Deklaration. Testamente, Trusturkunden und andere rechtsgestaltende Dokumente müssen durch entsprechend zugelassene Rechtsberater der betroffenen Rechtsordnung erstellt werden. Wir koordinieren die steuerlichen Anforderungen mit diesen Beratern.

Kontakt

Besprechen wir Ihre grenzüberschreitende Erbschaft oder Schenkung.

Im Erstgespräch klären wir Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Domicile, Verwandtschaft, Vermögenswerte, Situs, Bewertungen, frühere Schenkungen und mögliche Meldepflichten.