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Kanton Genf · Vermögenssteuer

Vermögenssteuer im Kanton Genf

Natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz im Kanton Genf unterliegen mit ihrem steuerbaren Reinvermögen der kantonalen und kommunalen Vermögenssteuer. Genf kombiniert zwei Stufentarife: Die einfache Steuer von 1,49 ‰ bis 3,83 ‰ trägt die Zuschläge von Kanton und Gemeinde, eine Zusatzsteuer von bis zu 1,1475 ‰ wird ohne Zuschläge erhoben.

Überblick

Wie funktioniert die Genfer Vermögenssteuer?

Die Vermögenssteuer erfasst grundsätzlich das gesamte Vermögen am Ende der Steuerperiode: Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Lebensversicherungen und weitere Vermögensrechte. Von den Aktiven werden die Schulden abgezogen.

Danach werden Sozialabzüge berücksichtigt: 2026 CHF 87’872 für Alleinstehende, CHF 175’743 für Ehepaare und Alleinstehende mit minderjährigen Kindern sowie CHF 43’936 je Familienlast. Selbständigerwerbende können zusätzlich die Hälfte des im Betrieb investierten Vermögens abziehen, höchstens CHF 534’500.

Auf das steuerbare Vermögen wird der Stufentarif angewendet; für Alleinstehende und Ehepaare gilt derselbe Tarif. Auf die einfache Steuer erheben der Kanton 48,5 Zuschlagsrappen und die Gemeinde ihren eigenen Zuschlag; die Zusatzsteuer kommt ohne Zuschläge hinzu.

Zwei Tarife greifen ineinander.

Die einfache Steuer steigt stufenweise von 1,49 ‰ auf 3,83 ‰ für den Teil über CHF 1’780’823. Daneben wird eine Zusatzsteuer («impôt supplémentaire sur la fortune») von 0 ‰ bis 1,1475 ‰ für den Teil über CHF 3’561’646 erhoben, auf der weder Kanton noch Gemeinden Zuschläge erheben.

Systematik

Vier Schritte zur Genfer Vermögenssteuer

1. Vermögenswerte erfassen

Bankguthaben, Wertschriften, Beteiligungen, Liegenschaften, Rückkaufswerte von Versicherungen und weitere Vermögensrechte werden mit dem Stand am Ende der Steuerperiode erfasst.

2. Vermögenswerte bewerten

Grundsätzlich gilt der Verkehrswert. Gekaufte Liegenschaften werden zum Kaufpreis erfasst, selbst genutzte Villen und Wohnungen mit einem Abschlag von 4 % pro Jahr ununterbrochener Nutzung, höchstens 40 %; Mietliegenschaften über die kapitalisierten Mieterträge.

3. Schulden und Sozialabzüge abziehen

Nachgewiesene Schulden reduzieren das Reinvermögen. Danach werden die Sozialabzüge von CHF 87’872 bzw. CHF 175’743 und CHF 43’936 je Familienlast berücksichtigt.

4. Tarife und Zuschläge anwenden

Auf die einfache Steuer erhebt der Kanton 48,5 Rappen pro Franken, die Gemeinde ihre eigenen Zuschläge, in der Stadt Genf 45,49 Rappen. Die Zusatzsteuer kommt ohne Zuschläge hinzu; die Belastungsobergrenze kann die Steuer senken.

Beispiel Stadt Genf 2026: rund 6,34 ‰.

Bei einem steuerbaren Vermögen von CHF 2 Mio. beträgt die einfache Steuer rund CHF 6’037. Mit den Zuschlägen ergeben sich rund CHF 8’965 Kantons- und CHF 2’746 Gemeindesteuer, dazu rund CHF 969 Zusatzsteuer – zusammen rund CHF 12’680 oder 6,34 ‰, bei Wohnsitz und Arbeitsort in der Stadt Genf und ohne Belastungsobergrenze.

Besonderheit Genf

Zusatzsteuer, Belastungsobergrenze und Bewertung

Genf kennt neben der einfachen Vermögenssteuer eine Zusatzsteuer ohne Zuschläge und begrenzt die gesamte Einkommens- und Vermögenssteuer auf 60 % des steuerbaren Einkommens. Für Liegenschaften gelten eigene Bewertungsregeln.

Belastungsobergrenze («bouclier fiscal»)

Für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen die Einkommens- und Vermögenssteuern von Kanton und Gemeinde einschliesslich Zuschlägen zusammen höchstens 60 % des steuerbaren Nettoeinkommens betragen. Als Vermögensertrag wird dabei mindestens 1 % des Reinvermögens angerechnet; gekürzt wird die Vermögenssteuer.

Zusatzsteuer ohne Zuschläge

Die Zusatzsteuer nach Art. 59 Abs. 2 LIPP beginnt ab einem Vermögen von CHF 118’723 mit 0,0956 ‰ und erreicht 1,1475 ‰ für den Teil über CHF 3’561’646. Weder Kanton noch Gemeinden erheben darauf Zuschläge.

Wohneigentum: Abschlag nach Nutzungsdauer

Der Steuerwert von Villen und Wohnungen, die die Eigentümerschaft selbst bewohnt oder sich oder nahen Angehörigen zur Verfügung hält, sinkt um 4 % pro Jahr ununterbrochener Nutzung, höchstens um 40 %. Der Übergang an Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder Geschwister durch Güterrecht, Schenkung oder Erbgang unterbricht die Dauer nicht.

Neubewertung 2025 und Indexierung

Mit dem Gesetz über die Schätzung bestimmter Liegenschaften (LEFI) wurde der Steuerwert bestimmter Villen und Stockwerkeigentumswohnungen für 2025 um 12 % erhöht. Ab 2026 wird er jährlich indexiert; die Eigentümer erhalten den Wert vor dem 31. März.

Vermögenssteuertarif 2026 (Art. 59 LIPP, Art. 18 RCEPF)

Teil des steuerbaren VermögensEinfache SteuerZusatzsteuer (ohne Zuschläge)
bis CHF 118’7221,49 ‰0 ‰
CHF 118’723 bis 237’4431,91 ‰0,0956 ‰
CHF 237’444 bis 356’1652,34 ‰0,1169 ‰
CHF 356’166 bis 474’8862,55 ‰0,255 ‰
CHF 474’887 bis 712’3302,76 ‰0,2763 ‰
CHF 712’331 bis 949’7722,98 ‰0,4463 ‰
CHF 949’773 bis 1’187’2153,19 ‰0,4781 ‰
CHF 1’187’216 bis 1’424’6583,40 ‰0,68 ‰
CHF 1’424’659 bis 1’780’8233,61 ‰0,7225 ‰
CHF 1’780’824 bis 3’561’6463,83 ‰0,9563 ‰
über CHF 3’561’6463,83 ‰1,1475 ‰

3,83 ‰ ist nicht die effektive Belastung.

Die Sätze gelten jeweils nur für den Teil des Vermögens in der betreffenden Stufe. Die tatsächliche Belastung ergibt sich erst mit den Zuschlägen von Kanton und Gemeinde und der Zusatzsteuer: In der Stadt Genf sind es bei CHF 2 Mio. rund 6,34 ‰, bei CHF 5 Mio. rund 7,62 ‰ – jeweils ohne Belastungsobergrenze und freiwilligen Kirchenbeitrag.

Wohnort

Die Gemeindezuschläge beeinflussen die Gesamtbelastung

Die 45 Genfer Gemeinden erheben ihre Zuschläge auf der einfachen Einkommens- und Vermögenssteuer zum gleichen Satz für alle Steuerpflichtigen; der Staatsrat genehmigt die Beschlüsse der Gemeinderäte jährlich. 2026 reicht die Spanne von 25 Rappen in Cologny und Genthod bis 51 Rappen in Avully und Chancy.

In der Stadt Genf beträgt der Zuschlag 45,49 Rappen, in Carouge 40, in Lancy 47, in Meyrin 42 und in Vernier 50 Rappen. Der Kantonszuschlag von 48,5 Rappen auf dem Vermögen gilt überall.

Arbeitet eine Person in einer anderen Gemeinde, erhält die Wohngemeinde einen bevorzugten Anteil von 20 % bis 80 %; der Rest wird auf die beteiligten Gemeinden verteilt. Ein Wohnortsvergleich sollte deshalb Wohn- und Arbeitsort sowie Einkommens- und Vermögenssteuer gemeinsam betrachten.

Bewertung

Bewertung: Verkehrswert, Steuerwert der Liegenschaften und Beteiligungen

Das Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet. Bei gekauften Genfer Liegenschaften entspricht der Steuerwert dem Kaufpreis, bei geerbten oder geschenkten dem Wert, den die Steuerverwaltung bei der Übertragung festgesetzt hat. Mietliegenschaften mit mehr als zwei Wohnungen oder mit Geschäftsräumen werden über die kapitalisierten Mieterträge zu jährlich vom Staatsrat festgelegten Sätzen bewertet.

Für selbst genutzte Villen und Wohnungen sinkt der Steuerwert um 4 % pro Jahr ununterbrochener Nutzung, höchstens um 40 %. Für Liegenschaften in anderen Kantonen ist eine Bescheinigung der dortigen Steuerbehörde nötig.

Nicht kotierte Beteiligungen werden nach besonderen Bewertungsregeln erfasst; ihr Steuerwert kann deutlich vom Kaufpreis oder Nominalwert abweichen. Bei Unternehmern machen sie oft einen grossen Teil des steuerbaren Vermögens aus.

International

Vermögen in mehreren Kantonen oder Staaten

Bei Wohnsitz in Genf ist grundsätzlich das weltweite Vermögen zu deklarieren. Ausländische Liegenschaften und Betriebsstätten werden nach den interkantonalen bzw. internationalen Regeln ausgeschieden; ausländische Bankkonten und Depots bleiben dagegen in der Regel in Genf steuerbar.

Steuerberechnung

Vermögenssteuer im Kanton Genf berechnen

Die Steuerverwaltung veröffentlicht jedes Jahr die Tarife mit Berechnungsbeispielen; die für 2026 indexierten Tarife und Abzüge stehen im Reglement RCEPF. Für eine unverbindliche Schätzung steht zudem der Steuerrechner der ESTV zur Verfügung.

Standardfall oder Beratungsfall?

Wann wird die Genfer Vermögenssteuer komplex?

Hohes Vermögen, tiefer Ertrag

Bei ertragsschwachem Vermögen kann die Belastungsobergrenze von 60 % greifen; dabei wird mindestens 1 % Rendite angerechnet. Ob und wie stark sie entlastet, hängt vom steuerbaren Einkommen und der Vermögensstruktur ab.

Unternehmer

Nicht kotierte Beteiligungen können einen grossen Teil des steuerbaren Vermögens ausmachen. Bewertung, Ausschüttungspolitik und die Teilbesteuerung von Dividenden zu 70 % hängen zusammen.

Immobilien

Steuerwert nach Kaufpreis oder Schätzung, Abschlag nach Nutzungsdauer, Indexierung ab 2026, Hypotheken und Liegenschaften in mehreren Kantonen oder in Frankreich erfordern eine sorgfältige Ausscheidung.

Zuzug und Wohnortwahl

Die Gemeindezuschläge unterscheiden sich um bis zu 26 Rappen und wirken auf Einkommen und Vermögen. Bei einem Zuzug aus dem Ausland sind zudem Beginn der Steuerpflicht, Auslandsvermögen und eine allfällige Besteuerung nach dem Aufwand zu klären.

Elektronische Deklaration

Vermögen in der Genfer Steuererklärung deklarieren

Die Steuererklärung ist jedes Jahr vor dem 31. März einzureichen, auch wenn keine Steuer geschuldet ist. Sie lässt sich online über die e-démarches fiscales mit Datenübernahme oder mit der Software GeTax ausfüllen; eine Fristverlängerung kann online beantragt werden.

Vermögenssteuerberatung

Komplexe Vermögensverhältnisse im Kanton Genf?

Wir unterstützen bei der steuerlichen Einordnung und Bewertung von Vermögen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und grenzüberschreitenden Vermögensstrukturen sowie bei Zuzug, Belastungsobergrenze und Wohnortsplanung.

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