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Situation · Entsendung Schweiz → USA

Entsendung aus der Schweiz in die USA

Wird ein Arbeitnehmer von einem Schweizer Arbeitgeber vorübergehend in die USA entsandt, müssen Einkommensteuer, US Payroll, State Tax und Sozialversicherung getrennt beurteilt werden.

Eine echte Entsendung kann insbesondere dazu führen, dass die Schweizer Sozialversicherung trotz physischer Arbeit in den USA für einen begrenzten Zeitraum fortgeführt wird. Für die Einkommensteuer gelten jedoch eigenständige Regeln.

Kurz gesagt: Bei einer voraussichtlich höchstens fünfjährigen Entsendung eines bereits beim Schweizer Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers kann nach dem Sozialversicherungsabkommen Schweiz–USA grundsätzlich die Schweizer Sozialversicherung fortbestehen. Das verhindert jedoch nicht automatisch US Federal Tax oder State Tax. Steueransässigkeit, 183-Tage-Regel, US-Arbeitstage und Payroll müssen separat geprüft werden.

Ausgangssituation

Entsendung ist etwas anderes als ein dauerhafter Wechsel in die USA

Bei einer klassischen Entsendung bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis mit dem Schweizer Arbeitgeber erhalten und der Einsatz in den USA ist von Anfang an zeitlich begrenzt.

Der Arbeitnehmer soll nach Ende des Einsatzes grundsätzlich wieder in die Schweiz oder in die bisherige Beschäftigungsstruktur zurückkehren.

Diese zeitliche Begrenzung ist insbesondere für die sozialversicherungsrechtliche Entsendungsregel entscheidend.

Drei Ebenen

Eine Entsendung muss auf drei Ebenen geprüft werden

Einkommensteuer

Wo ist der Arbeitnehmer ansässig und welcher Staat darf den in den USA ausgeübten Arbeitslohn besteuern?

Sozialversicherung

Kann aufgrund der Entsendungsregel weiterhin Schweizer AHV statt US Social Security gelten?

Arbeitgeber & Payroll

Welche Federal- und State-Payroll-Pflichten entstehen für den Schweizer Arbeitgeber trotz Entsendung?

US Federal Tax

Physische Arbeit in den USA kann US-Steuer auslösen

Für US-Steuerzwecke wird Arbeitslohn grundsätzlich dort sourced, wo die Arbeitsleistung tatsächlich erbracht wird.

Arbeitet der Arbeitnehmer während der Entsendung physisch in den USA, liegt deshalb grundsätzlich US-source compensation vor.

US Tax Residency

Zusätzlich muss geprüft werden, ob die Person während des Aufenthalts zum US Resident Alien wird.

Bei Personen ohne Green Card ist insbesondere der Substantial Presence Test relevant. Wird US Tax Residency begründet, kann die US-Steuerpflicht wesentlich weiter reichen als lediglich auf den US-Arbeitslohn.

Kürzere Entsendung

Bei einem kürzeren Aufenthalt kann der Arbeitnehmer Nonresident Alien bleiben. Trotzdem kann der in den USA erarbeitete Lohn grundsätzlich US-source income sein, sofern nicht das DBA eine Befreiung vorsieht.

US Residency und DBA-Arbeitslohnbefreiung sind zwei verschiedene Fragen Zuerst ist der nationale US-Steuerstatus zu bestimmen. Anschliessend wird geprüft, ob und in welchem Umfang das DBA Schweiz–USA die US-Besteuerung des Arbeitslohns begrenzt.

DBA Schweiz–USA

Die 183-Tage-Regel kann kurzfristige Entsendungen steuerlich entlasten

Nach dem DBA kann Arbeitslohn eines in der Schweiz ansässigen Arbeitnehmers für Arbeit in den USA unter bestimmten Voraussetzungen von der US-Bundeseinkommensteuer freigestellt bleiben.

Dafür müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.

Aufenthaltsdauer

Der Arbeitnehmer darf sich grundsätzlich nicht länger als 183 Tage innerhalb des massgebenden 12-Monats-Zeitraums in den USA aufhalten.

Schweizer Arbeitgeber

Die Vergütung muss von oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht in den USA ansässig ist.

Keine US-Betriebsstätte

Die Vergütung darf nicht von einer US-Betriebsstätte oder festen Einrichtung des Schweizer Arbeitgebers getragen werden.

183 Tage allein reichen nicht Selbst bei weniger als 183 Tagen kann US Federal Tax entstehen, wenn eine der weiteren Treaty-Voraussetzungen nicht erfüllt ist. Umgekehrt ist die DBA-Regel nicht mit den eigenständigen State-Tax-Regeln gleichzusetzen.

Schweizer Wohnsitz

Eine Entsendung beendet den Schweizer Steuerwohnsitz nicht automatisch

Bei einer klar befristeten Entsendung kann der Schweizer Steuerwohnsitz je nach tatsächlicher Lebenssituation fortbestehen.

Massgebend sind insbesondere Wohnung, Familie, persönliche Beziehungen, Dauer des US-Aufenthalts und die Rückkehrplanung.

Wird dagegen der Schweizer Lebensmittelpunkt tatsächlich aufgegeben und in die USA verlagert, kann trotz arbeitsrechtlicher Bezeichnung als „Entsendung“ die Schweizer unbeschränkte Steuerpflicht enden.

Der Entsendungsvertrag entscheidet nicht über die Steueransässigkeit Die steuerliche Ansässigkeit richtet sich nach den tatsächlichen Lebensverhältnissen und gegebenenfalls dem DBA Schweiz–USA.

Sozialversicherung

Bei echter Entsendung kann die Schweizer Sozialversicherung bis zu fünf Jahre fortbestehen

Das Sozialversicherungsabkommen Schweiz–USA enthält eine besondere Entsendungsregel.

Wird ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber mit Geschäftssitz in der Schweiz vorübergehend in die USA entsandt, kann er grundsätzlich weiterhin ausschliesslich der Schweizer Sozialversicherung unterliegen.

Voraussetzung: bestehendes Arbeitsverhältnis

Das Beschäftigungsverhältnis muss grundsätzlich bereits vor der Entsendung bestanden haben.

Höchstens fünf Jahre geplant

Der Einsatz in den USA muss bei Beginn voraussichtlich auf höchstens fünf Jahre begrenzt sein.

Schweizer Coverage bleibt bestehen

Sind die Voraussetzungen erfüllt, bleibt der Arbeitnehmer für diese Beschäftigung grundsätzlich im Schweizer Sozialversicherungssystem und wird von der entsprechenden US Social Security Coverage befreit.

Fünf Jahre ist eine Sozialversicherungsregel, keine Steuerregel Die fünfjährige Entsendungsgrenze sagt nichts darüber aus, ob der Arbeitnehmer in den USA Federal Income Tax oder State Tax schuldet.

Nachweis

Das Certificate of Coverage dokumentiert die Schweizer Unterstellung

Die Anwendung der Schweizer Sozialversicherung sollte durch ein Certificate of Coverage nachgewiesen werden.

Für eine Entsendung aus der Schweiz wird die Bescheinigung durch die zuständige Schweizer AHV-Ausgleichskasse ausgestellt. Die US Social Security Administration bezeichnet die Schweizer Bescheinigung als Form CH/USA 10.

Das Certificate erfüllt eine klare Funktion

Schweizer Coverage

Es bestätigt, dass der Arbeitnehmer weiterhin den Schweizer Sozialversicherungsvorschriften unterliegt.

US-Befreiung

Es dient als Nachweis für die Befreiung von der entsprechenden obligatorischen US Social Security Coverage.

Zeitraum

Die Bescheinigung dokumentiert den Zeitraum, für den die abkommensrechtliche Zuordnung gilt.

Certificate frühzeitig beantragen Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung sollte nicht erst im Rahmen einer späteren US Payroll-Prüfung rekonstruiert werden.

US Payroll

Schweizer AHV-Befreiung von FICA löst nicht alle US Payroll-Fragen

Ein gültiges Certificate of Coverage kann die doppelte Sozialversicherungsbelastung vermeiden.

Davon getrennt müssen jedoch Federal Income Tax Withholding, Arbeitgeberregistrierung und die Payroll-Anforderungen des jeweiligen Bundesstaates geprüft werden.

Payroll-Thema Entsendungswirkung
US Social Security / Medicare Bei gültiger Schweizer Coverage kann die Totalization-Regel eine Befreiung ermöglichen.
Federal Income Tax Withholding Separat nach US Income Tax und DBA prüfen.
State Income Tax Withholding Nach den Regeln des jeweiligen Bundesstaates prüfen.
State Unemployment / Employer Taxes Nicht automatisch durch das Certificate of Coverage erledigt; konkreten Staat prüfen.
Schweizer Payroll Kann während einer echten Entsendung weiterhin eine zentrale Rolle spielen.
Social Security Certificate ≠ vollständige Payroll-Befreiung Die Entsendungsbescheinigung betrifft die Zuordnung der Sozialversicherung. Einkommensteuer- und State-Payroll-Fragen bleiben davon getrennt.

State Tax

Der US-Bundesstaat kann die Entsendung erheblich beeinflussen

Neben Federal Tax muss immer der konkrete US-Bundesstaat betrachtet werden.

State Residency, Income Tax Withholding, Arbeitgeberpflichten und die Behandlung von Bonus oder Equity Compensation unterscheiden sich teilweise erheblich.

New York

Residency, Domicile und besondere State-Sourcing-Regeln können relevant werden.

Kalifornien

California Residency und California-source compensation müssen separat geprüft werden.

Andere Staaten

Auch Staaten ohne allgemeine individuelle Einkommensteuer können andere Arbeitgeber- und Payrollpflichten kennen.

DBA Schweiz–USA gilt nicht automatisch auf State-Ebene Eine Federal Treaty Exemption kann deshalb nicht ohne Prüfung auf die State Tax übertragen werden.

Schweizer Vorsorge & Benefits

Die Entsendung betrifft mehr als AHV

Bei einer Entsendung werden häufig Schweizer Pensionskasse, Versicherungen und andere Arbeitgeberleistungen weitergeführt.

Die Fortführung eines Schweizer Benefit-Plans bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dieser in den USA steuerlich ebenso behandelt wird wie in der Schweiz.

Benefit Prüfung
Pensionskasse Fortführung während Entsendung und US-steuerliche Einordnung separat prüfen.
Säule 3a Schweizer Beitragsberechtigung während des Auslandseinsatzes sowie US-Behandlung prüfen.
Krankenversicherung Schweizer und US-Versicherungsschutz sowie arbeitsvertragliche Benefits koordinieren.
Housing Allowance Schweizer Payroll- und US Compensation-Behandlung können voneinander abweichen.
Schulgeld / Umzugskosten Arbeitgeberleistung und steuerliche Behandlung in beiden Staaten prüfen.

Bonus · RSU · Stock Options

Mehrjährige Vergütung muss über den Entsendungszeitraum hinaus betrachtet werden

Besonders bei Bonus, RSUs und Optionen genügt es nicht, allein auf den Tag der Auszahlung oder des Vestings abzustellen.

Der relevante Leistungs- oder Vestingzeitraum kann Schweizer Arbeitstage vor der Entsendung, US-Arbeitstage während der Entsendung und spätere Schweizer Arbeitstage nach der Rückkehr umfassen.

Bonus

Leistungszeitraum und Arbeitstage nach Staat aufteilen.

RSUs

Grant-to-Vest-Zeitraum und internationale Arbeitsortverteilung analysieren.

Stock Options

Grant, Vesting, Exercise und zugrunde liegende Dienstzeiten getrennt betrachten.

Rückkehr in die Schweiz beendet alte US-Service-Zeiträume nicht Ein späteres Vesting in der Schweiz kann weiterhin einen US-source-Anteil enthalten, wenn ein Teil des zugrunde liegenden Dienstzeitraums während der US-Entsendung erbracht wurde.

Schweizer Arbeitgeber

Die Entsendung kann auch Unternehmenssteuerfolgen auslösen

Neben der persönlichen Steuerposition des Arbeitnehmers muss geprüft werden, welche US-Präsenz der Schweizer Arbeitgeber durch den entsandten Mitarbeiter begründet.

Vier Arbeitgeberfragen gehören in die Analyse

Payroll Registration

Muss sich der Schweizer Arbeitgeber auf Federal- oder State-Ebene registrieren?

Betriebsstätte

Entsteht durch Büro, Homeoffice oder Tätigkeit des Mitarbeiters eine US Permanent Establishment?

Vertreter

Hat der Arbeitnehmer Vertrags- oder Abschlussbefugnisse in den USA?

Gerade bei Vertriebs-, Management- oder geschäftsleitenden Funktionen sollte die Unternehmenssteuerposition separat dokumentiert werden.

Rückkehr

Die Entsendung sollte steuerlich auch mit dem Rückkehrjahr geplant werden

Viele Entsendungsanalysen betrachten nur das Jahr des US-Zuzugs. Ebenso wichtig ist das Ende des Einsatzes.

Ende US Residency

Prüfen, wann die US Federal Tax Residency tatsächlich endet.

Schweizer Wiederzuzug

Beginn der Schweizer Steuerpflicht und Deklaration von US-Vermögen und US-Einkünften vorbereiten.

Deferred Compensation

Bonus, RSUs und Optionen können auch nach der Rückkehr weiterhin einen US-Steueranteil enthalten.

Beispiele

Typische Entsendungen Schweiz → USA

Situation Zentrale Fragen
Schweizer Manager für zwei Jahre nach New York US Residency, New York Tax, Schweizer AHV, Certificate of Coverage und Payroll.
Ingenieur für sechs Monate nach Texas DBA-183-Tage-Regel, US Payroll, Sozialversicherung und Arbeitgeberpräsenz.
Arbeitnehmer für vier Jahre nach Kalifornien California Residency, US Federal Tax, Schweizer Sozialversicherung und Equity Compensation.
Entsendung zunächst drei Jahre, später auf sieben Jahre verlängert Sozialversicherungsstatus nach Überschreiten der ursprünglich relevanten Entsendungsdauer neu prüfen.
Schweizer Sales Director baut US-Markt auf US Tax, State Tax, Payroll und Betriebsstätten-/Vertreterrisiko des Schweizer Arbeitgebers.
Mitarbeiter kehrt nach drei Jahren in die Schweiz zurück, RSUs vesten erst später US-Service-Zeitraum, Schweizer Besteuerung und US-Source-Anteil der Equity Compensation.

Unsere Vorgehensweise

Entsendung Schweiz–USA vor Beginn vollständig strukturieren

Schritt 1 Entsendung einordnen

Dauer, Arbeitgeber, Rückkehrplanung und bestehendes Arbeitsverhältnis prüfen.

Schritt 2 Tax Residency

Schweizer Wohnsitz, US Residency und DBA-Ansässigkeit bestimmen.

Schritt 3 Social Security & Payroll

Certificate of Coverage, US Payroll und State-Pflichten koordinieren.

Schritt 4 Vergütung & Rückkehr

Bonus, Equity, Benefits und Rückkehrjahr bereits zu Beginn mitplanen.

Typische Unterlagen

  • Schweizer Arbeitsvertrag
  • Entsendungsvereinbarung
  • Beginn und geplantes Ende der Entsendung
  • bestehendes Beschäftigungsverhältnis
  • US Immigration Status
  • US-Bundesstaat des Einsatzes
  • US-Wohnung
  • Schweizer Wohnung
  • Familienwohnsitz
  • Arbeitstagekalender
  • Schweizer Lohnausweis
  • US Payroll Statements
  • Certificate of Coverage
  • Pensionskassenunterlagen
  • Säule-3a-Unterlagen
  • Bonusvereinbarungen
  • RSU- und Optionspläne
  • Grant- und Vesting-Daten
  • Funktionsbeschreibung
  • Vertragsabschlussbefugnisse

Typische Fehler

Was bei Entsendungen in die USA häufig falsch eingeschätzt wird

Fehlannahme Risiko
„Ich bleibe in der AHV, also bleibe ich auch nur in der Schweiz steuerpflichtig.“ Sozialversicherung und Einkommensteuer werden verwechselt.
„Unter fünf Jahren gibt es keine US-Steuer.“ Die fünf Jahre betreffen die Entsendungsregel der Sozialversicherung.
„Unter 183 Tagen zahle ich nie US Tax.“ Weitere DBA-Voraussetzungen und State Tax werden übersehen.
„Der Entsendungsvertrag hält meinen Schweizer Steuerwohnsitz automatisch aufrecht.“ Die tatsächlichen Lebensverhältnisse werden nicht geprüft.
„Das Certificate of Coverage erledigt die gesamte US Payroll.“ Income Tax Withholding und State-Pflichten bleiben unbeachtet.
„State Tax folgt automatisch dem DBA.“ Eigenständige State-Regeln werden nicht geprüft.
„RSUs werden vollständig dort besteuert, wo sie vesten.“ Frühere Schweizer und spätere US-Arbeitstage fehlen.
„Die Rückkehr beendet alle US-Steuerfragen.“ Deferred Compensation und US-Source Income können weiterwirken.
Hinweis: Die Behandlung einer Entsendung aus der Schweiz in die USA hängt insbesondere von Dauer, bestehendem Arbeitsverhältnis, steuerlicher Ansässigkeit, Arbeitstagen, US-Bundesstaat, Vergütungsstruktur und Arbeitgeberfunktion ab. Einkommensteuer, State Tax, Payroll und Sozialversicherung müssen separat geprüft und anschliessend koordiniert werden.

Beratung Schweiz–USA

Sie planen eine Entsendung aus der Schweiz in die USA?

Wir prüfen US Federal und State Tax, Schweizer Steueransässigkeit, Sozialversicherung, Certificate of Coverage, Payroll, Vorsorge, Bonus und Equity Compensation sowie mögliche Arbeitgeberrisiken des Schweizer Unternehmens.

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