Basel-Landschaft

Privatpersonen – alle Kantone

Steuererklärung Basel-Landschaft

Steuerberatung für Privatpersonen im Kanton Basel-Landschaft

Wir erstellen Baselbieter Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen für Privatpersonen, Führungskräfte, Unternehmer und Familien – mit besonderem Fokus auf komplexe Vermögensverhältnisse und grenzüberschreitende Fälle zwischen der Schweiz, Deutschland und den USA.

Einkommen und Vermögen

Private Steuerpflicht im Kanton Basel-Landschaft

Privatpersonen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Basel-Landschaft versteuern grundsätzlich ihr weltweites Einkommen und Vermögen. Neben der direkten Bundessteuer werden kantonale und kommunale Einkommenssteuern sowie die Baselbieter Vermögenssteuer erhoben.

Auch Personen ohne Wohnsitz im Kanton können aufgrund von Baselbieter Immobilien, Geschäftsbetrieben oder anderen wirtschaftlichen Anknüpfungspunkten beschränkt steuerpflichtig sein.

Bei internationalen Sachverhalten müssen ausländische Konten, Depots, Beteiligungen, Immobilien, Renten und weitere Einkünfte vollständig erfasst und nach den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen eingeordnet werden.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen für Privatpersonen im Basel-Landschaft

Der Umfang richtet sich nach Einkommen, Vermögen, Familienverhältnissen, Immobilien, Beteiligungen und internationalen Steuerpflichten.

01

Einkommenssteuererklärung

Erstellung der Baselbieter Steuererklärung für Bund, Kanton und Wohnsitzgemeinde.

  • Löhne, Boni und Nebeneinkünfte
  • Renten und Ersatzeinkommen
  • Berufs- und Sozialabzüge
  • Interkantonale Einkünfte
02

Vermögenssteuer

Deklaration des weltweiten Reinvermögens nach den Baselbieter Bewertungsregeln.

  • Bank- und Depotvermögen
  • Beteiligungen und Gesellschaftsanteile
  • Kryptowerte und sonstige Anlagen
  • Schulden und Schuldzinsen
03

Wertschriften und Anlagen

Erfassung komplexer Portfolios und ausländischer Bank- und Brokerkonten.

  • Zinsen und Dividenden
  • Strukturierte Produkte
  • Private Kapitalgewinne
  • Verrechnungssteuer
04

Immobilien

Steuerliche Behandlung von selbst genutzten, vermieteten und ausländischen Immobilien.

  • Eigenmietwert und Mietertrag
  • Unterhalt und Investitionen
  • Hypothekarzinsen
  • Steuerausscheidungen
05

Quellensteuer und NOV

Prüfung der Quellensteuerpflicht und Begleitung einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung.

  • Tarif- und Abzugsprüfung
  • NOV-Antrag
  • Zusätzliche Einkünfte
  • Vermögensdeklaration
06

Equity Compensation

Steuerliche Erfassung von Mitarbeiterbeteiligungen und variablen Vergütungen.

  • RSUs und Aktienoptionen
  • Bonusaktien und Mitarbeiteraktien
  • Vesting über mehrere Staaten
  • Arbeitstageaufteilung
07

Unternehmer und Beteiligungen

Private Steuerberatung für Unternehmer, Partner und wesentliche Gesellschafter.

  • Dividenden und Beteiligungsabzug
  • Gesellschafterdarlehen
  • Holding- und Managementgesellschaften
  • Unternehmensnachfolge
08

Vorsorge und Pensionierung

Steuerliche Planung von Pensionskasse, Säule 3a, Renten und Kapitalleistungen.

  • Pensionskasseneinkäufe
  • Gestaffelte Kapitalbezüge
  • Ausländische Vorsorgepläne
  • Rentenbesteuerung
09

Veranlagung und Verfahren

Prüfung der Baselbieter Veranlagung und Vertretung bei Rückfragen oder Einsprachen.

  • Veranlagungskontrolle
  • Behördenkorrespondenz
  • Einsprachen
  • Nachdeklarationen

Deklaration und Behörden

Das Steuerverfahren in Basel-Landschaft

Elektronische Steuererklärung mit E-Tax BL

Natürliche Personen können ihre Steuererklärung mit der Online-Lösung E-Tax BL vollständig elektronisch ausfüllen und übermitteln. Das BL-Konto ist der zentrale Zugang zu den digitalen Steuerdienstleistungen; seit Juni 2025 erfolgt die Anmeldung über AGOV.

  • Einkommen und Vermögen vollständig erfassen
  • Belege elektronisch übermitteln
  • Steuererklärung unterschriftsfrei einreichen
  • Veranlagung und Schlussrechnung prüfen

Paketübersicht

Baselbieter Private-Client-Pakete

Die Beträge dienen als Orientierungsrahmen. Nach Prüfung des Sachverhalts erhalten Sie vor Beginn ein schriftliches Angebot. Ausländische Steuererklärungen werden durch die jeweils zuständige Gesellschaft separat beauftragt und abgerechnet.

Basel-Landschaft Complex Swiss Only

CHF 1’100–1’900

Komplexere Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuererklärung ohne parallele US- oder deutsche Erklärung.

  • Baselbieter Einkommens- und Vermögenssteuererklärung
  • Wertschriften, Vorsorge und Immobilien
  • Prüfung der Veranlagung
  • Einfache Rückfragen des Steueramts
Angebot anfordern

Basel-Landschaft–Deutschland

CHF 1’500–2’300

Baselbieter Privatpersonen mit deutschem Wohnsitzbezug, Einkommen, Renten, Immobilien oder Vermögen.

  • Alle Leistungen des Schweizer Pakets
  • Anwendung des DBA Schweiz–Deutschland
  • Abstimmung von Einkünften und Steueranrechnung
  • Zusammenarbeit mit der deutschen Beratungsgesellschaft

Deutsche Erklärung wird separat angeboten und abgerechnet.

Angebot anfordern

Basel-Landschaft Private Client Plus

ab CHF 2’600

Unternehmer, Partner, bedeutende Gesellschafter und Familien mit mehreren Gesellschaften oder Staaten.

  • Individuelle Einkommens- und Vermögenssteuerplanung
  • Holding-, Beteiligungs- und Partnerschaftsstrukturen
  • Mehrstaatige Einkünfte und Vermögenswerte
  • Erweiterte Behörden- und Ruling-Unterstützung
Individuelles Angebot

Zusammenarbeit

So läuft ein Baselbieter Steuermandat ab

Schritt 1

Erstgespräch

Klärung von Wohnsitz, Einkommen, Vermögen und internationalen Steuerbeziehungen.

Schritt 2

Auftrag und Honorar

Schriftliche Auftragsbestätigung mit klarer Trennung der Schweizer, US-amerikanischen und deutschen Leistungen.

Schritt 3

Sicherer Upload

Einmalige Sammlung von Lohnausweisen, Depotauszügen, Vorsorge-, Beteiligungs- und Immobiliendaten.

Schritt 4

Entwurf

Erstellung der Baselbieter Einkommens- und Vermögenssteuererklärung und Abstimmung offener Punkte.

Schritt 5

Cross-Border-Abgleich

Koordination von Einkunftsquellen, Steueranrechnung und DBA-Positionen mit den anderen Ländern.

Schritt 6

Einreichung und Prüfung

Freigabe, Einreichung und spätere Kontrolle der Baselbieter Veranlagung.

Cross-Border Tax

Baselbieter Privatpersonen mit internationalen Verbindungen

Die Schweizer Deklaration darf nicht isoliert von ausländischen Steuererklärungen betrachtet werden. Einkunftsqualifikation, Ansässigkeit, Arbeitstage, Vermögenswerte und Steueranrechnung müssen über alle beteiligten Staaten konsistent sein.

CH ↔ US

Basel-Landschaft–USA

Für US-Staatsbürger, Green-Card-Inhaber und andere Personen mit paralleler US-Steuerpflicht.

  • Foreign Tax Credits
  • FBAR und Form 8938
  • PFIC- und Depotthemen
  • US-Renten und Gesellschaftsbeteiligungen
Leistungen Schweiz–USA
CH ↔ DE

Basel-Landschaft–Deutschland

Für Personen mit deutschem Einkommen, Immobilien, Renten, Beteiligungen oder Wohnsitzgeschichte.

  • DBA-Ansässigkeit
  • Grenzgänger und Arbeitstage
  • Immobilien und Vermietung
  • Renten und Unternehmensbeteiligungen
Leistungen Schweiz–Deutschland

Häufige Fragen

Steuererklärung für Privatpersonen im Basel-Landschaft

Bis wann muss die Baselbieter Steuererklärung 2025 eingereicht werden?
Unselbstständig Erwerbende reichen die Steuererklärung grundsätzlich bis zum der aufgedruckten Einreichefrist ein. Für selbstständig Erwerbende gilt grundsätzlich der der aufgedruckten Einreichefrist. Massgeblich bleibt der persönliche Steuererklärungsbogen.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
Eine Verlängerung um bis zu zwei Monate über die aufgedruckte Einreichefrist hinaus wird stillschweigend und kostenlos gewährt. Für längere Verlängerungen ist ein Gesuch erforderlich; grundsätzlich fällt eine Gebühr von CHF 40 an.
Was ist E-Tax BL?
E-Tax BL ist die neue browserbasierte Steuererklärung für natürliche Personen. Sie wird erstmals für die Steuerperiode 2025 verwendet und ersetzt die frühere Desktop-Lösung. Der Zugang erfolgt über AGOV und die Zugangsdaten auf dem Steuererklärungsbogen.
Kann ich meine Steuererklärung mit Ihnen teilen?
Ja. Nach Eröffnung der Steuererklärung kann sie über die Teilen-Funktion in E-Tax BL an eine bei AGOV registrierte Drittperson oder steuerliche Vertretung freigegeben werden.
Betreuen Sie auch einfache Lohnausweisfälle?
Unser Schwerpunkt liegt auf komplexeren Privatmandaten mit erheblichen Vermögenswerten, mehreren Einkunftsarten, Beteiligungen, Immobilien oder grenzüberschreitenden Steuerpflichten. Einfache rein inländische Lohnausweisfälle sind nicht unser Kernbereich.
Werden US- oder deutsche Steuererklärungen im Paketpreis mitberechnet?
Nein. Die Paketpreise betreffen die Schweizer Seite über Sesch TaxRep GmbH. US-amerikanische und deutsche Steuererklärungen werden durch die jeweils zuständige Gesellschaft separat beauftragt und abgerechnet.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Baselbieter Steuererklärung.

Im Erstgespräch klären wir Wohnsitz, Einkommens- und Vermögensarten, Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und mögliche Steuerpflichten in Deutschland oder den USA.