Aargau

Privatpersonen – alle Kantone

Steuererklärung Aargau

Steuerberatung für Privatpersonen im Kanton Aargau

Wir erstellen Aargauer Einkommens- und Vermögenssteuererklärungen für Privatpersonen, Führungskräfte, Unternehmer und Familien – mit besonderem Fokus auf komplexe Vermögensverhältnisse und grenzüberschreitende Fälle zwischen der Schweiz, Deutschland und den USA.

Einkommen und Vermögen

Private Steuerpflicht im Kanton Aargau

Privatpersonen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Aargau versteuern grundsätzlich ihr weltweites Einkommen und Vermögen. Neben der direkten Bundessteuer werden kantonale und kommunale Einkommenssteuern sowie die Aargauer Vermögenssteuer erhoben.

Auch Personen ohne Wohnsitz im Kanton können aufgrund von Aargauer Immobilien, Geschäftsbetrieben oder anderen wirtschaftlichen Anknüpfungspunkten beschränkt steuerpflichtig sein.

Bei internationalen Sachverhalten müssen ausländische Konten, Depots, Beteiligungen, Immobilien, Renten und weitere Einkünfte vollständig erfasst und nach den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen eingeordnet werden.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen für Privatpersonen im Aargau

Der Umfang richtet sich nach Einkommen, Vermögen, Familienverhältnissen, Immobilien, Beteiligungen und internationalen Steuerpflichten.

01

Einkommenssteuererklärung

Erstellung der Aargauer Steuererklärung für Bund, Kanton und Wohnsitzgemeinde.

  • Löhne, Boni und Nebeneinkünfte
  • Renten und Ersatzeinkommen
  • Berufs- und Sozialabzüge
  • Interkantonale Einkünfte
02

Vermögenssteuer

Deklaration des weltweiten Reinvermögens nach den Aargauer Bewertungsregeln.

  • Bank- und Depotvermögen
  • Beteiligungen und Gesellschaftsanteile
  • Kryptowerte und sonstige Anlagen
  • Schulden und Schuldzinsen
03

Wertschriften und Anlagen

Erfassung komplexer Portfolios und ausländischer Bank- und Brokerkonten.

  • Zinsen und Dividenden
  • Strukturierte Produkte
  • Private Kapitalgewinne
  • Verrechnungssteuer
04

Immobilien

Steuerliche Behandlung von selbst genutzten, vermieteten und ausländischen Immobilien.

  • Eigenmietwert und Mietertrag
  • Unterhalt und Investitionen
  • Hypothekarzinsen
  • Steuerausscheidungen
05

Quellensteuer und NOV

Prüfung der Quellensteuerpflicht und Begleitung einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung.

  • Tarif- und Abzugsprüfung
  • NOV-Antrag
  • Zusätzliche Einkünfte
  • Vermögensdeklaration
06

Equity Compensation

Steuerliche Erfassung von Mitarbeiterbeteiligungen und variablen Vergütungen.

  • RSUs und Aktienoptionen
  • Bonusaktien und Mitarbeiteraktien
  • Vesting über mehrere Staaten
  • Arbeitstageaufteilung
07

Unternehmer und Beteiligungen

Private Steuerberatung für Unternehmer, Partner und wesentliche Gesellschafter.

  • Dividenden und Beteiligungsabzug
  • Gesellschafterdarlehen
  • Holding- und Managementgesellschaften
  • Unternehmensnachfolge
08

Vorsorge und Pensionierung

Steuerliche Planung von Pensionskasse, Säule 3a, Renten und Kapitalleistungen.

  • Pensionskasseneinkäufe
  • Gestaffelte Kapitalbezüge
  • Ausländische Vorsorgepläne
  • Rentenbesteuerung
09

Veranlagung und Verfahren

Prüfung der Aargauer Veranlagung und Vertretung bei Rückfragen oder Einsprachen.

  • Veranlagungskontrolle
  • Behördenkorrespondenz
  • Einsprachen
  • Nachdeklarationen

Deklaration und Fristen

Das Steuerverfahren für Privatpersonen im Aargau

Online-Steuererklärung mit eTAX AARGAU

Für die Steuerperiode 2025 verwenden natürliche Personen erstmals die browserbasierte Anwendung eTAX AARGAU. Sie ersetzt EasyTax und ermöglicht die vollständige digitale Erfassung und Übermittlung ohne lokale Softwareinstallation.

  • Anmeldung über AGOV
  • Adressnummer und Zugangscode aus dem Steuererklärungsbogen
  • Import vorhandener EasyTax-Vorjahresdaten
  • Freigabe der Erklärung an eine steuerliche Vertretung

Paketübersicht

Aargauer Private-Client-Pakete

Die Beträge dienen als Orientierungsrahmen. Nach Prüfung des Sachverhalts erhalten Sie vor Beginn ein schriftliches Angebot. Ausländische Steuererklärungen werden durch die jeweils zuständige Gesellschaft separat beauftragt und abgerechnet.

Aargau Complex Swiss Only

CHF 1’100–1’900

Komplexere Schweizer Einkommens- und Vermögenssteuererklärung ohne parallele US- oder deutsche Erklärung.

  • Aargauer Einkommens- und Vermögenssteuererklärung
  • Wertschriften, Vorsorge und Immobilien
  • Prüfung der Veranlagung
  • Einfache Rückfragen des Steueramts
Angebot anfordern

Aargau–Deutschland

CHF 1’500–2’300

Aargauer Privatpersonen mit deutschem Wohnsitzbezug, Einkommen, Renten, Immobilien oder Vermögen.

  • Alle Leistungen des Schweizer Pakets
  • Anwendung des DBA Schweiz–Deutschland
  • Abstimmung von Einkünften und Steueranrechnung
  • Zusammenarbeit mit der deutschen Beratungsgesellschaft

Deutsche Erklärung wird separat angeboten und abgerechnet.

Angebot anfordern

Aargau Private Client Plus

ab CHF 2’600

Unternehmer, Partner, bedeutende Gesellschafter und Familien mit mehreren Gesellschaften oder Staaten.

  • Individuelle Einkommens- und Vermögenssteuerplanung
  • Holding-, Beteiligungs- und Partnerschaftsstrukturen
  • Mehrstaatige Einkünfte und Vermögenswerte
  • Erweiterte Behörden- und Ruling-Unterstützung
Individuelles Angebot

Zusammenarbeit

So läuft ein Aargauer Steuermandat ab

Schritt 1

Erstgespräch

Klärung von Wohnsitz, Einkommen, Vermögen und internationalen Steuerbeziehungen.

Schritt 2

Auftrag und Honorar

Schriftliche Auftragsbestätigung mit klarer Trennung der Schweizer, US-amerikanischen und deutschen Leistungen.

Schritt 3

Sicherer Upload

Einmalige Sammlung von Lohnausweisen, Depotauszügen, Vorsorge-, Beteiligungs- und Immobiliendaten.

Schritt 4

Entwurf

Erstellung der Aargauer Einkommens- und Vermögenssteuererklärung und Abstimmung offener Punkte.

Schritt 5

Cross-Border-Abgleich

Koordination von Einkunftsquellen, Steueranrechnung und DBA-Positionen mit den anderen Ländern.

Schritt 6

Einreichung und Prüfung

Freigabe, Einreichung und spätere Kontrolle der Aargauer Veranlagung.

Cross-Border Tax

Aargauer Privatpersonen mit internationalen Verbindungen

Die Schweizer Deklaration darf nicht isoliert von ausländischen Steuererklärungen betrachtet werden. Einkunftsqualifikation, Ansässigkeit, Arbeitstage, Vermögenswerte und Steueranrechnung müssen über alle beteiligten Staaten konsistent sein.

CH ↔ US

Aargau–USA

Für US-Staatsbürger, Green-Card-Inhaber und andere Personen mit paralleler US-Steuerpflicht.

  • Foreign Tax Credits
  • FBAR und Form 8938
  • PFIC- und Depotthemen
  • US-Renten und Gesellschaftsbeteiligungen
Leistungen Schweiz–USA
CH ↔ DE

Aargau–Deutschland

Für Personen mit deutschem Einkommen, Immobilien, Renten, Beteiligungen oder Wohnsitzgeschichte.

  • DBA-Ansässigkeit
  • Grenzgänger und Arbeitstage
  • Immobilien und Vermietung
  • Renten und Unternehmensbeteiligungen
Leistungen Schweiz–Deutschland

Häufige Fragen

Steuererklärung für Privatpersonen im Aargau

Bis wann muss die Aargauer Steuererklärung 2025 eingereicht werden?
Unselbstständig Erwerbende reichen die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31. März 2026 ein. Für selbstständig Erwerbende gilt grundsätzlich der 30. Juni 2026. Massgeblich bleibt der persönliche Steuererklärungsbogen.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
Das Gesuch muss innerhalb der laufenden Einreichefrist gestellt werden. Für den Online-Antrag werden die zehnstellige Adressnummer und entweder das Geburtsdatum oder der persönliche Code benötigt. Das Gesuch wird an das Steueramt der Wohnsitzgemeinde übermittelt.
Was ist eTAX AARGAU?
eTAX AARGAU ist die neue browserbasierte Steuererklärung für natürliche Personen. Sie wird erstmals für die Steuerperiode 2025 verwendet und ersetzt EasyTax. Der Zugang erfolgt über AGOV und die Zugangsdaten auf dem Steuererklärungsbogen.
Kann ich meine Steuererklärung mit Ihnen teilen?
Ja. Nach Eröffnung der Steuererklärung kann sie über die Teilen-Funktion in eTAX AARGAU an eine bei AGOV registrierte Drittperson oder steuerliche Vertretung freigegeben werden.
Betreuen Sie auch einfache Lohnausweisfälle?
Unser Schwerpunkt liegt auf komplexeren Privatmandaten mit erheblichen Vermögenswerten, mehreren Einkunftsarten, Beteiligungen, Immobilien oder grenzüberschreitenden Steuerpflichten. Einfache rein inländische Lohnausweisfälle sind nicht unser Kernbereich.
Werden US- oder deutsche Steuererklärungen im Paketpreis mitberechnet?
Nein. Die Paketpreise betreffen die Schweizer Seite über Sesch TaxRep GmbH. US-amerikanische und deutsche Steuererklärungen werden durch die jeweils zuständige Gesellschaft separat beauftragt und abgerechnet.

Kontakt

Besprechen wir Ihre Aargauer Steuererklärung.

Im Erstgespräch klären wir Wohnsitz, Einkommens- und Vermögensarten, Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilien und mögliche Steuerpflichten in Deutschland oder den USA.