Freiburg

Privatpersonen – alle Kantone

Steuererklärung Freiburg

Steuerberatung für Privatpersonen im Kanton Freiburg

Wir erstellen Freiburger Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen für Privatpersonen, Führungskräfte, Unternehmer und Familien – mit besonderem Fokus auf komplexe Vermögensverhältnisse und grenzüberschreitende Fälle zwischen der Schweiz, Deutschland und den USA.

Einkommen und Vermögen

Private Steuerpflicht im Kanton Freiburg

Privatpersonen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Freiburg versteuern grundsätzlich ihr weltweites Einkommen und Vermögen. Neben der direkten Bundessteuer werden kantonale und kommunale Einkommenssteuern sowie die Freiburger Vermögenssteuer erhoben.

Auch Personen ohne Wohnsitz im Kanton können aufgrund von Freiburger Immobilien, Geschäftsbetrieben oder anderen wirtschaftlichen Anknüpfungspunkten beschränkt steuerpflichtig sein.

Bei internationalen Sachverhalten müssen ausländische Konten, Depots, Beteiligungen, Immobilien, Renten und weitere Einkünfte vollständig erfasst und nach den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen eingeordnet werden.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen für Privatpersonen im Freiburg

Der Umfang richtet sich nach Einkommen, Vermögen, Familienverhältnissen, Immobilien, Beteiligungen und internationalen Steuerpflichten.

01

Einkommenssteuererklärung

Erstellung der Freiburger Steuererklärung für Bund, Kanton und Wohnsitzgemeinde.

  • Löhne, Boni und Nebeneinkünfte
  • Renten und Ersatzeinkommen
  • Berufs- und Sozialabzüge
  • Interkantonale Einkünfte
02

Vermögenssteuer

Deklaration des weltweiten Reinvermögens nach den Freiburger Bewertungsregeln.

  • Bank- und Depotvermögen
  • Beteiligungen und Gesellschaftsanteile
  • Kryptowerte und sonstige Anlagen
  • Schulden und Schuldzinsen
03

Wertschriften und Anlagen

Erfassung komplexer Portfolios und ausländischer Bank- und Brokerkonten.

  • Zinsen und Dividenden
  • Strukturierte Produkte
  • Private Kapitalgewinne
  • Verrechnungssteuer
04

Immobilien

Steuerliche Behandlung von selbst genutzten, vermieteten und ausländischen Immobilien.

  • Eigenmietwert und Mietertrag
  • Unterhalt und Investitionen
  • Hypothekarzinsen
  • Steuerausscheidungen
05

Quellensteuer und NOV

Prüfung der Quellensteuerpflicht und Begleitung einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung.

  • Tarif- und Abzugsprüfung
  • NOV-Antrag
  • Zusätzliche Einkünfte
  • Vermögensdeklaration
06

Equity Compensation

Steuerliche Erfassung von Mitarbeiterbeteiligungen und variablen Vergütungen.

  • RSUs und Aktienoptionen
  • Bonusaktien und Mitarbeiteraktien
  • Vesting über mehrere Staaten
  • Arbeitstageaufteilung
07

Unternehmer und Beteiligungen

Private Steuerberatung für Unternehmer, Partner und wesentliche Gesellschafter.

  • Dividenden und Beteiligungsabzug
  • Gesellschafterdarlehen
  • Holding- und Managementgesellschaften
  • Unternehmensnachfolge
08

Vorsorge und Pensionierung

Steuerliche Planung von Pensionskasse, Säule 3a, Renten und Kapitalleistungen.

  • Pensionskasseneinkäufe
  • Gestaffelte Kapitalbezüge
  • Ausländische Vorsorgepläne
  • Rentenbesteuerung
09

Veranlagung und Verfahren

Prüfung der Freiburger Veranlagung und Vertretung bei Rückfragen oder Einsprachen.

  • Veranlagungskontrolle
  • Behördenkorrespondenz
  • Einsprachen
  • Nachdeklarationen

Deklaration und Behörden

Das Steuerverfahren im Kanton Freiburg

Elektronische Steuererklärung mit FriTax

Natürliche Personen können ihre Steuererklärung mit FriTax online ausfüllen und elektronisch einreichen. Bei elektronischer Übermittlung entfällt der Postversand der vollständigen Steuererklärung; zudem müssen weniger Belege eingereicht werden. FriTax zeigt anhand der deklarierten Sachverhalte an, welche Unterlagen beizufügen sind.

  • Einkommen und Vermögen vollständig erfassen
  • Wertschriften, Liegenschaften und Abzüge deklarieren
  • Erforderliche Belege elektronisch übermitteln
  • Übermittlungsquittung und Veranlagung prüfen

Paketübersicht

Freiburger Private-Client-Pakete

Die Beträge dienen als Orientierungsrahmen. Nach Prüfung des Sachverhalts erhalten Sie vor Beginn ein schriftliches Angebot. Ausländische Steuererklärungen werden durch die jeweils zuständige Gesellschaft separat beauftragt und abgerechnet.

Freiburg Complex Swiss Only

CHF 1’100–1’900

Komplexere Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuererklärung ohne parallele US- oder deutsche Erklärung.

  • Freiburger Einkommens- und Vermögenssteuererklärung
  • Wertschriften, Vorsorge und Immobilien
  • Prüfung der Veranlagung
  • Einfache Rückfragen des Steueramts
Angebot anfordern

Freiburg–Deutschland

CHF 1’500–2’300

Freiburger Privatpersonen mit deutschem Wohnsitzbezug, Einkommen, Renten, Immobilien oder Vermögen.

  • Alle Leistungen des Schweizer Pakets
  • Anwendung des DBA Schweiz–Deutschland
  • Abstimmung von Einkünften und Steueranrechnung
  • Zusammenarbeit mit der deutschen Beratungsgesellschaft

Deutsche Erklärung wird separat angeboten und abgerechnet.

Angebot anfordern

Freiburg Private Client Plus

ab CHF 2’600

Unternehmer, Partner, bedeutende Gesellschafter und Familien mit mehreren Gesellschaften oder Staaten.

  • Individuelle Einkommens- und Vermögenssteuerplanung
  • Holding-, Beteiligungs- und Partnerschaftsstrukturen
  • Mehrstaatige Einkünfte und Vermögenswerte
  • Erweiterte Behörden- und Ruling-Unterstützung
Individuelles Angebot

Zusammenarbeit

So läuft ein Freiburger Steuermandat ab

Schritt 1

Erstgespräch

Klärung von Wohnsitz, Einkommen, Vermögen und internationalen Steuerbeziehungen.

Schritt 2

Auftrag und Honorar

Schriftliche Auftragsbestätigung mit klarer Trennung der Schweizer, US-amerikanischen und deutschen Leistungen.

Schritt 3

Sicherer Upload

Einmalige Sammlung von Lohnausweisen, Depotauszügen, Vorsorge-, Beteiligungs- und Immobiliendaten.

Schritt 4

Entwurf

Erstellung der Freiburger Einkommens- und Vermögenssteuererklärung und Abstimmung offener Punkte.

Schritt 5

Cross-Border-Abgleich

Koordination von Einkunftsquellen, Steueranrechnung und DBA-Positionen mit den anderen Ländern.

Schritt 6

Einreichung und Prüfung

Freigabe, Einreichung und spätere Kontrolle der Freiburger Veranlagung.

Cross-Border Tax

Freiburger Privatpersonen mit internationalen Verbindungen

Die Schweizer Deklaration darf nicht isoliert von ausländischen Steuererklärungen betrachtet werden. Einkunftsqualifikation, Ansässigkeit, Arbeitstage, Vermögenswerte und Steueranrechnung müssen über alle beteiligten Staaten konsistent sein.

CH ↔ US

Freiburg–USA

Für US-Staatsbürger, Green-Card-Inhaber und andere Personen mit paralleler US-Steuerpflicht.

  • Foreign Tax Credits
  • FBAR und Form 8938
  • PFIC- und Depotthemen
  • US-Renten und Gesellschaftsbeteiligungen
Leistungen Schweiz–USA
CH ↔ DE

Freiburg–Deutschland

Für Personen mit deutschem Einkommen, Immobilien, Renten, Beteiligungen oder Wohnsitzgeschichte.

  • DBA-Ansässigkeit
  • Grenzgänger und Arbeitstage
  • Immobilien und Vermietung
  • Renten und Unternehmensbeteiligungen
Leistungen Schweiz–Deutschland

Häufige Fragen

Steuererklärung für Privatpersonen im Freiburg

Bis wann muss die Freiburger Steuererklärung 2025 eingereicht werden?
Unselbstständig Erwerbende reichen die Steuererklärung grundsätzlich bis zum der aufgedruckten Einreichefrist ein. Für selbstständig Erwerbende gilt grundsätzlich der der aufgedruckten Einreichefrist. Massgeblich bleibt der persönliche Steuererklärungsbogen.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
Eine Fristerstreckung kann über die kantonalen Online-Dienste beantragt werden. Bei Zahlung der vorgesehenen Gebühr von CHF 20 wird regelmässig eine Verlängerung bis zum 30. Juni gewährt. Massgeblich bleiben die Angaben auf der Steuererklärung und die kantonalen Fristen.
Was ist FriTax?
FriTax ist die neue browserbasierte Steuererklärung für natürliche Personen. Sie wird erstmals für die Steuerperiode 2025 verwendet und ersetzt die frühere Desktop-Lösung. Der Zugang erfolgt über AGOV und die Zugangsdaten auf dem Steuererklärungsbogen.
Kann ich meine Steuererklärung mit Ihnen teilen?
Ja. Nach Eröffnung der Steuererklärung kann sie über die Teilen-Funktion in FriTax an eine bei AGOV registrierte Drittperson oder steuerliche Vertretung freigegeben werden.
Betreuen Sie auch einfache Lohnausweisfälle?
Unser Schwerpunkt liegt auf komplexeren Privatmandaten mit erheblichen Vermögenswerten, mehreren Einkunftsarten, Beteiligungen, Immobilien oder grenzüberschreitenden Steuerpflichten. Einfache rein inländische Lohnausweisfälle sind nicht unser Kernbereich.
Werden US- oder deutsche Steuererklärungen im Paketpreis mitberechnet?
Nein. Die Paketpreise betreffen die Schweizer Seite über Sesch TaxRep GmbH. US-amerikanische und deutsche Steuererklärungen werden durch die jeweils zuständige Gesellschaft separat beauftragt und abgerechnet.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Freiburger Steuererklärung.

Im Erstgespräch klären wir Wohnsitz, Einkommens- und Vermögensarten, Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und mögliche Steuerpflichten in Deutschland oder den USA.