Schweizer Altersvorsorge
Schweizer AHV-Rente bei Wohnsitz in den USA
Wer nach dem Wegzug in die USA eine Schweizer AHV- oder IV-Rente bezieht, muss Anspruch, Auszahlung, US-Steuererklärung und die Einordnung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen gemeinsam prüfen. Die AHV ist dabei von einer Schweizer Pensionskasse, einer Säule 3a und einer US Social Security zu unterscheiden.
Ruhestand zwischen Schweiz und USA
Die Auszahlung ist nur der erste Teil der Prüfung
Eine AHV-Rente kann in die USA überwiesen werden. Steuerlich sind jedoch mehrere Ebenen auseinanderzuhalten: der Anspruch gegenüber der Schweizer Ausgleichskasse, die steuerliche Ansässigkeit, das US-Welteinkommensprinzip und die Regeln des DBA Schweiz–USA.
Zusätzlich ist zu klären, ob es sich um eine ordentliche Altersrente, eine Hinterlassenenrente, eine IV-Leistung oder eine Kapitalabfindung handelt.
Was ist zu prüfen?
AHV, US-Steuer und DBA richtig koordinieren
Die konkrete Behandlung hängt insbesondere von US-Staatsangehörigkeit, Ansässigkeit, Rentenart und weiteren Einkünften ab.
Anspruch und Auszahlung
Prüfung, ob die Rente bei Wohnsitz in den USA weiterbezogen werden kann.
- Ordentliche AHV- und IV-Rente
- Hinterlassenenrente
- Auszahlung auf Schweizer oder US-Konto
- Sozialversicherungsabkommen Schweiz–USA
US-Besteuerung
Einordnung der AHV-Zahlung in der US-Steuererklärung.
- Worldwide Income
- US-Staatsbürger oder Resident Alien
- Federal Income Tax
- State-Tax-Folgen
DBA Schweiz–USA
Prüfung des einschlägigen Abkommensartikels und möglicher Entlastungen.
- Ansässigkeit nach dem DBA
- Renten- und Sozialversicherungsregeln
- Saving Clause bei US-Personen
- Doppelbesteuerungsentlastung
Schweizer Seite
Einordnung der Rente für die Schweizer Deklaration und allfällige Quellensteuerfragen.
- Steuerpflicht vor oder nach dem Wegzug
- Schweizer Steuererklärung
- Quellensteuer und Rückerstattung
- Nachweise der Ausgleichskasse
Weitere Vorsorge
AHV darf nicht mit anderen Vorsorgepositionen vermischt werden.
- Pensionskasse und Freizügigkeit
- Säule 3a
- US Social Security
- 401(k), IRA und US-Pensionen
US-Meldepflichten
Die Rente selbst ist nicht automatisch ein ausländisches Konto, die Zahlungs- und Vorsorgestruktur kann aber weitere Meldungen auslösen.
- FBAR und Form 8938
- Ausländische Konten
- Vorsorge- und Versicherungswerte
- Dokumentation und Umrechnung
Typische Fälle
Unterschiedliche Situationen, unterschiedliche Prüfung
Schweizer Staatsbürger im US-Ruhestand
- AHV-Rente wird an den US-Wohnsitz überwiesen
- Keine Schweizer Steueransässigkeit mehr
- US-Bundesstaat kann eigene Regeln anwenden
- Weitere Schweizer Renten oder Kapitalanlagen vorhanden
US-Person mit Schweizer AHV-Anspruch
- US-Staatsbürger oder Green-Card-Inhaber
- AHV neben US Social Security
- US-Steuererklärung mit weltweiten Einkünften
- Foreign Tax Credit und DBA-Entlastung prüfen
Vorgehensweise
So wird die AHV-Rente grenzüberschreitend geprüft
Rentenart erfassen
AHV, IV, Hinterlassenenrente, Pensionskasse und weitere Leistungen werden getrennt erfasst.
Steuerstatus bestimmen
US-Staatsangehörigkeit, Green Card, Wohnsitz, DBA-Ansässigkeit und State-Tax-Status werden geprüft.
Besteuerung zuordnen
Schweizer Regeln, US-Recht und der einschlägige DBA-Artikel werden aufeinander abgestimmt.
Erklärungen koordinieren
US-Steuererklärung, Schweizer Deklaration, Anrechnung und Nachweise werden konsistent umgesetzt.
Schweiz–USA-Rentenberatung
Sie beziehen eine Schweizer AHV-Rente in den USA?
Wir prüfen Anspruch, Rentenart, US-Steuer, DBA-Einordnung und die Abstimmung mit weiteren Schweizer und US-amerikanischen Vorsorgeleistungen.
